ÖBB Geschäftsbericht 2023
303 Konzern- abschluss Grundlage des Vertrags über den Zuschuss gemäß § 42 (1) Bundesbahngesetz ist insbesondere der von der ÖBB-Infrastruktur AG auf sechs Jahre zu erstellende Geschäftsplan gemäß § 42 (6) Bundesbahngesetz mit einer genauen Beschreibung der zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Maßnahmen zur bedarfsgerechten und sicheren Bereitstellung der Schieneninfrastruktur einschließlich der Zeit- und Kostenpläne sowie der Rationalisierungspläne und einer Vorschau der Benützungs- und anderen Entgelte. Das BMK hat gemäß § 45 Bundesbahngesetz die SCHIG mit der Überwachung der Einhaltung der von der ÖBB-Infrastruktur AG im Zuschussvertrag übernommenen Verpflichtungen beauftragt. Durch diesen Zuschussvertrag werden die von der ÖBB-Infrastruktur AG im Zusammenhang mit dem Zuschuss gemäß § 42 Bundesbahngesetz zu erreichenden Zielvorgaben definiert. Die von der ÖBB-Infrastruktur AG konkret zu erreichenden Zielvorgaben gliedern sich insbesondere in allgemeine, Qualitäts-, Sicherheits- und Effizienzzielvorgaben, die unter Bedachtnahme auf die gesetzlichen Aufgaben der ÖBB-Infrastruktur AG vereinbart werden; sie sind im zwischen Bund und der ÖBB-Infrastruktur AG vereinbarten Geschäftsplan gemäß § 42 (6) Bundesbahngesetz festgelegt. Die Einhaltung der sich für die ÖBB-Infrastruktur AG aus dem Bundesbahngesetz ergebenden Verpflichtung der Sicherung und der laufenden Verbesserung der Qualität und der Sicherheit der zu betreibenden Schieneninfrastruktur wird im Zusammenhang mit der Zuschussgewährung über Kennzahlen bewertet. Die jährlichen Zuschussbeträge sind, sofern zwischen ÖBB-Infrastruktur AG und Bund nichts anderes vereinbart wird, im Zuge der Fortschreibung um den anteiligen Betriebsführungsaufwand für jene Schieneninfrastruktur zu reduzieren, die an andere Betreiber übertragen bzw. abweichend von den Bestimmungen zum Geschäftsplan gemäß § 42 (6) Bundesbahngesetz durch die ÖBB-Infrastruktur AG nicht mehr betrieben wird. Die gesamten gemäß § 42 Bundesbahngesetz im Jahr 2023 gewährten Zuschüsse betragen rd. 2.401,6 Mio. EUR (Vj: rd. 2.403,5 Mio. EUR). Der Zuschuss für Erweiterungs- und Reinvestitionsinvestitionen in Höhe von rd. 1.316,3 Mio. EUR (Vj: rd. 1.221,0 Mio. EUR) wurde aufgrund der durchgeführten Investitionsmaßnahmen und entsprechend der Zinsentwicklung in der Gewinn- und Verlustrechnung um rd. 86,7 Mio. EUR (Vj: rd. 20,1 Mio. EUR) auf rd. 1.403,0 Mio. EUR (Vj: rd. 1.241,0 Mio. EUR) erhöht. Der Zuschuss für die Betriebsführung sowie Inspektion, Wartung, Entstörung und Instandsetzung in Höhe von rd. 1.085,3 Mio. EUR (Vj: rd. 1.182,5 Mio. EUR) wurde durch eine Verbesserung in der operativen Geschäftsabwicklung sowie der günstigeren Zinsentwicklung in der Gewinn-und-Verlust- Rechnung in Summe um rd. 411,1 Mio. EUR (Vj: rd. 363,5 Mio. EUR) reduziert. Der auf die gemäß IAS 23 aktivierten Zinsen entfallende Zuschuss in Höhe von rd. 125,0 Mio. EUR (Vj: rd. 104,2 Mio. EUR) ist als Investitionszuschuss zu sehen und dient zur Abdeckung künftiger Aufwendungen, die in Form von Abschreibungen anfallen. Der Ausweis im Jahresabschluss erfolgt als Reduktion des Zuschusses gemäß § 42 (1) Bundesbahngesetz und wird als Kostenbeitrag dargestellt. Somit wurde für Betriebsführung sowie Inspektion, Wartung, Entstörung und Instandsetzung ein Betrag in Höhe von rd. 674,2 Mio. EUR (Vj: rd. 822,1 Mio. EUR) ertragswirksam ausgewiesen. Die abgegrenzten Beträge im Zusammenhang mit den Zuschüssen für Erweiterungs- und Reinvestitionen in Höhe von rd. 91,8 Mio. EUR (Vj: rd. 24,3 Mio. EUR) sowie im Zusammenhang mit der Betriebsführung und Lehrlingsausbildung in Höhe von rd. 118,8 Mio. EUR (Vj: rd. 70,4 Mio. EUR) werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen, der abgegrenzte Betrag aus der Instandhaltung in Höhe von rd. 2,6 Mio. EUR (Vj: rd. 15,9 Mio. EUR) in der passiven Rechnungsabgrenzung. Die Spitzabrechnung der Annuität des Brenner Basistunnels ergibt einen Tilgungsanteil für die ÖBB-Infrastruktur AG in Höhe von rd. 5,1 Mio. EUR (Vj: rd. 4,2 Mio. EUR), welcher in der passiven Rechnungsabgrenzung ausgewiesen wird. Die Entwicklung der Zuschüsse im Jahr 2023 stellt sich demnach wie folgt dar: in Mio. EUR Gesamter Zuschuss Abgrenzungen und Rückzahlungen Ertragswirksam 2023 § 42 (1) Betriebsführung 643,8 -413,7 230,1 § 42 (2) Inspektion, Wartung, Entstörung und Instandsetzung 441,5 2,6 444,1 Summe Zuschuss des Bundes gem. §42 Abs.1 und §42 Abs. 2 BBG 1.085,3 -411,1 674,2 § 42 (2) Erweiterungs- und Reinvestitionen, Nutzungsentgelt 1.316,3 86,7 1.403,0 Summe Zuschuss des Bundes Schieneninfrastruktur §42 Abs. 2 BBG 1.316,3 86,7 1.403,0 Summe sonstiger betrieblicher Ertrag 2.401,6 -324,4 2.077,2 Im Berichtsjahr wurde im Dezember 2023 ein Betrag in Höhe von rd. 645,0 Mio. EUR (Vj: rd. 582,5 Mio. EUR) an den Bund zurückbezahlt. Die Rückzahlung betrifft sowohl zum 31.12.2022 bereits bilanzierte Verbindlichkeiten als auch im Jahr 2023 erhaltene Bundeszuschüsse.
RkJQdWJsaXNoZXIy NTk5ODUz