ÖBB Geschäftsbericht 2023

Konzernabschluss 304 Die Entwicklung der Zuschüsse stellte sich im Jahr 2022 wie folgt dar: in Mio. EUR Gesamter Zuschuss Abgrenzungen und Rückzahlungen Ertragswirksam 2022 § 42 (1) Betriebsführung 751,8 -344,6 407,3 § 42 (2) Inspektion, Wartung, Entstörung und Instandsetzung 430,7 -15,9 414,8 Summe Zuschuss des Bundes gem. §42 Abs.1 und §42 Abs. 2 BBG 1.182,5 -360,5 822,1 § 42 (2) Erweiterungs- und Reinvestitionen, Nutzungsentgelt 1.221,0 20,1 1.241,0 Summe Zuschuss des Bundes Schieneninfrastruktur §42 Abs. 2 BBG 1.221,0 20,1 1.241,0 Summe sonstiger betrieblicher Ertrag 2.403,5 -340,4 2.063,1 Hinsichtlich der vom Bund übernommenen Haftungen und Finanzierung ab dem Jahr 2017, die vor allem über Darlehen der Republik Österreich in Erledigung durch die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA) aufgenommen werden, wird auf Erläuterung 25 verwiesen. Darüber hinaus gab es weitere Zuwendungen (i. d. R. Kostenbeiträge zu Investitionsmaßnahmen) seitens der österreichischen Landesregierungen und Gemeinden in Höhe von rd. 109,8 Mio. EUR (Vj: rd. 53,1 Mio. EUR), wobei daraus zum Bilanzstichtag noch offene Forderungen in Höhe von rd. 1,0 Mio. EUR (Vj: rd. 1,4 Mio. EUR) bestehen. Des Weiteren wurden Förderungen der EU in Höhe von rd. 31,3 Mio. EUR (Vj: rd. 43,1 Mio. EUR) gewährt. Bei den Investitionszuschüssen und den EU-Förderungen handelt es sich um Kostenbeiträge der öffentlichen Hand oder der EU, die anschaffungskostenmindernd angesetzt wurden. Bezüge der Mitglieder des Vorstands Der Vorstand der ÖBB-Holding AG besteht am Bilanzstichtag aus zwei Mitgliedern. Den Mitgliedern des Vorstands wurden weder Vorschüsse und Kredite gewährt noch zugunsten dieser Personen Haftungsverhältnisse eingegangen. Die Vorstandsbezüge in der ÖBB-Holding AG beliefen sich für die in den Berichtsjahren aktiven Vorstandsmitglieder gemäß § 266 Z 2 UGB auf rd. 1.733 TEUR (Vj: rd. 1.316 TEUR). Darin enthalten sind Ansprüche aus Vorperioden und Sachbezüge sowie in den Werten für 2023 auch Bezüge aus dem vorzeitig beendeten Anstellungsvertrag eines ausscheidenden Vorstandsmitglieds. Darüber hinaus fielen im Berichtsjahr für die aktuellen und ausgeschiedene Vorstände Zahlungen an gesetzlichen Beiträgen an die Mitarbeitervorsorgekasse über rd. 26 TEUR (Vj: rd. 20 TEUR) und Zahlungen an eine Pensionskasse über rd. 73 TEUR (Vj: rd. 48 TEUR) an. Urlaubsrückstellungen sind gegenüber dem Vorjahr von rd. 242 TEUR um rd. 12 TEUR auf rd. 230 TEUR gesunken. Die aktuellen Anstellungsverträge sehen keine Abfertigungsverpflichtungen vor. Die Rückstellungen betreffend Zielvereinbarungen betragen zum 31.12.2023 rd. 302 TEUR (Vj: rd. 368 TEUR). Die Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands setzt sich aus einer fixen, einer variablen Komponente und Sachbezügen zusammen. Die Höhe der jährlichen variablen Komponenten richtet sich nach der Erreichung von Zielen, die zu Beginn des Geschäftsjahres mit dem Präsidium des Aufsichtsrats vereinbart werden. In den Anstellungsverträgen der Topführungskräfte (Vorstandsmitglieder des Mutter- und der Tochterunternehmen und Geschäftsführung von Gesellschaften auf ähnlichen Ebenen) wurde eine leistungsorientierte Komponente festgehalten, wodurch sich der Erfolg des Unternehmens maßgeblich auf die Entlohnung niederschlägt. Grundsätzlich erhalten die Topführungskräfte einen Lohnbestandteil von 2/3 als Fixum und einen Bestandteil von 1/3 als erfolgsabhängige Komponente. Zwecks Zieldefinition wird jährlich am Beginn des Geschäftsjahres individuell je Gesellschaft eine Score-Card erstellt, in der klar vereinbarte, hauptsächlich quantitative ökonomische, soziale und ökologische Zielgrößen festgelegt werden. Die Zielgrößen orientieren sich am Erfolg des Gesamtkonzerns, an der Strategie und an den Schwerpunkten des Gesamtkonzerns. Die tatsächlich ausbezahlten variablen Lohnbestandteile sind in den oben genannten Bezügen der Vorstandsmitglieder bereits eingerechnet. Die Vorstandsmitglieder der ÖBB-Holding AG nehmen an einem beitragsorientierten außerbetrieblichen Pensionskassenmodell teil, außer es handelt sich bei den Vorständen um Mitarbeitende, die in einem für die Zeit der Vorstandstätigkeit karenzierten definitiven ÖBB-Dienstverhältnis nach den allgemeinen Vertragsbedingungen für Dienstverhältnisse bei den Österreichischen Bundesbahnen (AVB) stehen. Eine Pensionszusage seitens des Unternehmens gibt es nicht. Die Anwartschaften und Ansprüche der Mitglieder des Vorstandes im Falle der Beendigung der Funktion oder des Anstellungsverhältnisses richten sich nach den entsprechenden Bestimmungen des Stellenbesetzungsgesetzes. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind nicht gegeben.

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