ÖBB Geschäftsbericht 2023
319 Bericht über die unabhängige Prüfung der konsolidierten nichtfinanziellen Berichterstattung 2023 Wir haben die Prüfung der konsolidierten nichtfinanziellen Berichterstattung 2023 (nachfolgend „Prüfung“) der Österreichischen Bundesbahnen-Holding Aktiengesellschaft (nachfolgend „ÖBB Holding“), Wien, zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit durchgeführt. Die konsolidierte nichtfinanzielle Berichterstattung erfolgt freiwillig in Übereinstimmung mit § 267a UGB (NaDiVeG) und den Anforderungen des Artikel 8 der EU-TaxonomieVO, sowie in Übereinstimmung mit den GRI Universal Standards 2021 als „nichtfinanzielle Erklärung“ im vorliegenden Konzernlagebericht 2023 zum Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 der Österreichischen Bundesbahnen-Holding Aktiengesellschaft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Die ordnungsgemäße Aufstellung der konsolidierten nichtfinanziellen Berichterstattung 2023 in Übereinstimmung mit den Vorschriften des § 267a UGB 1 (NaDiVeG) und den Anforderungen des Artikel 8 der EU-TaxonomieVO 2 , sowie mit den GRI-Standards 2021 3 liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Eine von den gesetzlichen Vertretern unterfertigte Vollständigkeitserklärung haben wir zu unseren Akten genommen. Verantwortung des Prüfers Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfungshandlungen und der von uns erlangten Nachweise eine Beurteilung darüber abzugeben, ob uns Sachverhalte bekanntgeworden sind, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die konsolidierte nichtfinanzielle Berichterstattung 2023 nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften des § 267a UGB (NaDiVeG) und den Anforderungen des Artikel 8 der EU-TaxonomieVO, sowie in Übereinstimmung mit den GRI Universal Standards 2021 dargestellt wurde. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung des „International Federation of Accountants’ ISAE 3000 (Revised)“- Standards durchgeführt. Danach haben wir unsere Berufspflichten einschließlich der Vorschriften zur Unabhängigkeit einzuhalten und den Auftrag unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wesentlichkeit so zu planen und durchzuführen, dass wir unsere Beurteilung mit einer begrenzten Sicherheit abgeben können. Gemäß der „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe“ ist unsere Haftung beschränkt. Demnach haftet der Berufsberechtigte nur für vorsätzliche und grob fahrlässig verschuldete Verletzungen der übernommenen Verpflichtungen. Im Falle grober Fahrlässigkeit beträgt die maximale Haftungssumme gegenüber dem Auftraggeber und etwaigen Dritten insgesamt EUR 726.730. Unsere Prüfungshandlungen wurden gesetzt, um eine begrenzte Prüfsicherheit als Grundlage für unsere Beurteilung zu erlangen. Der Umfang der Prüfungshandlungen zur Einholung von Prüfungsnachweisen ist geringer als jener für eine hinreichende Prüfsicherheit (wie beispielsweise bei einer Jahresabschlussprüfung), sodass ein geringerer Grad an Prüf- sicherheit gegeben ist. 1 https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40189009/NOR40189009.pdf 2 https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2020/852/ 3 https://www.globalreporting.org/standards
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