ÖBB Geschäftsbericht 2023
320 Die Prüfung dient allein dazu ÖBB Holding bei der Wahrnehmung ihrer Berichts- und Prüfpflichten zu unterstützen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Prüfers und umfasste insbesondere folgende Tätigkeiten: Erlangung eines Gesamtüberblicks zur Unternehmenstätigkeit, sowie zur Aufbau- und Ablauforganisation des Unternehmens; Durchführung von Interviews mit Unternehmensverantwortlichen, um relevante Systeme, Prozesse und interne Kontrollen bezüglich der geprüften Berichtsinhalte, welche die Erhebung der Informationen für die Berichter- stattung unterstützen, zu identifizieren und zu verstehen; Durchsicht der relevanten Dokumente auf Konzern-, Vorstands- und Managementebene, um Bewusstsein und Priorität der Themen in der konsolidierten nichtfinanziellen Berichterstattung zu beurteilen und um zu verstehen, wie Fortschritte überwacht werden; Erhebung der Risikomanagement- und Governance-Prozesse in Bezug auf Nachhaltigkeit und kritische Evaluierung der Darstellung in der konsolidierten nichtfinanziellen Berichterstattung; Durchführung analytischer Prüfungshandlungen auf Unternehmensebene; Stichprobenartige Überprüfung der Daten und Prozesse, um zu erheben, ob diese auf Konzernebene angemessen übernommen, konsolidiert und berichtet wurden. Dies umfasste die Beurteilung, ob die Daten in genauer, verläss- licher und vollständiger Art und Weise berichtet wurden; Bewertung der Berichterstattung zu wesentlichen Themen, welche im Rahmen von Stakeholderdialogen ange- sprochen wurden, über welche in Medien Bericht erstattet wurden und zu welchen wesentliche Wettbewerber in ihren ökologischen und gesellschaftlichen Berichten Bezug nehmen; Evaluierung der Wesentlichkeitsanalyse unter Einbeziehung von branchenspezifischen Megatrends sowie Aspekten von GRI; Beurteilung, ob die Anforderungen gemäß § 267a UGB angemessen adressiert wurden; Stichprobenartige Überprüfung der Aussagen in der konsolidierten nichtfinanziellen Berichterstattung 2023 auf Basis der Berichtsgrundsätze der GRI Universal Standards 2021 Beurteilung, ob die Anforderungen des Artikel 8 der EU TaxonomieVO angemessen adressiert wurden. Abgrenzung zum Leistungsumfang: Vorjahreszahlen wurden grundsätzlich keiner Prüfung unterzogen, es sei denn, dies war für Plausibilitätsver- probungen erforderlich. Wir überprüften nicht die Ergebnisse aus externen Studien und Zertifizierungen, sondern die korrekte Übernahme dieser Daten oder Inhalte in den Bericht. Gegenstand unseres Auftrags war weder eine Abschlussprüfung noch eine prüferische Durchsicht von vergangenheits- orientierten Finanzinformationen. Die im Rahmen der Jahresabschlussprüfung geprüften Leistungsindikatoren und Aussagen, sowie Informationen aus dem Bundes-Public-Corporate Governance Bericht und der Risikoberichterstattung wurden von uns keiner Prüfung unterzogen. Wir überprüften lediglich die GRI-konforme Darstellung dieser Informatio- nen in der Berichterstattung. Ebenso war weder die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände, wie z.B. Unterschlagungen oder sonstiger Untreuehandlungen und Ordnungswidrigkeiten, noch die Beurteilung der Effektivität und Wirtschaftlichkeit des Vorstandes Gegenstand unseres Auftrags. Weiters waren Zahlen, die aus externen Studien entnommen wurden, zukunftsbezogene Angaben sowie Vorjahreszahlen nicht Gegenstand unserer Beauftragung. Im Bericht wurden die im GRI-Inhaltsindex angeführten Verweise, jedoch nicht darüber hinaus gehende weitere (Web-) Verweise, geprüft.
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