Nachhaltigkeitsbericht 2021

ÖBB Nachhaltigkeitsbericht 2021 140 Bericht über die unabhängige Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung 2021 Wir haben die Prüfung der nach den Anforderungen gemäß § 267a UGB Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesse- rungsgesetz (NaDiVeG), der gemäß der EU-Taxonomie-VO aufgestellten Angaben 2021 sowie der nach den GRI- Standards, Kern-Option aufgestellten Nachhaltigkeitsberichterstattung 2021 (nachfolgend „Prüfung“) zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit der Österreichischen Bundesbahnen-Holding Aktiengesellschaft, Wien, durchgeführt. Die Prüfung umfasste die Nachhaltigkeitsberichterstattung 2021 wie folgt: Nachhaltigkeitsbericht 2021 hinsichtlich der Angaben und Verweise vom GRI-Inhaltsindex in die Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2021. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Die ordnungsgemäße Aufstellung der nichtfinanziellen Berichterstattung 2021 in Übereinstimmung mit § 267a UGB 1 (NaDiVeG), der Angaben 2021 in Übereinstimmung mit der EU-Taxonomie-VO 2 sowie den GRI-Standards 3 liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Eine von den gesetzlichen Vertretern unterfertigte Vollständigkeitserklärung haben wir zu unseren Akten genommen. Verantwortung der Prüfer Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfungshandlungen und der von uns erlangten Nachweise eine Beurteilung darüber abzugeben, ob uns Sachverhalte bekanntgeworden sind, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die nichtfinanzielle Berichterstattung 2021 nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit § 267a UGB (NaDiVeG), mit der EU-Taxonomie-VO sowie den GRI-Standards dargestellt wurde. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung des „International Federation of Accountants’ ISAE 3000 (Revised)“- Standards durchgeführt. Danach haben wir unsere Berufspflichten einschließlich der Vorschriften zur Unabhängigkeit einzuhalten und den Auftrag unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wesentlichkeit so zu planen und durchzuführen, dass wir unsere Beurteilung mit einer begrenzten Sicherheit abgeben können. Gemäß der „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe“ ist unsere Haftung beschränkt. Demnach haftet der Berufsberechtigte nur für vorsätzliche und grob fahrlässig verschuldete Verletzungen der über- nommenen Verpflichtungen. Im Falle grober Fahrlässigkeit beträgt die maximale Haftungssumme gegenüber dem Auftraggeber und etwaigen Dritten insgesamt EUR 726.730. Unsere Prüfungshandlungen wurden gesetzt, um eine begrenzte Prüfsicherheit als Grundlage für unsere Beurteilung zu erlangen. Der Umfang der Prüfungshandlungen zur Einholung von Prüfungsnachweisen ist geringer als jener für eine hinreichende Prüfsicherheit (wie beispielsweise bei einer Jahresabschlussprüfung), sodass ein geringerer Grad an Prüfsicherheit gegeben ist. 1 https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40189009/NOR40189009.pdf 2 https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2020/852/ 3 https://www.globalreporting.org/standards

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