Nachhaltigkeitsbericht 2021

141 Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Prüfer und umfasste insbesondere folgende Tätigkeiten: • Erlangung eines Gesamtüberblicks zur Unternehmenstätigkeit sowie zur Aufbau- und Ablauforganisation des Unternehmens; • Durchführung von Interviews mit Unternehmensverantwortlichen, um relevante Systeme, Prozesse und interne Kontrollen bezüglich der geprüften Berichtsinhalte, welche die Erhebung der Informationen für die Bericht­ erstattung unterstützen, zu verstehen; • Durchsicht der relevanten Dokumente auf Konzern-, Vorstands- und Managementebene, um Bewusstsein und Priorität der Themen in der nichtfinanziellen Berichterstattung zu beurteilen und um zu verstehen, wie die Weiterentwicklung von Prozessen und Kontrollen umgesetzt wurde; • Erhebung der Risikomanagement- und Governance-Prozesse in Bezug auf Nachhaltigkeit und kritische Evaluierung der Darstellung in der nichtfinanziellen Berichterstattung; • Durchführung analytischer Prüfungshandlungen auf Unternehmensebene; • Stichprobenartige Überprüfung der Daten und Prozesse, um zu erheben, ob diese auf Konzernebene angemessen übernommen, konsolidiert und berichtet wurden. Dies umfasste die Beurteilung, ob die Daten in genauer, verlässlicher und vollständiger Art und Weise berichtet wurden; • Bewertung der Berichterstattung zu wesentlichen Themen, welche im Rahmen von Stakeholder:innendialogen angesprochen wurden, über welche in Medien Bericht erstattet wurde und auf welche wesentliche Wettbewerber in ihren ökologischen und gesellschaftlichen Berichten Bezug nehmen; • Evaluierung der unternehmensinternen Wesentlichkeitsanalyse unter Einbeziehung von branchenspezifischen Megatrends sowie Aspekten von GRI; • Beurteilung, ob die Anforderungen gemäß § 267a UGB angemessen adressiert wurden; • Beurteilung, ob die Anforderungen der EU-Taxonomie-VO angemessen adressiert wurden; • Stichprobenartige Überprüfung der Aussagen in der nichtfinanziellen Berichterstattung 2021 auf Basis der Berichtsgrundsätze der GRI-Standards und • Beurteilung, ob für die Kern-Option die GRI-Standards konform angewendet wurden.

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