railaxed - WINTER 2023

konsumiert und die Produkte teilweise verderben, ist verhältnismäßig hoch. Umsetzungsplan mit hohem Ziel Die im Nationalrat zuletzt beschlossene Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes, die eine Meldepflicht für Supermärkte ab einer gewissen Größenordnung vorsieht, ist ein bedeutender Schritt in die richtige Richtung. Demnach müssen die Super- märkte dem BMK (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie) einmal im Quartal melden, wie viele Lebensmittel weggeworfen und wie viele gespendet wurden. Die Meldepflicht für Supermärkte ist ein guter erster Schritt, um der Lebens­ mittelverschwendung einen Riegel vorzu- schieben. Das alleine wird aber nicht aus- reichen. „Die Meldepflicht muss auch auf andere Branchen wie die Gastronomie, die öffentliche Versorgung sowie Lebens- mittelproduzenten ausgeweitet werden“, weiß Melanie Ebner, Landwirtschafts­ sprecherin bei Greenpeace Österreich, „denn Lebensmittelverschwendung passiert nicht nur im Supermarkt.” Eine Meldepflicht allein würde außerdem nicht ausreichen, um das Ziel zu erreichen, die Lebensmittelverschwendung bis 2030 zu halbieren. „Daher braucht es in weiterer Folge auch verpflichtende Reduktions­ ziele, die anhand der gemeldeten Daten festgelegt werden“, so Ebner. Was dafür notwendig ist? Ein Aktionsplan mit rechts- verbindlichen Zielen sowie verbindliche Maßnahmen mit konkreten Reduktions­ zielen für die Lebensmittelproduktion ein- hergehend mit der Forderung, dass auch „krumme Dinger“ unter dem Obst und Gemüse als Lebensmittel wertgeschätzt und „normal“ verkauft werden. Schließ- lich beeinträchtigen Form und Farbe nicht den für die Gesundheit relevanten Wert der Frucht. Dass jährlich zehntausende Tonnen Obst und Gemüse im Müll landen, weil sie den Schönheitsvorgaben des Lebensmittelhandels – und auch jenen vieler Kund:innen – nicht entsprechen, macht sprachlos. Dazu, dass in den Haushalten mitunter eine enorme Menge an genießbaren Lebensmitteln im Abfall landet, tragen auch die Supermarktketten bei, indem sie das Problem an ihre Konsument:innen auslagern: Multipack- und Gratis-Aktionen bei Frischeprodukten verleiten zu übermäßigen Käufen, die Ware verdirbt dann zuhause. Gefordert wird daher eine nachhaltige Verkaufs­ politik, die auch kleine Mengen zu nied­ rigen Preisen ermöglicht. Sinnvoll wäre überdies eine Festlegung von realistischen Zeiträumen für das Mindesthaltbarkeits- datum, etwa im Rahmen des Öster­ reichischen Lebensmittelcodex. • Melanie Ebner, Landwirtschaftssprecherin bei Greenpeace Österreich Foto: © ÖBB/ Harald Eisenberger In der wegfinder App oder auf railanddrive.at . Entdecke ÖBB Rail & Drive an über 45 Standorten in ganz Österreich und leih dir ganz einfach ein Auto aus! Dein Auto, wenn du es brauchst. Jetzt in der App buchen Bitte nicht in den Kühlschrank! Folgende Lebensmittel fühlen sich in der kalten, dunklen Umgebung eines Kühlschranks gar nicht wohl: Bananen (werden sonst grau und entwickeln keine Süße) Brot (außer bei besonders hohen Außentemperaturen) Gurken (wegen ihres hohen Wasser- gehaltes lieber bei Zimmertemperatur lagern) Kartoffeln (wenn die Keimwucherungen länger als 5 cm sind, bitte entsorgen) Knoblauch (liebt die Lagerung in Tongefäßen bei Zimmertemperatur) Kürbis (kühl ja, aber bitte nicht in den Kühlschrank) Melanzani (mögen Zimmertemperatur, aber nicht wärmer) Melonen (dank ihrer Schale ist keine Kühlung notwendig) Paprika (müssen nicht gekühlt werden, sondern reifen vielmehr bei Zimmertemperatur noch nach) Tomaten (verlieren im Kühlschrank ihren Geschmack) Mehr zum Thema „Die richtige Lagerung von Lebensmitteln“ gibt’s im Greenpeace-Ratgeber: „In Österreich werden pro Sekunde rund 26 Kilogramm Lebensmittel weggeworfen.“ 44 Foto: VectorMine/Shutterstock

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