Der Nil

42 REISE- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Die Buchung einer oder mehrerer Reiseleis- tung(en) der FTI Touristik GmbH (im Folgenden FTI) erfolgt auf Grundlage der folgenden Reise- und Zahlungsbedingungen und zwar für • Pauschalreiseverträge zu denen auch die Reisen mit Sonderkenn- zeich-nung wie z.B. „XFTI“ und Kreuzfahrten zählen und • Verträge über touristische Einzelleistungen Darunter sind zu verstehen: - Verträge über reine Übernachtungs- und Be- her-bergungsleistungen in Hotels, Ferienappar- te-ments und Ferienhäusern (insb. „Nur-Hotel“) - VerträgeüberreineBeförderungsleistungen wie insbesondere über Flugleistungen (insb. „Nur- Flug“ als Charterflu , Linienflug oder mit der Kennzeichnung „FFLY“), Mietwagen oder Transf- erleistungen ohne weitere Reiseleistung - Verträge über sonstige touristische Einzel-leis- tungen wie insbesondere Eintrittskarten und Skipässe mit folgenden Abweichungen: Ausschließlich für Pauschalreisen (und nicht für touristische Einzelleistungen) gelten die folgenden Klauseln der Reise- und Zahlungsbedingungen: 3. (1) Insolvenzsicherung 5. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 7. Vertragsübertragung auf Ersatzperson 9. (1) a) Rücktritt vor Reisebeginn/Entschädigung Ausschließlich für Pauschalreisen und nur für tou- ristische Einzelleistungen in Form von Verträgen über reine Flugleistungen (und nicht für touris- tische Einzelleistungen in Form von reinen Über- nachtungsleistungen und sonstige touristische Einzelleistungen) gilt der folgende Punkt der Reise- und Zahlungsbedingungen: 5. Beförderungsleistungen Sie werden auf die Anwendbarkeit der einzelnen Klauseln dieser Reise- und Zahlungsbedingungen auf Pauschalreisen und/oder touristische Einzel- leistungen zusätzlich an der entsprechenden Stel- le hingewiesen. Von der Anwendung dieser Reise- und Zah- lungs-bedingungen generell ausgenommen sind Buchun- gen von Mietwagen aus dem Programm „driveFTI“ und „Cars & Camper“. 1. Abschluss des Vertrages (1) Mit Ihrer Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie FTI verbindlich den Abschluss eines Vertrages über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen an. Mögliche Buchungswege (z.B. schriftlich, tele- fonisch, online etc.) sind insbesondere Buchungen über Reisevermittler wie z.B. Reisebüros, Onlinerei- seportale und mobile Reiseverkäufer oder direkt über FTI. Oftmals erhalten Sie von Ihrem Reisever- mittler zunächst eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Reiseanmeldung. (2) Mit Zugang der Buchungsbestätigung/Rech- nung von FTI über die von Ihnen gewünschten Rei- seleistungen (unter der von Ihnen angegebenen Anschrift oder E-Mail-Adresse) oder an Ihren Reise- vermittler kommt der Vertrag zwischen Ihnen und FTI zustande. 2. Beförderungsbeschränkungen für schwangere Reisende und Kinder auf Kreuzfahrten Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aus Sicher- heitsgründen und bedingt durch die eingeschränk- te medizinische Versorgung auf dem Schiff folgen- de Beförderungsbeschränkungen gelten: Schwangere Reisende, die sich zur Zeit der Einschiffung bis zur 21. Schwangerschafts- woche befinden, müssen eine ärztliche Rei- se-fähigkeitsbestätigung vorweisen. Ab der 22. Schwangerschaftswoche wird die Beförderung abgelehnt. Kinder, die zur Zeit der Einschiffung noch nicht drei Monate alt sind, werden nicht befördert. Auf allen Routen mit drei oder mehr aufeinanderfolgenden Seetagen gilt für Kinder zum Zeitpunkt der Einschif- fung ein Mindestalter von zwölf Monaten. Auf die üblichen Beförderungsbeschränkungen bei Flugrei- sen wird hingewiesen. 3. Insolvenzsicherung ausschließlich für Pauschalreisen / Allgemeine Zah- lungskonditionen für Pauschalreisen und Einzelleistungen / Rücktritt bei Zahlungsverzug (1) Bei Buchung einer Pauschalreise erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung/Rechnung gleichzeitig den Nachweis über die Insolvenzsicherung (Siche- rungsschein des Kundengeldabsicherers Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH (DRSF), Sächsische Straße 1, D-10707 Berlin) für alle von Ihnen auf die gebuchte Pauschalreise zu leistenden Zahlungen. (2) Zahlungen auf die gebuchte(n) Pauschalreise(n) unter der Voraussetzung des Vorliegens des unter (1) genannten Sicherungsscheins bzw. auf gebuch- te(n) touristische(n) Einzelleistung(en) sind durch Sie wie folgt zu leisten: a) Mit Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamt- preises bzw. bei Pauschalreisen mit der Kennzeich- nung „XFTI“ in Höhe von 35% des Gesamtpreises zur Zahlung fällig. FTI behält sich vor, bei bestimm- ten Reiseleistungen eine höhere Anzahlung zu ver- langen, die Ihnen in diesem Fall vor Buchung mit- geteilt wird. Prämien für von Ihnen über FTI gebuchte Reiseversi- cherungen (vgl. Zi er 14) sind in voller Höhe zusam- men mit der Anzahlung fällig. Der Restbetrag ist 20 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Au orderung zu zahlen. Bei Verträgen, die weniger als 20 Tage vor Reiseantritt geschlos- sen werden, ist der Gesamtpreis sofort zur Zahlung fällig. Etwas anderes gilt, wenn sich FTI in der Leis- tungsbeschreibung ein Rücktrittsrecht gemäß Zi er 6 (Mindestteilnehmerzahl/Rücktritt wegen Nicht- erreichens) vorbehalten hat. In diesem Falle ist die Restzahlung erst dann fällig, wenn die in der vorver- traglichen Unterrichtung sowie auf der Buchungs- bestätigung/Rechnung genannte Frist zur Aus- übung des Rücktrittsrechts abgelaufen ist und das Rücktrittsrecht nicht ausgeübt wurde. b) Zahlungen sind von Ihnen, soweit nicht auf der Buchungsbestätigung/Rechnung eine Inkassobe- rechtigung des Reisevermittlers ausdrücklich ver- merkt ist, direkt an FTI an die dort genannte Konto- verbindung zu leisten. Sämtliche Zahlungen sollten möglichst unter Angabe der auf der Buchungsbe- stätigung/Rechnung ersichtlichen Vorgangsnum- mer geleistet werden. (3) Im Fall der nicht fristgerechten oder nicht voll- ständigen Anzahlung oder Restzahlung behält sich FTI nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rück- tritt vom Vertrag zu erklären und Schadensersatz entsprechend den Stornosätzen nach Zi er 9 (2) in Verbindung mit den am Ende dieser Reise- und Zah- lungsbedingungen bekannt gegebenen Entschädi- gungssätzen zu verlangen. Gesonderte, von diesen abweichende Entschädigungssätze gelten, soweit diese in der Leistungsbeschreibung ausgeschrieben oder Ihnen vor Buchung mitgeteilt wurden und im Rahmen der Buchungsbestätigung/Rechnung auf- geführt sind. Anderweitige Verdienstmöglichkeiten werden von FTI berücksichtigt. Dem Kunden ist es vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass keiner oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. 4. Wesentliche Eigenschaften /Leis- tungsänderung / Nebenabreden (1) Die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistun- gen ergeben sich aus den von FTI bekannt gegebe- nen vorvertraglichen Informationen, der Leistungs- beschreibung im Katalog beziehungsweise aus der Darstellung auf den veranstaltereigenen Websites im Internet sowie aus den hierauf Bezug nehmen- den Angaben in der Buchungsbestätigung/Rech- nung von FTI. Leistungsbeschreibungen in Katalo- gen oder auch Websites von Leistungsträgern wie Hotels sind für FTI nicht verbindlich. (2) FTI behält sich das Recht vor, nach Vertrags- schluss und vor Reisebeginn eine Änderung we- sentlicher Eigenschaften der Reiseleistungen, die nicht den Reisepreis betre en und vom vereinbar- ten Inhalt des Vertrages abweichen, zu erklären, wenn diese Änderung unerheblich ist. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt. FTI wird Sie über solche Änderungen vor Reisebeginn unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise informieren. (3) Ist FTI zu einer erheblichen Änderung wesent- licher Eigenschaften der Reiseleistungen oder zur Abweichung von besonderen Vorgaben von Ihnen, die Inhalt des Vertrags geworden sind, gezwungen, sind Sie berechtigt, innerhalb einer von FTI gesetz- ten angemessen Frist die Änderung anzunehmen oder ohne Zahlung einer Entschädigung zurück- zutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, soweit FTI in der Lage ist, eine entsprechende Reise aus ih- rem Angebot ohne Mehrkosten für Sie anzubieten. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unbe- rührt. Reagieren Sie gegenüber FTI nicht innerhalb der gesetzten Frist, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. (4) Hatte FTI für die Durchführung der geänderten Reiseleistungen bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Bescha enheit geringere Kosten wird Ihnen der Dif- ferenzbetrag erstattet. 5. Pass-,Visa- undGesundheitsvorschriften bei Pauschalreisen FTI wird ausschließlich die Reisenden, die eine Pauschalreise gebucht haben, über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspo- lizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes ein- schließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertrags- abschluss unterrichten. Die Reisenden sind verantwortlich für das Beschaf- fen und Mitführen der behördlich notwendigen Rei- sedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschrif- ten. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rück- trittskosten, gehen zu Ihren Lasten / zu Lasten der Reisenden. Dies gilt nicht, wenn FTI, oder wenn die Pauschalreise über einen Reisevermittler vertraglich zugesagt wird, der Reisevermittler, unzureichend oder falsch informiert hat. Insofern steht FTI auch für ein Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen ein. 6. Mindestteilnehmerzahl / Rücktritt wegenNichterreichens Soweit FTI die Mindestteilnehmerzahl sowie den Zeitpunkt (Rücktrittsfrist 30 Tage), bis zu welchem die Erklärung dem Kunden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss in der jeweiligen vorvertraglichen Un- terrichtung sowie auf der Buchungsbestätigung/ Rechnung angegeben hat, behält FTI sich vor, vom Vertrag wegen Nichterreichens der Mindestteil- nehmerzahl zurückzutreten. FTI behält sich bei be- stimmten Reiseleistungen eine andere, innerhalb der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten liegende, Rücktrittsfrist vor, die Ihnen in diesem Fall vor Bu- chung mitgeteilt wird. Wird die Reiseleistung aus diesem Grund nicht er- bracht, wird FTI unverzüglich von Ihnen geleistete Zahlungen auf den Reisepreis zurückerstatten. Der Reisende hat das Recht, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu ver- langen, soweit FTI in der Lage ist, eine entsprechen- de Reise aus ihrem Angebot ohne Mehrkosten für Sie anzubieten. 7. Vertragsübertragung auf Ersatzperson bei Pauschalreisen Der Reisende hat im Rahmen einer Pauschalreise das gesetzliche Recht, von FTI durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pfli hten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie FTI 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. FTI kann dem Ein- tritt widersprechen, wenn der Dritte die vertragli- chen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt der Drit- te in den Pauschalreisevertrag ein, haften er und der Reisende FTI als Gesamtschuldner für den Rei- sepreis und die FTI (z.B. seitens der Leistungsträger) durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehr- kosten (z.B. durch die Notwendigkeit der Buchung einer anderen Tarifkla se bei Flugtickets, Ticketaus- stellungskosten). 8. Umbuchung / Namenskorrektur (1) Auf Ihren Wunsch nimmt FTI bei Pauschalreisen oder auch touristischen Einzelleistungen, soweit nachfolgend nicht ausgeschlossen, vorbehaltlich der Verfügbarkeit bis zum 30. Tag vor Anreise ein- malig eine Änderung des Reisetermins, des Reise- ziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart bzw. bei touristischen Einzelleistungen eine Änderung des Reisenden vor (Umbuchung). Für die Umbuchung fällt neben dem sich neu er- gebenden Reisepreis ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von € 30 pro Person an. Für Umbuchungen von Mietwagen bis Mietbeginn fällt kein Bearbei- tungsentgelt an. Soweit durch die Änderung Mehrkosten seitens der Leistungsträger (z.B. Ticketausstellungskosten etc.) anfallen, werden diese gesondert belastet. Die Umbuchung ist für folgende Reiseleistungen ausgeschlossen: - Pauschalreisen: Pauschalreisen mit Linienflü en, Pauschalreisen mit der Kennzeichnung „XFTI“, Kreuzfahrten, Rundreisen jeglicher Art, Wohnmobile & Camper - touristische Einzelleistungen: Nur-Flüge mit der Kennzeichnung „FFLY“, sonstige touristische Einzelleistungen wie Eintrittskarten, Verkehrsmitteltickets und sonstige Tickets - Reiseleistungen, für die gesonderte Entschädigungssätze vereinbart sind Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil FTI Ihnen gegenüber keine, eine unzurei- chende oder falsche vorvertragliche Information gegeben hat. In diesem Fall ist die Umbuchung kos- tenlos möglich. (2) Für eine nachträglich erforderlich werdende Kor- rektur oder Ergänzung des Namens, die auf eine Fal- schangabe durch den Anmelder / Reisenden oder auf die nachträgliche Änderung des Namens des Reisenden zurückzuführen ist, wird ein Bearbei- tungsentgelt von € 30.- pro Person berechnet. Der Nachweis, dass FTI keine oder wesentlich niedrige- re Kosten entstanden sind, bleibt dem Reisenden vorbehalten. Durch die Korrektur / Ergänzung des Namens entstehende Mehrkosten (z.B. Neuausstel- lung von Linienflugti kets) werden an den Reisen- den weiterbelastet. Reise- und Zahlungsbedingungen für Pauschalreisen und touristische Einzelleistungen für Buchungen bei österreichischen Reisevermittlern

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