Der Nil

REISE- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 43 Preisbeispiele: Mit unseren repräsentativen Preisbeispielen ist es für Sie ab sofort noch einfacher, Ihren Wunschter- min zu finden Die von uns ausgeschriebenen Preisbeispiele be- ziehen sich dabei jeweils auf die dort konkret auf- geführten Leistungen und Termine. Die weiteren Preise variieren im Übrigen ab- hängig von der von Ihnen gewählten Saison (Haupt- / Nebensaison), vom Reisezeitraum (Fe- rientermine, Feiertage, werktags usw.), dem Buchungszeitpunkt (Frühbucherrabatte, Nor- malpreis) sowie den tatsächlich ausgewählten Rei- seleistungen (wie z.B. Unterbringungsart, Verpfl - gungsart, Abflugha en, usw.). Hinweise zur Preisdarstellung Abkürzungen: Flughafen: BER Berlin BRE Bremen CGN Köln DUS Düsseldorf FRA Frankfurt HAJ Hannover HAM Hamburg LEJ Leipzig MUC München NUE Nürnberg STR Stuttgart GRZ Graz LNZ Linz SZG Salzburg VIE Wien BSL Basel GVA Genf ZRH Zürich Sonstiges: p.E. pro Einheit p.P. pro Person 9. Rücktritt vor Reisebeginn / Entschädigung (1) Sie sind berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegen- über FTI zu erklären. Falls die Reiseleistung über ei- nen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rück- tritt auch diesem gegenüber erklärt werden. a) BeieinemRücktrittvonPauschalreisenhatFTIAn- spruch auf eine angemessene Entschädigung, soweit der Rücktritt nicht von FTI zu vertreten ist oder soweit nicht am Bestimmungsort oder in des- sen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Um- stände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestim- mungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von FTI unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden las- sen, wenn alle zumutbarenVorkehrungen getro en worden wären. Für die Berechnung der Entschädigung ist der Zeit- punkt des Beginns der ersten vertraglichen Pau- schalreiseleistung maßgeblich. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen dieser Pauschal- reise als Reiseantrittsdatum. b) Bei einem Rücktritt von touristischen Einzelleis- tungen hat FTI Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, soweit der Rücktritt nicht von FTI zu vertreten ist.FürdieBerechnungderEntschädigung ist der Zeitpunkt des Beginns jeder vertraglichen Einzelleistung maßgeblich. Bei mehreren einzelnen Reiseleistungen und wenn keine Pauschalreise vor- liegt, sind die Stornogebühren einzeln zu berech- nen und anschließend zu addieren. (2) FTI macht von der Möglichkeit Gebrauch, den ihr zustehenden Entschädigungsanspruch unter Beachtung des zeitlichen Abstandes zwischen dem Rücktritt und dem vorgesehenen Reisebeginn, der üblichen und zu erwartenden Ersparnis von Auf- wendungen und des zu erwartenden Erwerbs durch anderweitige Verwendung zu pauschalie- ren. Soweit nicht vorvertraglich abweichend unter- richtet und im Rahmen der Buchungsbestätigung / Rechnung abweichend aufgeführt finden für die Pauschalierung die am Ende dieser Reise- und Zah- lungsbedingungen zu Zi er 9 (2) bekanntgegebe- nen Fristen und Entschädigungssätze Anwendung. (3) Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit nachzu- weisen, dass FTI kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesen Fällen erfolgt dann die Be- rechnung der Entschädigung im Einzelfall unter Be- rücksichtigung der ersparten Aufwendungen und des Erlöses durch anderweitige Verwendung. (4) Bei Nichtantritt der Reise oder bei Nichtinan- spruchnahme einzelner Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung FTI bereit und in der Lage war, bleibt der Anspruch auf Zahlung des ge- samten Reisepreises erhalten. Soweit FTI ersparte Aufwendungen entstanden sind oder FTI durch anderweitige Verwendung Er- löse erzielen konnte oder absichtlich versäumt hat, diese zu erzielen, wird FTI diese an den Kunden er- statten. 10. Identität der ausführenden Flug- gesellschaft Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2111/05 weist FTI hiermit auf die Verpfli htung des Veranstalters hin, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesell- schaft für alle Beförderungsleistungen auf demHin- undRückflugvorVertragsschlusszu informieren,so- fern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Wir verweisen insoweit auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die Flugge- sellschaft noch nicht feststeht, informieren wir Sie vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, werden wir sicher- stellen, dass Ihnen die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausfüh- renden Fluggesellschaften. 11. Mängelanzeige und Abhilfe / Kündigung (1) Sie haben FTI jede Vertragswidrigkeit, die Sie während der Erbringung der im Vertrag vereinbar- ten Reiseleistungen wahrnehmen, unter Berück- sichtigung der jeweiligen Umstände unverzüg- lich mitzuteilen. Sie sind insofern verpfli htet, Ihre Mängelanzeige unverzüglich an die Ihnen mit den Reiseunterlagen bekannt gegebene Kontaktperson zu richten, damit Abhilfe gescha en werden kann. Sollte die Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson nicht erfolgen, so kann Ihnen dies als Mitverschul- den angerechnet werden. (2) Behebt der Reiseveranstalter FTI die Vertrags- widrigkeit entgegen seiner Verpfli htung inner- halb einer von Ihnen gesetzten angemessenen Frist nicht, so können Sie selbst Abhilfe scha en und von FTI den Ersatz der dafür erforderlichen Ausgaben verlangen. Eine Fristsetzung durch Sie ist nicht er- forderlich, wenn sich FTI weigert, die Vertragswid- rigkeit zu beheben oder wenn unverzügliche Abhil- fe notwendig ist. (3) Wird die Reiseleistung durch einen Reiseman- gel erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Vertrag kündigen, sofern FTI eine vom Reisenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen las- sen, ohne Abhilfe zu leisten. Die Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von FTI verweigert wird oder wenn sofortige Ab- hilfe notwendig ist. (4) Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz gegenüber FTI geltend gemacht werden. Diese Anspruchsanmeldung kann dabei auch über Ihren Reisevermittler erfolgen. Schriftform wird empfohlen. 12. Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle FTI ist nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsver- fahren vor einer Verbraucher-schlichtungsstelle verpfli htet und nimmt an Streitbeilegungsverfah- ren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle auch nicht teil. 13. Internationale Übereinkünfte und EG/EU Verordnungen Ihr Recht auf Preisminderung oder Schadener- satz lässt Ihre Rechte nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 („Fluggastrechte“), der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 („Fahrgastrechte Eisenbahnverkehr“), der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 („Unfallhaftung von Beförderern von Reisenden auf See“), der Ver- ordnung (EU) Nr. 1177/2010 („Fahrgastrechte See- und Binnenschi sverkehr“), und der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 („Fahrgastrechte Kraftomnibusver- kehr“), sowie nach internationalen Übereinkünften unberührt. Sie sind berechtigt, Forderungen auch nach den genannten Verordnungen sowie nach in- ternationalen Übereinkünften geltend zu machen. Eine gewährte Schadenersatzzahlung oder Preis- minderung wird jedoch auf den nach den ge- nannten Verordnungen oder nach internationalen Übereinkünften zustehenden Anspruch auf Scha- denersatz oder Preisminderung angerechnet und umgekehrt, um eine Bereicherung des Reisenden zu vermeiden. 14. Reiseversicherungen In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrück- lich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Rei- serücktrittskosten-, Reisehaftpfli ht-, Kranken- und Unfallversicherung. Einzelheiten zum Versiche- rungsschutz erfragen Sie bitte bei Ihrer Buchungs- stelle. 15. Datenschutz Die personenbezogenen Daten, die Sie dem Rei- severanstalter FTI zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es zur Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages und die Kundenbetreuung erfor- derlich ist. FTI hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestim- mungen der DSGVO ein. 16. Ihr Vertragspartner: FTI Touristik GmbH Anschrift: Landsberger Straße 88, 80339 München, Deutschland Telefon: +43 (0)720 204 093 E-Mail: info@fti.at AG München, HRB 71745 zu Zi er 9 (2): Entschädigungssätze für Reiseleistungen der FTI Touristik GmbH Die unter Zi er 9 (2) genannten Entschädigungssät- ze für Pauschalreisen, touristische Einzelleistungen sowie sonstige touristische Einzelleistungen geben wir wie folgt bekannt. A. Individuelle Entschädigungssätze Gesonderte, von den folgend genannten, abwei- chende Entschädigungssätze gelten, soweit diese in der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Rei- seleistung(en) ausgeschrieben oder Ihnen vor Bu- chung ausdrücklich zur Kenntnis gebracht wurden und im Rahmen der Buchungsbestätigung/Rech- nung aufgeführt sind. B. Entschädigungssätze für Pauschalreiseleistungen B.1. Alle Pauschalreiseleistungen, inklusive Kreuz- fahrten, Camper und Wohnmobile für die der fol- gende Absatz B.2. keine Anwendung findet bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25% ab 29. – 22. Tag vor Reisebeginn 30% ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn 40% ab 14. – 10. Tag vor Reisebeginn 50% ab 9. – 3. Tag vor Reisebeginn 75% ab dem 2. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 80% des Reisepreises. B.2. Pauschalreiseleistung mit eingeschlossenem Linienflug und auschalreiseleistung mit der Kenn- zeichnung „XFTI“: bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 35% ab 29. – 22. Tag vor Reisebeginn 45% ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn 55% ab 14. – 10. Tag vor Reisebeginn 65% ab 9. – 3. Tag vor Reisebeginn 75% ab dem 2. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 80% des Reisepreises. C. Entschädigungssätze für touristische Einzel- leistung(en) C.1. Touristische-Einzelleistung(en) wie bspw. „Nur-Hotel“, „Nur-Ferienhaus“, „Nur-Ferien-appar- tement“, „Nur-Flug“ als Charterflu , Flüge mit der Kennzeichnung „FFLY“, Fähren, Transfers, Verkehrs- mitteltickets, für die die folgenden Absätze C.2 - C.4 keine Anwendung finden bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20% ab 29. – 22. Tag vor Reisebeginn 30% ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn 40% ab 14. – 10. Tag vor Reisebeginn 55% ab 9. – 3. Tag vor Reisebeginn 75% ab dem 2. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 80% des Reisepreises. C.2. Flugbeförderungs-Einzelleistung(en) („Nur- Flug“) als Linienflü e, Interkontinentalflü e, Tran- spazifikfl e und innerstaatliche Flüge im Zielge- biet: Die in Abhängigkeit des von Ihnen gewählten Flu- ges und Tarifes anwendbaren Konditionen der Flug- gesellschaft werden Ihnen jeweils vor Buchung des ausgewählten Flugtarifes von der Buchungsstelle mitgeteilt. C.3. Beförderungs-Einzelleistung(en): Mietwagen: Mietwagen, die nicht zum „driveFTI“ oder „Cars & Camper“ Programm gehören, bis 24 Stunden vor Mietbeginn: kostenfrei. C.4. Sonstige touristische Einzelleistung(en): Konzert-, Opern-, Theater-, Musicalkarten, Ski-päs- se, Greenfees, Stadtrundfahrten, Eintrittskarten für Museen, Wellnesspakete: Diese Reiseleistungen unterfallen nicht den pau- schalierten Stornosätzen. Die Höhe der Entschä- digung bestimmt sich vielmehr nach den gesetzli- chen Regelungen unter Berücksichtigung des Werts der von FTI ersparten Aufwendungen sowie dessen, was FTI durch anderweitige Verwendung der Rei- seleistung erwirbt. Reise- und Zahlungsbedingungen für Pauschalreisen und touristische Einzelleistungen für Buchungen bei österreichischen Reisevermittlern

RkJQdWJsaXNoZXIy NTk5ODUz