ÖBB Geschäftsbericht 2025 – Gesamtbericht
Konzernlagebericht 98 E. Nichtfinanzielle Erklärung E.1. Allgemeine Angaben E.2. Umweltinformationen E.3. Soziale Informationen E.4. Governance Informationen E.5. ESRS-Index Österreichische Bundesbahnen-Holding Aktiengesellschaft Konzernabschluss | Konzernlagebericht 55 Die Berechnung des Zählers erfolgt analog zu dem der CapEx-Kennzahl für nicht aktivierte Aufwendungen (= Zähler) jeweils für den Berichtszeitraum 01.01. bis 31.12. Die ausgewiesenen Betriebsaufwendungen entfallen im Geschäftsjahr 2025 mit rd. 82,3 % (Vj: rd. 82,4 %) auf taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten. Die taxonomiekonformen Betriebsaufwendungen machen rd. 62,9 % (Vj: rd. 61,0 %) der Summe aus den oben genannten Betriebsaufwendungen im Konzern in Höhe von rd. 1.502,5 Mio. EUR (Vj: rd. 1.355,1 Mio. EUR) aus. Dazu zählen auch direkt zurechenbare Personalaufwendungen (v. a. Personalaufwand durch Instandhaltung), aus den angesprochenen Bereichen in Höhe von rd. 22,0 % (Vj: rd. 20,2 %) sowie Aufwendungen für Wartung und Reparaturen in Höhe von rd. 33,4 % (Vj: rd. 33,8 %) und andere Aufwendungen in Höhe von rd. 7,5 % (Vj: rd. 7,0 %). Vermeidung von Doppelzählungen Die identifizierten taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im ÖBB Konzern leisten bis auf die Wirtschaftstätigkeit 5.3. „Vorbereitung zur Wiederverwendung von Altprodukten und Produktkomponenten“ aus dem vierten Umweltziel (Kreislaufwirtschaft, CE) zu 100 % einen wesentlichen Beitrag zum Umweltziel (Klimaschutz, CCM). Ein potenzieller wesentlicher Beitrag von Umsatz, CapEx und / oder OpEx aus diesen CCM-Tätigkeiten zu anderen Umweltzielen, in denen diese Wirtschaftstätigkeiten ebenfalls vorkommen, wurde nicht gesondert ausgewiesen und evaluiert. Durch diese Zuordnung der Tätigkeiten der einzelnen Gesellschaften im Konzern zu einer konkreten Wirtschaftstätigkeit aus der EU- Taxonomie-VO sind Doppelzählungen vermieden worden. Durch einzelne Prüfschritte wurde gewährleistet, dass die Wirtschaftstätigkeiten im Bereich Umsatz, CapEx und OpEx voneinander abgrenzbar sind und ebenso Doppelzählungen vermieden werden. Wesentlichkeiten Bei der Herleitung der Werte zur Ermittlung der taxonomierelevanten Kennzahlen wurde die Grundgesamtheit betrachtet und analysiert. Die Betriebsaufwendungen für die Wirtschaftstätigkeiten des ÖBB Konzerns können nicht als „nicht erheblich“ für das Geschäftsmodell angesehen werden, somit wurde diese Erleichterungsbestimmung nicht in Anspruch genommen, mit der Ausnahme der Wirtschaftstätigkeiten 5.3 und 6.5. Die Betriebsausgaben in Zusammenhang mit der Wirtschaftstätigkeit 5.3. „Vorbereitung zur Wiederverwendung von Altprodukten und Produktkomponenten“ (Kreislaufwirtschaft, CE) werden als nicht erheblich angesehen, da die damit verbundenen taxonomiefähigen Umsatzerlöse rd. 0,000 % (Vj: 0,000 %) des taxonomiefähigen Gesamtumsatzes entsprechen. Die Betriebsausgaben in Zusammenhang mit der Wirtschaftstätigkeit 6.5. „Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen“ (Klimaschutz, CCM) werden ebenfalls als nicht erheblich angesehen, da die damit verbundenen Umsatzerlöse rd. 0,000 % (Vj: 0,002 %) des taxonomiefähigen Gesamtumsatzes entsprechen. In den Folgejahren wird die Auswirkung der Kennzahlen aus diesen Tätigkeiten auf Basis des Verhältnisses zum Gesamtumsatz erneut geprüft und gegebenenfalls berichtet. Schlüssel Für die Wirtschaftstätigkeiten 3.19. „Herstellung von Schienenfahrzeugkomponenten“, 6.1. „Personenbeförderung im Eisenbahnfernverkehr“, 6.2. „Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr“ und 6.3. „Personenbeförderung im Orts- und Nahverkehr, Personenkraftverkehr“ kommt ein Traktionsartschlüssel (Unterscheidung zwischen Dieseltraktion, E-Traktion oder Verbrennungsmotoren auf elektrifizierten Strecken) zur Anwendung. Dieselschienenfahrzeuge, die unter Oberleitung fahren, werden als taxonomiefähig, aber nicht als taxonomiekonform klassifiziert. Es werden die Emissionsgrenzen laut Anhang II der Verordnung (EU) 2016 / 162 nicht eingehalten. Somit sind aktuell nur E-Traktion-Schienenfahrzeuge im ÖBB Konzern taxonomiekonform. In Ländern außerhalb Österreichs ist eine gemischte Leistungserbringung bei Gütertransporten (Eigen- und Fremdtraktion) nicht auszuschließen. Daher wurden aufgrund noch nicht ausreichend zugänglicher und durchgängig verfügbarer und nachprüfbarer Informationen von (konzernfremden) Dritten ein einheitlicher gesellschaftsübergreifender Gesamtschlüssel als Basis für die Berechnung des konformen Anteils der Fremdtraktion herangezogen. Das ist notwendig, da sowohl Umsätze als auch Transportleistungen regelmäßig grenz- und gesellschaftsübergreifend entstehen und somit nicht entlang von Ländergrenzen trennbar sind. Es wird davon ausgegangen, dass die Rahmenbedingungen im Güterverkehr in den Tätigkeitsländern außerhalb Österreichs vergleichbar sind. Diese Annahme bleibt ohne Auswirkung auf die Taxonomiefähigkeit. | LB55
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