ÖBB Geschäftsbericht 2025 – Gesamtbericht

Konzernlagebericht 142 E.  Nichtfinanzielle Erklärung E.1. Allgemeine Angaben E.2. Umweltinformationen E.3. Soziale Informationen E.4. Governance Informationen E.5. ESRS-Index Österreichische Bundesbahnen-Holding Aktiengesellschaft Konzernabschluss | Konzernlagebericht 99 Auslandsgesellschaften im ÖBB Konzern handeln eigenständig nach nationalem Recht und tragen Verantwortung für HR- Ergebnisse und -Prozesse. Sie setzen die HR-Strategie sowie Konzernstandards um und agieren dabei nach den Grundsätzen der „Human Ressource-Policy für Auslandsgesellschaften“ (z. B. gesetzliche Vorschriften, Ingerenzen, Code of Conduct, wirtschaftliche Sorgfalt, Wahrnehmung der HR-Aufgaben). ESRS S1-1.19.MDR-P.65.b Die Konzernpolicy „Gleichbehandlung“, die „Diversity Charta“ sowie die „Charta der Inklusion“ bilden die Grundlage zur Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung, um Diskriminierung einzudämmen, zu bekämpfen und zu verhindern. Darüber hinaus sollen sie Vielfalt und Inklusion im Allgemeinen fördern. Erwähnte Policy und Chartas werden im Rahmen der spezifischen Verfahren der täglichen Arbeit im ÖBB Konzern berücksichtigt. ESRS S1-1.24.d Mit der vorliegenden Nichtfinanziellen Erklärung werden die Gehaltsscheren zwischen Führungskräften und Mitarbeiter:innen (gemäß ESR-Standards) berichtet. Zur Sicherstellung eines angemessenen Verhältnisses wird das ermittelte Ergebnis wie bereits in der Vergangenheit einer regelmäßigen Überprüfung unterzogen. Die Gesellschaften des ÖBB Konzerns verpflichten sich zu einer fairen, regelmäßigen, pünktlichen und vollständigen Entlohnung ihrer Mitarbeiter:innen sowie zur Einhaltung aller geltenden Lohn- und Vergütungsgesetze. ESRS S1-1.20, 21, 22 Informationen zum Thema „Menschenrechte“ finden sich in Kapitel E.1. Allgemeine Angaben unter „Governance“ bei „Soziale Mindestschutzstandards“ . ESRS S1-1.20, 21, 22 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmer:innenvertretungen in Bezug auf Auswirkungen Im ÖBB Konzern werden die Sichtweisen der eigenen Arbeitskräfte sowohl im direkten Austausch mit den Mitarbeiter:innen als auch über gewählte Vertreter:innen (Betriebsrat) und Organisationen gewonnen. Diese Sichtweisen fließen in vielfältiger Weise im Rahmen von unterschiedlichen Verfahren bei Entscheidungsprozessen und Maßnahmensetzungen ein. Die Verfahren zur Einbeziehung der eigenen Belegschaft werden im Folgenden näher beschrieben. Auf Konzernebene erfolgt der Austausch durch den Vorstand mit dem Konzernpräsidium. Im strategischen HR-Management findet ein regelmäßiger Austausch mit dem Ausschussvorsitzenden statt. Die ranghöchste Person ist der Vorstand. Weiters gibt es unterschiedliche Formate zur regelmäßigen Einbindung der Arbeitnehmer:innenvertretungen in den ÖBB Einzelgesellschaften, z. B. ein eigenes Personalpräsidium bei der ÖBB-Infrastruktur AG. ESRS S1-2.27.a, b, c, d, e Betriebsrat Der Betriebsrat vertritt wirtschaftliche, soziale und gesundheitliche Anliegen der Arbeitnehmer:innen gegenüber der Leitungsebene. Der Konzernbetriebsrat verhandelt gesellschaftsübergreifende Themen mit der Konzernleitung und bringt sich zudem in Gewerkschaft und Politik bei relevanten Arbeitnehmer:innenthemen ein. ESRS S1-2.27.d Europäischer Betriebsrat (EBR) Für Beschäftigte des ÖBB Konzerns in Europa ist der Europäische Betriebsrat (EBR) Ansprechpartner. Er vertritt Mitarbeiter:innen in EU- und EWR-Ländern gegenüber dem Konzernmanagement, insbesondere bei Themen wie Arbeitnehmer:innenrechte sowie wirtschaftlichen und sozialen Belangen. Mit 01.Juli 2025 wurde eine neue Vereinbarung dazu geschlossen. Vertreter:innen aus Standorten mit mehr als 100 Mitarbeiter:innen nehmen regelmäßig an Sitzungen teil, um Informations- und Konsultationsrechte wahrzunehmen. Sozialer Dialog Neben der Wahrung demokratischer Rechte ist ein respektvoller, partnerschaftlicher Umgang zwischen Geschäftsführung und Beschäftigten aller Ländern eine Grundvoraussetzung für einen funktionierenden sozialen Dialog. Hierzu wurde innerhalb des ÖBB Konzerns das „Memorandum of Understanding“ zwischen dem EBR und dem Vorstand der Rail Cargo Austria AG, Rail Cargo Hungaria Zrt, Rail Cargo Carrier Kft sowie der ÖBB-Personenverkehr AG verabschiedet. Es zielt darauf ab, eine gemeinsame transnationale Unternehmenskultur zu fördern und die Gestaltung eines grenzüberschreitenden Personaleinsatzes auf Zügen zu unterstützen. Darüber hinaus fungieren die Gemeinschaft der Europäischen Bahnen (CER) sowie die Europäische Transportarbeiter Förderation (ETF) als von der EU-Kommission anerkannte Sozialpartner auf EU-Ebene. ESRS S1-2.27.d Sektoraler Sozialer Dialog Eisenbahnen (SSD) Zusätzlich sind die ÖBB Mitglied im Sektoralen Sozialen Dialog für den Eisenbahnbranche (SSD) sowie im HRD Steering Committee der Gemeinschaft der Europäischen Bahnen und Eisenbahninfrastrukturunternehmen. Diese dienen dazu, soziale Themen und arbeitsrechtliche Fragen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innenvertretungen zu diskutieren und Lösungen für branchenspezifische Herausforderungen (z. B. Arbeitsbedingungen, Digitalisierung, Sicherheit etc.) zu entwickeln. Eine transparente Informationspolitik gegenüber Arbeitnehmer:innenvertretungen und ein regelmäßiger Austausch gewährleisten eine umfassende Einbindung in alle relevanten Belange und Konzernprojekte, beispielweise durch den Ausschuss „Inclusion und Diversity“ oder im Projekt „DAK 26“. ESRS S1-2.27.d | LB99

RkJQdWJsaXNoZXIy NTk5ODUz