ÖBB Geschäftsbericht 2025 – Gesamtbericht
Konzernlagebericht 144 E. Nichtfinanzielle Erklärung E.1. Allgemeine Angaben E.2. Umweltinformationen E.3. Soziale Informationen E.4. Governance Informationen E.5. ESRS-Index Österreichische Bundesbahnen-Holding Aktiengesellschaft Konzernabschluss | Konzernlagebericht 101 Mitarbeiter:innenbefragung (MAB) Auch über die beschriebene MAB können Mitarbeiter:innen ihre Bedenken äußern. Die Befragung wird von einem externen Partner durchgeführt und bewertet sowie in 14 Sprachen angeboten. Die anonymisierten Ergebnisse werden den Vorstandsmitgliedern / Geschäftsführer:innen vorgestellt, anschließend im ÖBB Intranet veröffentlicht und den jeweiligen Führungskräften der Abteilungen übermittelt. So können pro Abteilung individuelle Maßnahmen gesetzt und direkte Verbesserungen bewirkt werden. Eine Evaluierung der Maßnahmen findet in den jeweiligen Abteilungen selbstständig statt. Zentral erfolgt eine Bewertung zur Verbesserung erst mit der nächsten MAB. ESRS S1-2.27.b; ESRS S1-4.38, 39 Vertrauliches Meldewesen Das vertrauliche Meldewesen im ÖBB Konzernsicherheitsprogramm bietet Mitarbeiter:innen eine Plattform, um Unfälle zu verhindern, Beinaheunfälle oder unsichere Zustände zu melden und Verbesserungsbedarf aufzuzeigen. Die Meldung erfolgt elektronisch an Lösungskoordinator:innen, die sie vertraulich bearbeiten und eine Lösung veranlassen. Gleichbehandlungsbeauftragte nach Region Die regionalen Gleichbehandlungsbeauftragten und konzernweiten Expert:innen für Vorfälle von sexuellen Übergriffen sind vertrauliche Ansprechpersonen für alle Mitarbeiter:innen. Im Falle von Anliegen im Bereich der Diskriminierung erfolgt nach Kontaktaufnahme durch Betroffene die Aufnahme des Sachverhalts, eine rechtliche Information sowie die Prüfung, ob eine Diskriminierung gemäß Gleichbehandlungsgesetz vorliegt. Bei positiver Prüfung erfolgt die Bearbeitung des Falls sowie die Abstimmung mit der betroffenen Person, um Möglichkeiten zur Intervention zu definieren und gegebenenfalls einzuleiten. ESRS S1-3.32.c, e Ergreifung von Maßnahmen und Zielen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze In der nachfolgenden Tabelle werden die Ziele bezüglich wesentlicher Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens dargestellt. Ziel 1) Zieljahr Ziel- niveau Einheit / KPI Basisjahr Basisjahr- wert Wert 2025 Wert 2024 Konzepte Wesentliche IRO 9) Verbesserung des Arbeitsfähigkeitsindex aus der Mitarbeiter:innenbefragung 2) 8) 2030 ≥ 70 Punkte 2023 75 75 - 2) S1-K-1 S1-A-4, S1-A-5 Verbesserung des Arbeitssicherheitsindex (ASX) 3) um 2 Prozent pro Jahr 2030 16 Punkte 2010- 2019 20 15,1 17,2 S1-K-2 S1-A-7 Erhöhung des Frauenanteils 4) 2030 > 20 Prozent 2021 14,2 17,5 17,1 S1-K-1 S1-K-6 S1-A-2, S1-A-5, S1-A-10, S1-A-11 Erhöhung des Anteils von Mitarbeiter:innen mit begünstigter Behinderung (Behinderungsgrad von ≥ 50 %) 5) 8) 2026 4 Prozent 2023 2,7 2,9 2,8 S1-K-1 S1-K-6 S1-A-10 Time-to-Hire (Fach- und Querschnittsfunktionen) 6) 8) 2030 < 60 Arbeits- tage 2020 56,5 47,3 47,0 S1-K-1 S1-F-1 Fluktuation 7) 8) 2030 < 10 Prozent 2023 7,5 6,2 6,5 S1-K-1 S1-A-6 Frühfluktuation 7) 8) 2030 < 15 Prozent 2021 18,8 17,0 17,5 S1-K-1 S1-A-6 1) ESRS 2.MDR-T.80.b, c, d, e, j. 2) Arbeitsfähigkeitsindex (Beurteilung der Arbeitsfähigkeit im Unternehmen): Die Kennzahl errechnet sich aus der Bewertung der Mitarbeiter:innen. Eine sechsstufige Bewertungsskala wird mittels Punktesystem in einen Index umgerechnet. Er wird regelmäßig (nicht jährlich) im Rahmen der Mitarbeiter:innenbefragung erhoben. 3) Berechnung Arbeitsunfallrate: Arbeitsunfälle > 3 Tage von ÖBB Mitarbeiter:innen in Österreich und Mitarbeiter:innen externer Unternehmen, die über Leasingverträge angestellt sind, bezogen auf 1.000 Mitarbeiter:innen (im ÖBB Konzern als Kennzahl „Arbeitssicherheitsindex (ASX)“ kommuniziert). 4) Frauenanteil: Die Kennzahl errechnet sich durch die Anzahl aller weiblichen Mitarbeiterinnen geteilt durch die Gesamtanzahl der Mitarbeiter:innen. 5) Mitarbeiter:innen mit begünstigter Behinderung: Zur Berechnung der Kennzahl wird der „Disability-Zähler“ herangezogen und durch die Gesamtzahl der Mitarbeiter:innen dividiert. Der Disabiltiy-Zähler ergibt sich analog zur gesetzlichen Behindertenausgleichstaxe. 6) Time-to-Hire: Die Kennzahl errechnet sich für Fach- und Querschnittsfunktionen wie folgt: durchschnittlicher Zeitraum von Ausschreibung bis Zusage in Tagen. 7) Fluktuation: Die Berechnung erfolgt durch Division der kündbaren Mitarbeiter:innen (sonstigen Abgänge, die aufgrund einer Kündigung, wegen Entlassung oder Tod ausscheiden) durch den durchschnittlichen Personalstand kündbarer Mitarbeiter:innen. Ausgenommen sind: Lehrlinge, Mitarbeiter:innen in Behaltefrist, Saisonlenker:innen / Saisonarbeitskräfte, Ferialarbeitnehmer:innen / -praktikant:innen, geringfügig Beschäftigte und Trainees, exkl. Pensionierungen, Ruhestandsversetzung. Zur Berechnung der Frühfluktuation erfolgt eine Einschränkung der Dienstzugehörigkeit unter 2 Jahren. 8) Unternehmensspezifische Kennzahl Inland. 9) Zu den wesentlichen Auswirkungen, finanziellen Chancen und Risiken: S1-A-1, S1-A-2, S1-A-3, S1-A-8, S1-A-9, S1-A-11, S1-A-12 wurden im Berichtsjahr keine direkten quantitativen konzernalen Steuerungskennzahlen festgelegt. Für diese Auswirkung sind Konzepte vorhanden, diese sind weiter oben im Unterkapitel „Arbeitnehmer:innen im Unternehmen“ beschrieben. Konkrete Zielkennzahlen sind auf einer niedrigen Steuerungsebene angesiedelt. | LB101
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