ÖBB Geschäftsbericht 2025 – Gesamtbericht
Konzernlagebericht 154 E. Nichtfinanzielle Erklärung E.1. Allgemeine Angaben E.2. Umweltinformationen E.3. Soziale Informationen E.4. Governance Informationen E.5. ESRS-Index Österreichische Bundesbahnen-Holding Aktiengesellscha ft Konzernabschluss | Konz ernlagebericht 111 Frauenquote in Führungspositionen in Prozent für die Gesellschaften im Sustainable-Finance-Framework 1) 2025 2024 Ziel 2035 2) ÖBB-Personenverkehr AG 28,6 30,3 ≥ 41,7 Rail Cargo Austria AG 36,3 33,3 ≥ 46,4 Österreichische Postbus AG 18,5 13,3 ≥ 22,2 1) Unternehmensspezifische Angabe nach ESRS 2.SBM-3.48.h. 2) Bei den angegebenen Zielwerten für 2035 handelt es sich um jene Zielsetzungen, welche für den Sustainable-Finance-Framework im Jahr 2025 festgelegt wurden. Angemessene Entlohnung Zur Beurteilung der angemessenen Entlohnung der Mitarbeiter:innen im ÖBB Konzern wurden die in den vorherigen Abschnitten angeführten Konzepte und Maßnahmen herangezogen, zudem legen nationale Gesetzgebungen die Anforderungen an eine angemessene Entlohnung im Einklang mit den geltenden Referenzwerten fest. ESRS S1-10.67 Im Ausland erfolgt eine systematische Überprüfung auf Basis der geltenden Referenzwerte zum Mindestlohn. Beim zugrunde liegenden Prozess wird eruiert, ob das Entgelt dem Mindestlohn entspricht. Der Prozentsatz der Mitarbeiter:innen, die die geltenden Referenzwerte gemäß Tarifverträgen zum Stichtag 31.12. unterschreiten, beträgt 2,9 % (Vj: 1,9 %) in Deutschland und 7,1 % (Vj: 2,6 %) in Slowenien. Eine Unterschreitung bei diesen beiden Rail Cargo Carrier Gesellschaften ist explizit auf Basis des Ausbildungsverhältnisses erlaubt. ESRS S1-10.70 Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit Operativ tätige ÖBB Gesellschaften werden nach ISO 45001 zertifiziert. Von diesem Managementsystem sind rd. 80 % (Vj: 80 %) der Mitarbeiter:innen im ÖBB Konzern abgedeckt. Es gibt kein konzernweit zertifiziertes Managementsystem für Arbeitnehmer:innenschutz. Zur Sensibilisierung und Vermeidung von Arbeitsunfällen wurden zielgerichtet Maßnahmen ergriffen und Ziele in Form des ASX gesetzt, welche im Abschnitt „Gesundheit“ näher beschrieben sind. Die ÖBB informieren externe Dienstleister:innen und Fremdfirmen über relevante Gefahren im Betrieb und führen die gemäß Arbeitnehmer:innenschutzgesetz erforderlichen Unterweisungen durch (§ 14 ASchG). ESRS S1-14.88.a Gesundheitsschutz und Sicherheit ESRS S1-14.88.b, c, d, e 2025 2024 Zahl der Todesfälle infolge arbeitsbedingter Verletzungen 1) 1 0 Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle 1) 907 1.035 Quote der meldepflichtigen Arbeitsunfälle 1) 2) 12,2 14,1 Zahl der Ausfallstage aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen und Todesfolgen infolge von Arbeitsunfällen in Bezug auf die ÖBB Mitarbeiter:innen 24.542 24.916 Arbeitsunfallsrate pro 1.000 Mitarbeiter:innen (ASX) 3) 15,1 17,2 Zahl der Todesfälle infolge arbeitsbedingter Verletzungen „anderer Arbeitskräfte“, die an den Standorten des Unternehmens tätig waren. 0 1 1) Die Kennzahlen gelten für das In- und Ausland und beinhalten ÖBB Mitarbeiter:innen sowie Mitarbeiter:innen externer Unternehmen, die über Leasingverträge angestellt sind. 2) Lost-Time-Injury-Rate (LTIR): Arbeitsunfälle mit Ausfalltagen bezogen auf eine Million Anwesenheitsstunden. 3) Arbeitsunfallrate: Arbeitsunfälle >3 Tage von ÖBB Mitarbeiter:innen in Österreich und Mitarbeiter:innen externer Unternehmen, die über Leasingverträge angestellt sind, bezogen auf 1.000 Mitarbeiter:innen (im ÖBB Konzern als Kennzahl „Arbeitssicherheitsindex ASX“ kommuniziert). Der ASX - Wert des ÖBB Konzerns verbesserte sich 2025 deutlich von 17,2 auf 15,1. Diese Entwicklung beruht darauf, dass sich nahezu alle wesentlichen Konzerngesellschaften gegenüber dem Vorjahr verbessern konnten. Sie ist somit kein isolierter Effekt, sondern Ergebnis einer konzernweit rückläufigen Zahl an Arbeitsunfällen mit Ausfalltagen. Die Entwicklung verweist auf wirksame Präventionsmaßnahmen, eine stärkere Sicherheitsfokussierung in den operativen Einheiten und eine insgesamt stabilisierte Sicherheitsperformance. Eine Zahlenangabe der Fälle meldepflichtiger arbeitsbedingter Erkrankungen ist aufgrund der geltenden gesetzlichen Einschränkung zur Erhebung dieser Daten nicht möglich (siehe ASVG_B KUVG). Die Meldepflichten beziehen sich auf Arbeitsunfälle und (festgestellte) Berufskrankheiten, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehen. Der Dienstgeber hat grundsätzlich keine Informationen über die Art der Erkrankung der Mitarbeiter:innen bzw. auch kein Recht auf Diagnoseauskunft. Aus diesem Grund kann der ÖBB Konzern diesbezüglich keine Daten angeben. Im Jahr 2024 wurde jedoch erstmals die Anzahl der Berufskrankheiten erhoben. Dabei wurden für 2025 13 Fälle (Vj: 7) von durch Lärm verursachter Schwerhörigkeit sowie 2 Fälle von Hauterkrankungen infolge UV-Exposition gemeldet. Im Vorjahr wurde ein Fall von Adenokarzinome der Nasenhaupt- und Nasennebenhöhlen verursacht durch Staub von Hartholz gemeldet. ESRS S1-14.88.b, d Arbeitssicherheitsindex (ASX) 1) als unternehmensspezifische Kennzahl für Gesellschaften im Sustainable-Finance-Framework (SFF) 2025 2024 Ziel 2035 2) ÖBB-Personenverkehr AG 22,5 23,3 ≤17,7 1) 1.000-Personen-Quote: Arbeitsunfallrate in Arbeitsunfällen von ÖBB Mitarbeiter:innen und Mitarbeiter:innen, die über Leasingverträge angestellt sind mit mind. drei Ausfalltagen gem. ASVG pro 1.000 Mitarbeiter:innen. 2) Bei den angegebenen Zielwerten für 2035 handelt es sich um jene Zielsetzungen, welche für das Sustainable-Finance-Framework im Jahr 2025 festgelegt wurden. | LB111
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