ÖBB Geschäftsbericht 2025 – Gesamtbericht
Konzernlagebericht 162 E. Nichtfinanzielle Erklärung E.1. Allgemeine Angaben E.2. Umweltinformationen E.3. Soziale Informationen E.4. Governance Informationen E.5. ESRS-Index Österreichische Bundesbahnen-Holding Aktiengesellscha ft Konzernabschluss | Konze rnlagebericht 119 1) ESRS 2.MDR-T.80.j; ESRS 2.MDR-A.68.e. 2) ESRS 2.MDR-T.80.c. 3) ESRS 2.MDR-T.80.f; ESRS S2-5.42.a, b, c. S3 Betroffene Gemeinschaften Das Schienennetz der ÖBB deckt große Teile Österreichs ab. Dadurch kommen viele Menschen regelmäßig mit den ÖBB in Kontakt z. B. als Kund:innen oder Anrainer:innen. Während die Ausweitung der ÖBB Tätigkeiten Vorteile für Kund:innen bringt, kann sie Anrainer:innen belasten. Ziel des Konzerns ist es daher, Belastungen – insbesondere Schallemissionen – zu vermeiden und kontinuierlich zu reduzieren. Übersicht Das folgende Kapitel stellt die Konzepte, Ziele und Maßnahmen vor, mit denen der Konzern negative Auswirkungen reduziert und positive Effekte fördert. Nach den Vorgaben der ESRS werden Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung negativer Auswirkungen auf „Betroffene Gemeinschaften“ im Bericht nicht als „positive Wirkung“ ausgewiesen, sondern als präventive oder mindernde Maßnahmen dargestellt. Aus der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse haben sich die folgenden wesentlichen tatsächlichen oder potenziellen Auswirkungen, Risiken und Chancen für den ÖBB Konzern ergeben: Nr. Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen 1) 2) Art der Auswirkung bzw. Risiko / Chance 3) Zeit- horizont 3) Angaben zur Wertschöpfungskette (WK) bei Auswirkungen 3) Unterthema: Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von Gemeinschaften S3-A-1 Schall und Erschütterungen von Personen- und Gütertransporten (Straße / Schiene) oder solche, die durch den Bau oder den Betrieb von Infrastrukturanlagen und Werkstätten entstehen, beeinträchtigen die Umwelt (Mensch und Tier). Negativ Kurzfristig – Vorgelagerte WK – Eigene Geschäftstätigkeiten S3-F-1 Schärfere Auflagen für Schallemissionen können für den ÖBB Konzern das Risiko erhöhter Investitions- und Umrüstungskosten mit sich bringen. Zudem könnten strengere Grenzwerte zu Einschränkungen in der Produktion oder im Betrieb führen, was die Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit des Unternehmens negativ beeinflussen kann. Risiko Mittelfristig 1) Wesentliche Auswirkungen sind als tatsächlich zu erachten, außer es wird explizit auf Gegenteiliges hingewiesen. ESRS 2.SBM-3.48.c. 2) Die Aktualisierung der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse hat zu geringfügigen Anpassungen (Art der Auswirkung bzw. Risiko / Chance, Zeithorizont und Angaben zur Wertschöpfungskette) im Vergleich zum Vorjahr geführt. ESRS 2.SBM-3-48.g. 3) ESRS 2.SBM-3.48.c. Ziel Bis 2029 soll die Risikoanalyse des ÖBB Konzerns weiterentwickelt werden, um quantitative Daten als Maßnahmenbasis liefern zu können. Status 1) Zielumfang 2) Der Zielumfang bezieht sich auf die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette im Sinne von Vertragspartner:innen. Die bereits erarbeitete Risikoanalyse von Lieferanten – basierend auf zugrunde liegenden Branchen und deren Risikoeinschätzungen gemäß externer Quellen (unter anderem UN Global Compact) – soll anhand der ersten erfassten Ergebnisse weiterentwickelt und nachgeschärft werden, damit eine Priorisierung möglich wird. Informationen zu Unternehmensstandort, Branchen sowie Beurteilungsergebnisse externer Nachhaltigkeitsbeurteilungen sollen kombiniert werden, um ein umfassenderes Bild über das soziale Nachhaltigkeitsrisiko einzelner Lieferanten bieten zu können. Dafür wird ein entsprechendes IT-System aufgesetzt. Die Daten werden über den Beschaffungsprozess erhoben. In Umsetzung Methodik 3) Die Zielerarbeitung erfolgte auf Basis der Ergebnisse der Doppelten Wesentlichkeitsanalyse sowie nachgelagerten Stakeholder:innenbefragungen des ÖBB Konzerns. Die Festlegung der Ziele wurde jedoch nicht direkt mit diesen erarbeitet. Das Zieljahr wurde von 2026 auf 2029 verschoben, sodass eine entsprechende Abbildung neuer Entwicklungen rundum „EU Omnibus“ und der Änderungen zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) möglich ist. Auf Basis erster Ergebnisse sollen Verbesserungen vorgenommen werden, um in weiterer Folge verstärkt auf soziale Nachhaltigkeitsaspekte bei Beschaffungen eingehen zu können. Die Nachverfolgung der Leistung erfolgt durch das Zielmonitoring. Die Ermittlung von Erkenntnissen oder Verbesserungsmöglichkeiten fließen im Laufe der Zielumsetzung auch durch den weiteren Informationseintrag der Stakeholder:innen sowie aus einem Benchmarking mit anderen Unternehmen der Branche ein. ESRS S2-5.42.a, b, c | LB119
RkJQdWJsaXNoZXIy NTk5ODUz