ÖBB Geschäftsbericht 2025 – Gesamtbericht

163 Konzern- lagebericht Österreichische Bundesbahnen-Holding Aktiengesellschaft Konzernabschluss | Konzernlagebericht 120 Strategie Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen Die Einbeziehung der Interessen, Standpunkte und Rechte der betroffenen Gemeinschaften wird in Kapitel E.1. Allgemeine Angaben unter „Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen“ dargestellt. Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Die allgemeine Vorgehensweise zur Ermittlung und Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen ist in Kapitel E.1. Allgemeine Angaben unter „Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen“ beschrieben und kann in diesem Abschnitt bei Bedarf nachgelesen werden. Für die Analyse zu betroffenen Gemeinschaften wurden 2024 neben ÖBB Expert:innen auch Stakeholder:innen – darunter Vertreter:innen von Ministerien und Behörden sowie Ländervertretungen – per Onlinefragebogen zu möglichen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit befragt. Die Auswahl erfolgte themenspezifisch zu „S3 Betroffene Gemeinschaften“. ÖBB Expert:innen bewerteten potenzielle und tatsächliche Auswirkungen mit dem Schwerpunkt auf Schall. Die Schallemissionen des Eisenbahnbetriebs folgen physikalischen Gesetzmäßigkeiten, die nicht außer Kraft gesetzt werden können. Der von Zügen ausgehende Schall breitet sich in der Atmosphäre aus und wird in der Umgebung als Immission wahrgenommen, wobei insbesondere Anrainer:innen betroffen sind. Daher werden die Anrainer:innen der Schienenverkehrsinfrastruktur als betroffene Gemeinschaften definiert. Wesentliche Risiken, die sich daraus ableiten, umfassen vermehrt Beschwerden und verschärfte gesetzliche Auflagen, die zu Rechtsbescheiden, erhöhten Kosten und Reputationsschäden führen können. ESRS S3.SBM-3.9.a, b, d Die WHO fasste 2009 in den Night Noise Guidelines (NNGL) Studien zu gesundheitlichen Folgen nächtlicher Lärmbelastung in Europa zusammen und leitete den Zielwert L night,outside von 40 dB ab. Dieser gilt als unterer Grenzwert zum Schutz empfindlicher Gruppen wie Kinder, chronisch Kranke und ältere Menschen. Die 2018 publizierte Aktualisierung „Environmental Noise Guidelines for the European Region“ der WHO empfiehlt für den Schienenverkehrslärm, die durchschnittliche Lärmbelastung L DEN auf kleiner als 54 dB zu verringern und so „schädliche gesundheitliche Auswirkungen“ zu verhindern. Für die nächtliche Lärmbelastung wird auf Basis medizinischer Grundlagen ein Nachtlärmindex L night,outside von weniger als 44 dB zur Vermeidung von „negativen Auswirkungen auf den Schlaf“ empfohlen. Bei der Grenzwert-Gesetzgebung werden darüber hinaus allgemeine Rahmenbedingungen, wie z. B. volkswirtschaftliche, ebenfalls Berücksichtigung finden. Diese Quellen unterstützen den Teilkonzern ÖBB Infrastruktur dabei, ein besseres Verständnis zu entwickeln, dass betroffene Gemeinschaften mit bestimmten Merkmalen von den Auswirkungen stärker gefährdet sein könnten. Risiken, die sich für den Teilkonzern ÖBB Infrastruktur im Zusammenhang mit Lärmemissionen ergeben, betreffen keine bestimmte Gruppe innerhalb der betroffenen Gemeinschaften, sondern die gesamten Anrainer:innen. ESRS S3.SBM-3.10, 11 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen Konzepte im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften Das folgende Konzept spielt für den ÖBB Konzern im Bezug auf die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen eine entscheidende Rolle. Nr. Konzepte 1) Beschreibung 2) S3-K-1 Aktionsplan Umgebungslärm 2024 Der Aktionsplan Umgebungslärm 2024 für Schienenstrecken außerhalb und innerhalb von Ballungsräumen bildet die strategische Grundlage für das Management der wesentlichen Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften für die ÖBB-Infrastruktur AG. Ziel des Aktionsplans Umgebungslärm 2024 ist, die negativen Auswirkungen auf Anrainer:innen durch Schallemissionen zu reduzieren. Er umfasst dabei Maßnahmen im Bereich der Neu- und Ausbaustrecken, Eisenbahn- Bestandsstrecken, Reinvestition von Schallschutzwänden an Eisenbahn-Bestandsstrecken, leise Güterwagen, Bahnlärmforschung sowie das Monitoring an der Lärmmessstelle bei Lind ob Velden. Der Aktionsplan betrifft Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Kalenderjahr und darüber hinaus alle weiteren Eisenbahnstrecken der ÖBB- Infrastruktur AG in den Ballungsräumen Wien, Linz, Graz, Salzburg und Innsbruck gemäß Bundes- Umgebungslärmschutzverordnung BGBl. II, Nr. 144 / 2006. Das Konzept deckt alle Anrainer:innen entlang dieser Strecken ab. 1) Die Konzepte werden, sofern nicht für den gesamten ÖBB Konzern verabschiedet, vom jeweils zuständigen Vorstand beschlossen und gelten für die darin definierte Gesellschaft. ESRS S3-1.14. 2) ESRS 2.MDR-P.65.a, b, c. LB120 | E.3. S1 Arbeitskräfte des Unternehmens S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette S3 Betroffene Gemeinschaften S4 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen

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