ÖBB Geschäftsbericht 2025 – Gesamtbericht

Konzernlagebericht 164 E.  Nichtfinanzielle Erklärung E.1. Allgemeine Angaben E.2. Umweltinformationen E.3. Soziale Informationen E.4. Governance Informationen E.5. ESRS-Index Österreichische Bundesbahnen-Holding Aktiengesellschaft Konzernabschluss | Konzernlagebericht 121 Nr. Konzepte 1) Beschreibung 2) S3-K-1 Aktionsplan Umgebungslärm 2024 ( Fortsetzung der Tabelle) Der Aktionsplan Umgebungslärm 2024 ist ein strategisches Instrument der Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI), gegenüber der Europäischen Kommission und stellt eine Grundlage für weitere Planungen dar. Durch die Teilaktionspläne, wie z. B. für Schienenstrecken, werden zwar keine direkten subjektiv- öffentlichen Rechte begründet, jedoch unterstützt die ÖBB-Infrastruktur AG im Rahmen der Möglichkeiten die Maßnahmen der Aktionsplanung zum Schutz vor Umgebungslärm durch die Eisenbahn. Verfahren zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften in Bezug auf Auswirkungen und Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die betroffene Gemeinschaften Bedenken äußern können Die Einbeziehung von Gemeinden bei Bestandslärmsanierungen erfolgt anlassbezogen durch folgende Gremien: Jahrestagung, Lärmschutz-Lenkungsausschüsse und projektbegleitende Arbeitsgruppen. Interessierte Gemeinden melden ihr Anliegen beim jeweiligen Bundesland, dem Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) oder dem Teilkonzern ÖBB Infrastruktur. Anschließend werden Untersuchungsgebiet, Planungsvertrag und lärmtechnische Untersuchung festgelegt, die in weiterer Folge zu einer Grobkostenschätzung und einem Vertrag zur Durchführung von Schallschutzmaßnahmen führt. Die Einbeziehung von Gemeinden bei Schallschutzmaßnahmen im Zuge von Neu- und Ausbauvorhaben wird im entsprechenden Projekt abgewickelt. Ein beachtlicher Teil der im Bestands- lärmsanierungsprogramm erfassten Maßnahmen in den betroffenen Gemeinden wurde bereits saniert. In einem kleineren Teil der Gemeinden ist eine Sanierung nicht erforderlich, da bereits durch Großprojekte Schallschutzmaßnahmen umgesetzt wurden oder kein Interesse an der Durchführung von Schallschutzmaßnahmen im Gemeindegebiet besteht. Aktuell befinden sich auch Sanierungen in Planung bzw. Umsetzung, in einigen Gemeinden wurden bereits entsprechende Verträge unterzeichnet, in anderen sind diese gerade in Abstimmung. Die Governance-Struktur wird in Kapitel E.1. Allgemeine Angaben unter „Governance“ beschrieben. Innerhalb des Teilkonzerns ÖBB Infrastruktur ist das Thema „Schall“ in der Organisationseinheit Asset Management und strategische Planung strategisch sowie Streckenmanagement und Anlagenentwicklung operativ angesiedelt, daher ist die Vorständin Netzausbau und Infrastrukturbereitstellung die ranghöchste Position, welche für die Unterstützung bei der Umsetzung der Aktionsplanung zum Schutz vor Umgebungslärm durch die Eisenbahn und die Einbindung betroffener Gemeinschaften verantwortlich ist. Die fahrzeugseitige Lärmsanierung durch die Umrüstung auf lärmarme Bremssohlen wird seit 2018 in der jährlich erscheinenden Nichtfinanziellen Erklärung des ÖBB Konzerns transparent kommuniziert. Eine darüber hinausgehende regelmäßige Berichterstattung und Einbindung betroffener Gemeinschaften ist derzeit nicht vorgesehen, sondern erfolgt anlassbezogen. ESRS S3-2.21.a, b, c, d; ESRS S3-3.27.a Der Teilkonzern ÖBB Infrastruktur hat ein zentrales Kund:innenservice etabliert, über das Anrainer:innen (genauso wie Kund:innen, Fahrgäste, Bahnhofsbesucher:innen) Informationen erhalten sowie Anfragen und Beschwerden äußern können. Des Weiteren setzt der ÖBB Konzern auf transparente und frühzeitige Information, vor allem in Bezug auf Tätigkeiten, die mögliche Auswirkungen auf die verschiedenen Stakeholder:innen haben. Sie werden über Postwurf- Anrainer:inneninformationen, Folder, Ausstellungen, Veranstaltungen oder Online-Informationsangebote auf dem Laufenden gehalten. Round-Tables und Dialogforen ergänzen die Kommunikationsmaßnahmen. Die Kontaktmöglichkeiten (E-Mail, Kontaktformular) werden in allen Kommunikationskanälen klar ausgewiesen. ESRS S3-3.27.b, c Anfragen werden in einem digitalen Verwaltungssystem erfasst und an die Zuständigen weitergeleitet. Damit kann die Beantwortungsdauer und das ggf. notwendige Setzen von Abhilfemaßnahmen zur Behebung der negativen Auswirkungen überwacht werden. Mittels Benchmarks für die Beantwortungsdauer wird eine zeitnahe Beantwortung sichergestellt. ESRS S3-3.27.a, d Die hohe Anzahl täglicher Anfragen aus allen Regionen zeigt, dass die Kontaktmöglichkeiten bekannt und leicht zugänglich sind. Direkte Reaktionen auf Veranstaltungen oder Postwurfsendungen bestätigen, dass die so kommunizierten Rückmeldekanäle wahr- und angenommen werden. Zudem ist den ÖBB nicht bekannt (medial, mündlich etc.), dass Anrainer:innen, Kund:innen usw. bisher Probleme gehabt hätten, diese Rückmeldekanäle zu finden und mit deren Hilfe in Kontakt zu treten. ESRS S3-3.28 Ziele und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen Um die Schallemissionen entlang des ÖBB Streckennetzes zu reduzieren und dem Aktionsplan Umgebungslärm 2024 sowie diversen rechtlichen Vorschriften gerecht zu werden, hat der Teilkonzern ÖBB Infrastruktur das in Folge ausgeführte Ziel gesetzt. Das Ziel trägt zur Umsetzung der nationalen und europäischen Bestrebungen im Zusammenhang mit der Reduktion negativer Auswirkungen durch Lärm bei. Diese werden im Unterkapitel „Konzepte im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften“ ausführlich beschrieben. ESRS 2.MDR-T.80.f | LB121

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