ÖBB Geschäftsbericht 2025 – Gesamtbericht

165 Konzern- lagebericht Öst erreichische Bundesbahnen-Hol ding Aktiengesellscha ft Konzernabschluss | Konzernlagebericht 122 Für die Zieldefinition wurden die internen Fachexpert:innen und Stakeholder:innen einbezogen. Die Einbindung der Interessenträger:innen erfolgte über die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse, bei der Zielformulierung werden diese jedoch nicht systematisch eingebunden. Die Verwirklichung des Ziels wird durch das regelmäßige Erheben des Zielwerts nachverfolgt. ESRS 2.MDR-T.80.h; ESRS S3-5.42.a, b, c Ziel *) Zieljahr Ziel- niveau Einheit Basis- jahr Basisjahr- wert Wert 2025 Wert 2024 Konzepte Wesentliche IRO Bis Ende des Geschäftsjahrs 2030 beträgt die Länge der Schallschutzwände 1.000 km. 2030 1.000 km 2023 971 990,5 979,8 S3-K-1 S3-A-1 S3-F-1 *) ESRS 2.MDR-T.80.b, c, d, e, j. Im folgenden Abschnitt werden weitere Informationen zu dem oben genannten Ziel erläutert sowie die wichtigsten Maßnahmen dargestellt. Letztere minimieren wesentliche negative Auswirkungen des ÖBB Konzerns auf betroffene Gemeinschaften und erzielen wesentliche positive Auswirkungen. Die Wertschöpfungskette wurde bei der Analyse und Erarbeitung der Auswirkungen, Risiken und Chancen mitbetrachtet. Die dargestellten Maßnahmen können die Wertschöpfungskette in unterschiedlichem Ausmaß sowohl direkt als auch indirekt beeinflussen. ESRS S3-4.32.a; ESRS 2.MDR-A.68.a, b Falls im Berichtsjahr eine wesentliche Änderung einer Zielsetzung vorgenommen wurde, wird dies in der Methodikbeschreibung erläutert . ESRS 2.MDR-T 80.i Ziel Bis Ende des Geschäftsjahrs 2030 beträgt die Länge der Schallschutzwände 1.000 km. Status 1) Zielumfang 2) Streckennetz der ÖBB-Infrastruktur AG In Umsetzung Methodik 3) Die Planung und Durchführung von Neuerrichtungen und Reinvestitionen von Schallschutzwänden im Bestand erfolgt im Rahmen des Programms Bestandslärmsanierung. Die Planung und Durchführung von Schallschutzwänden bei Neu- und Ausbauvorhaben erfolgt direkt in den jeweiligen Projekten. Im Geschäftsjahr 2025 wurden weitere 10,7 km Schallschutzwände gebaut. Die Kennzahl entwickelt sich daher planmäßig in Richtung des definierten Ziels. Maßnahme Ausbau der Schallschutzwände 4) 5) Im Geschäftsjahr 2025 wurden weitere 10,7 km Schallschutzwände gebaut. Die Maßnahme betrifft sowohl Neu- und Ausbaustrecken als auch Eisenbahn-Bestandsstrecken. Der weitere Ausbau der Schallschutzwände ist ein laufender Prozess, der eng mit den jährlichen Bauvorhaben verknüpft ist. Laufend Asset Strategie „Maßnahmen gegen Eisenbahnlärm“ Die Assetstrategie „Maßnahmen gegen Eisenbahnlärm“ wurde am 23. Oktober 2024 vom Vorstand beschlossen und enthält Vorgaben von netzweiten Zielen für infrastrukturseitige Maßnahmen gegen Eisenbahnlärm. Je Themenbereich respektive zuständigem Fachbereich sind Umsetzungsziele mit einem Zeithorizont von 2025 bzw. 2030 angeführt. In Umsetzung 1) ESRS 2.MDR-T.80.j; ESRS 2.MDR-A.68.e. 2) ESRS 2.MDR-T.80.c. 3) ESRS 2.MDR-T.80.a, f. 4) ESRS 2.MDR-A.68.a, b, c. 5) Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im Inland auf Ebene der ÖBB-Infrastruktur AG. Die Umsetzung von Maßnahmen zur Reduktion von Lärmemissionen leitet sich aus dem Aktionsplan Umgebungslärm 2024 sowie rechtlichen Vorschriften ab. Fahrzeugseitig bilden die EU-Verordnung Technical Specifications for Interoperability (TSI) Noise und nationale Lärmschutzmaßnahmen die rechtliche Grundlage. Die wesentlichen rechtlichen Grundlagen für infrastrukturseitigen Lärmschutz im Zuge von Neu- und Ausbauvorhaben bilden eisenbahnrechtliche Baugenehmigungsbescheide, die Schienenverkehrslärm-Immissionsschutzverordnung (SchIV) sowie die Durchführungs - bestimmungen zur Schienen-verkehrslärm-Immissionsschutzverordnung (DB-SchIV). Im Rahmen des Programms „Bestandslärmsanierung“ werden alle Lärmschutzmaßnahmen an Eisenbahnbestandsstrecken sowie jene bei Neu- und Ausbauvorhaben, welche nicht per Bescheid behördlich vorgeschrieben sind, abgewickelt. Die wesentlichen rechtlichen Grundlagen für die Bestandsstreckenlärmsanierung bilden die „Richtlinie für die schalltechnische Sanierung der Eisenbahn- Bestandsstrecken der Österreichischen Bundesbahnen“ des Eigentümers, das jeweilige Übereinkommen über die Planung, Durchführung, Erhaltung und Finanzierung von Lärmschutzmaßnahmen an Eisenbahn-Bestandsstrecken der Österreichischen Bundesbahnen mit dem Bundesland sowie die gesondert mit der jeweiligen Gemeinde abzuschließenden zivilrechtlichen Einzelverträge. ESRS S3-4.33.a Wie Maßnahmen bzw. Abhilfemaßnahmen zur infrastrukturseitigen Reduktion von Schallemissionen umzusetzen sind, ist in einer eigenen Verfahrensanweisung Lärmschutz festgelegt. Durch die Berücksichtigung von Lärmschutzmaßnahmen im Budget bzw. dem Rahmenplan der ÖBB-Infrastruktur AG, wird sichergestellt, dass diese auch tatsächlich umgesetzt werden, um die negativen Auswirkungen für die Anrainer:innen zu reduzieren. Dieser ist eine Darstellung der geplanten Projekte und deren Investitionssummen in der ÖBB-Infrastruktur AG, die innerhalb des jeweils 6-jährigen Zeitraums zur Umsetzung vorgesehen sind. Der aktuelle Rahmenplan ist auf der Homepage des Teilkonzerns ÖBB Infrastruktur öffentlich abrufbar 49 . Schienenfahrzeuge müssen bereits bei der Konstruktion und dem Bau die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich Lärmemissionen einhalten, da sie sonst keine Zulassung erhalten. ESRS S3-4.33.b, c; ESRS S3-4.38; ESRS 2.MDR-A.69.a, b, c 49 Rahmenplan 2024 – 2029 – ÖBB-Infrastruktur AG. LB122 | E.3. S1 Arbeitskräfte des Unternehmens S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette S3 Betroffene Gemeinschaften S4 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen

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