ÖBB Geschäftsbericht 2025 – Gesamtbericht
Konzernlagebericht 172 E. Nichtfinanzielle Erklärung E.1. Allgemeine Angaben E.2. Umweltinformationen E.3. Soziale Informationen E.4. Governance Informationen E.5. ESRS-Index Österreichische Bundesbahnen-Holding Aktiengesellschaft Konzernabschluss | Konzernlagebericht 129 Ziel 1) Zieljahr Ziel- niveau Einheit Basisjahr Basisjahr- wert Status 2025 Status 2024 Abhilfe- maßnahmen- hierarchie 2) Konzepte Wesentliche IRO Verbesserung des betrieblichen Sicherheitsindex (BSX) um 2 % pro Jahr 3) 2030 76,4 Index 2012-2016 97,4 68,0 61,9 [1] [2] S4-K-2 S4-A-2 S4-F-1 Verbesserung des öffentlichen Sicherheitsindex (ÖSX) um 2 % pro Jahr 4) 2030 90,7 Index 2018-2022 106,6 150,0 150,1 [1] [2] S4-K-1 S4-A-3 Halten der Kund:innen- zufriedenheit auf mind. 75 Punkte im Jahr 2030 (ÖBB- Personenverkehr AG) 5) 2030 ≥ 75 Punkte 2024 75 76 75 [1] [2] S4-K-4 S4-A-1 S4-A-4 S4-A-5 Steigerung der Kund:innenzufriedenheit auf 76 Punkte im Jahr 2030 (Teilkonzern ÖBB Infrastruktur) 5) 2030 76 Punkte 2023 74 74 73 [1] [2] S4-K-5 S4-A-1 S4-A-5 Barrierefreier Bahnfuhrpark Personen- Nah- und Fernverkehr 2030 96 Prozent 2023 74,4 76,8 75,2 [1] [2] S4-K-3 S4-K-4 S4-A-4 Angebot einer barrierefreien Verkehrs- station im Netz der ÖBB- Infrastruktur AG für 90 % der Fahrgäste bis 2027 6) 2027 90 Prozent 2022 86,5 88,6 88,2 [1] [2] S4-K-3 S4-K-5 S4-A-4 Pünktlichkeit Personen- Fernverkehr 2030 89,0 Prozent 2020 84,1 81,6 78,2 [1] [2] S4-K-4 S4-K-5 S4-A-5 Pünktlichkeit Personen- Nahverkehr 2030 97,0 Prozent 2020 95,7 94,8 94,3 [1] [2] S4-K-4 S4-K-5 S4-A-5 Pünktlichkeit Güterverkehr 2030 83,0 Prozent 2020 80,4 77,1 76,1 [1] [2] S4-K-4 S4-K-5 S4-A-5 1) ESRS 2.MDR-T.80.b, c, d, e, j. 2) Stufen der Abhilfemaßnahmenhierarchie: [1] Vermeidung, [2] Minimierung, [3] Wiederherstellung und Sanierung, [4] Ausgleich oder Kompensation. 3) Ausgangsbasis ist der Wert von 2012 mit 100. Der Basisjahrwert 97,4 der Zielwertberechnung wurde aus dem Fünfjahresschnitt von 2012 bis 2016 mit einer jährlichen Verbesserung um 2% ab 2018 definiert und im Jahr 2023 bis 2030 fortgeschrieben. Berechnung: Der betriebliche Sicherheitsindex berechnet sich aus der Anzahl der definierten Vorfälle / Ereignisse multipliziert mit einer vom jeweiligen Schadenspotenzial abgeleiteten Gewichtung und wird mit den gefahrenen Zugkilometern normiert. Die Darstellung des Index erfolgt in Punkten, wobei die Entwicklung in Relation zum Bezugspunkt (Ausgangsbasis ist der Indexwert 2012 = 100) dargestellt wird. Je niedriger der Wert, desto besser. 4) Ausgangsbasis ist der Wert von 2019 mit 100. Der Basisjahrwert 106,6 der Zielwertberechnung wurde aus dem Fünfjahresschnitt von 2018 bis 2022 mit einer jährlichen Verbesserung um 2% ab 2023 definiert und bis 2030 fortgeschrieben. Berechnung: Aus Teilkonzerngesellschaften und extern (z. B. Polizei) gemeldeten Fällen werden ausgehend vom schwerwiegendsten Ereignis in Bezug auf das mögliche Schadenspotenzial (Übergriffe auf Mitarbeiter:innen) abgestuft gewichtet. Je niedriger der Wert, desto besser. 5) Die Erhebung erfolgt anhand von Fragebögen (Selbstausfüller), aus denen sich der KPI-Wert in % (Mittelwert auf 100 % kumuliert) errechnet. 6) Die Kennzahl Barrierefreiheit berechnet sich mittels Division der Summe der Reisenden an barrierefreien Bahnhöfen durch die Summe der gesamten Reisenden. Die Angabe der Kennzahl erfolgt in Prozent und wird jährlich ermittelt. Im Folgenden werden weitere Informationen zu den oben genannten Zielen im Zusammenhang mit Verbraucher:innen und Endnutzer:innen erläutert sowie die wichtigsten Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele aufgelistet. Diese Maßnahmen minimieren wesentliche negative Auswirkungen des ÖBB Konzerns auf Verbraucher:innen und Endnutzer:innen und erzielen wesentliche positive Auswirkungen. Die Wertschöpfungskette wurde bei der Analyse und Erarbeitung der Auswirkungen, Risiken und Chancen mitbetrachtet. Die dargestellten Maßnahmen können die Wertschöpfungskette in unterschiedlichem Ausmaß sowohl direkt als auch indirekt beeinflussen. ESRS S4-4.31.a; ESRS 2.MDR-A.68.b Falls im Berichtsjahr eine wesentliche Änderung einer Zielsetzung vorgenommen wurde, wird dies in der Methodikbeschreibung erläutert . ESRS 2.MDR-T 80.i | LB129
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