ÖBB Geschäftsbericht 2025 – Gesamtbericht

Konzernlagebericht 176 E.  Nichtfinanzielle Erklärung E.1. Allgemeine Angaben E.2. Umweltinformationen E.3. Soziale Informationen E.4. Governance Informationen E.5. ESRS-Index Österreichische Bundesbahnen-Holding Aktiengesellscha ft Konzernabschluss | Konzernlage bericht 133 Ziel Angebot einer barrierefreien Verkehrsstation im Netz der ÖBB-Infrastruktur AG für 90 % der Fahrgäste bis 2027 (Teilkonzern ÖBB Infrastruktur) Status 1) Zielumfang 2) Ziel der Barrierefreiheit ist es, den Zugang zum System Eisenbahn gleichermaßen für alle Menschen zu ermöglichen – inklusive Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität. In Umsetzung Methodik 3) Das Ziel wurde im Rahmen des Netzentwicklungsplans (NEP 2020) festgelegt und von den Vorstandsmitgliedern beschlossen. Der NEP ist ein wesentliches Steuerungsinstrument, welcher Markt- und Stakeholder:innenanforderungen in Relation zum Anlagenbestand sowie zu den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen setzt und daraus konkrete Ziele und Maßnahmen ableitet. Im Jahr 2025 profitierten Nutzer:innen von 501 (Vergleich Vj: 481) modernen, barrierefreien Bahnhöfen und Haltestellen. Dementsprechend entwickelt sich die Kennzahl planmäßig in Richtung des definierten Ziels. Maßnahme Mehr-Sinne- Prinzip 4) 5) Mit der Berücksichtigung der barrierefreien Planungsgrundsätze wird ein ganzheitliches und nachhaltiges Mobilitätsangebot im gesamten Netz der ÖBB sichergestellt. Dabei ist die Umsetzung des Mehr-Sinne-Prinzips wesentlich – das heißt, dass bei der Informations- / Wegeleitung bzw. der baulichen Gestaltung zumindest immer zwei der drei Sinne Sehen, Hören und Tasten angesprochen werden müssen. Laufend Moderne und barrierefreie Verkehrs- stationen 4) 5) Laufende Investitionen in moderne, barrierefreie Verkehrsstationen des Personenverkehrs (VKS-P), die als Mobilitätsdrehscheiben zwischen den einzelnen Systemen (wie Umsteigerelation innerhalb des öffentlichen Verkehrs z. B. Schiene – Bus oder auch mit Individualverkehr, wie Schiene – Pkw) und innerhalb des Systems Bahn fungieren Laufend 1) ESRS 2.MDR-T.80.j; ESRS 2.MDR-A.68.e. 2) ESRS 2.MDR-T.80.c. 3) ESRS 2.MDR-T.80.a, f. 4) ESRS 2.MDR-A.68.a, b, c. 5) Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im Inland und konzernweit. Ziel Vorreiterrolle Barrierefreiheit weiter ausbauen Status 1) Zielumfang 2) Dieses Ziel betrifft den gesamten ÖBB Konzern (In- und Ausland). In Umsetzung Methodik 3)4) Um die Zugänglichkeit des Systems Eisenbahn für alle Menschen gleichermaßen zu gewährleisten – also auch für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität –, will der ÖBB Konzern das barrierefreie Angebot bis hin zu einer vollständigen Barrierefreiheit erweitern. Maßnahme Technische Weiterent- wicklung des Onlineangebots 5) 7) Auch die Onlineservices der ÖBB werden im Hinblick auf ihre Barrierefreiheit laufend verbessert. Die technische Weiterentwicklung stellt sicher, dass Services wie die Website oder die ÖBB App weiterhin kompatibel mit den gesetzlichen Anforderungen des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes sind. Dabei erfüllt der Konzern die rechtlichen Vorgaben der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Laufend Schulungen 5) 6) Die regelmäßige Schulung aller Mitarbeiter:innen in der Begleitung von Menschen mit Behinderung unterstützt beim Abbau von Barrieren, beim Angebot eines inklusiven und respektvollen Serviceerlebnisses und bei den konzernweiten Anstrengungen, die Bedürfnisse aller Kund:innen bestmöglich zu erfüllen. Laufend Konzern- plattform Barrierefreiheit 5) 7) 2012 wurde die Konzernplattform Barrierefreiheit gegründet, um eine konzernweit einheitliche Umsetzung von Barrierefreiheit für Mobilitätskund:innen zu gewährleisten. Als strategische Steuerungsplattform verfolgt sie das Ziel, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherzustellen. Hier arbeiten Expert:innen aus verschiedenen Teilkonzerngesellschaften zusammen und tauschen sich regelmäßig aus. Mindestens zweimal jährlich finden Sitzungen der Konzernplattform statt, um den fachlichen Dialog zu fördern. Laufend 1) ESRS 2.MDR-T.80.j; ESRS 2.MDR-A.68.e. 2) ESRS 2.MDR-T.80.c. 3) ESRS 2.MDR-T.80.a, f. 4) ESRS 2.MDR-T.80.i, j. 5) ESRS 2.MDR-A.68.a, b, c. 6) Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im Inland auf Ebene der betreffenden Teilkonzerngesellschaft(en). 7) Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im Inland und konzernweit. | LB133

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