ÖBB Geschäftsbericht 2025 – Gesamtbericht
177 Konzern- lagebericht Österreichische Bundesbahnen-Holding Aktiengesellschaft Konzernabschluss | Konzernlagebericht 134 Ziel Das strategische Pünktlichkeitsziel des ÖBB Konzerns liegt 2030 im Fernverkehr bei 89,0 %, im Nahverkehr bei 97,0 % und im Güterverkehr bei 83,0 % 5) . Status 1) Zielumfang 2) Das Ziel betrifft Verbraucher:innen und Endnutzer:innen im Inland sowie Endkunden (im Sinne von Unternehmen) beim Güterverkehr. In Umsetzung Methodik 3) Ein sicherer, pünktlicher und zuverlässiger Bahnbetrieb ist eine zentrale Voraussetzung für die Zufriedenheit der Kund:innen sowie für die Leistungsfähigkeit des gesamten Verkehrssystems. Die Zielsetzungen für 2030 wurden im Jahr 2020 vereinbart. Im Jahr 2025 waren 94,1 % (Vj: 93,6 % ) der ÖBB Züge im Personenverkehr pünktlich. Die Pünktlichkeit der ÖBB Züge im Fernverkehr zeigte – nach einem Tiefpunkt im Vorjahr – eine Aufwärtsbewegung und lag heuer bei 81,6 % (Vj: 78,2 %). Der Nahverkehr konnte eine Pünktlichkeit von 94,8 % (Vj: 94,3 %) erreichen. Die Güterzüge der Rail Cargo Austria AG fuhren im ÖBB Netz mit einer Pünktlichkeit von 77,1 % (Vj: 76,1 %). 6) Die weiterhin unzureichende Performance einzelner Nachbarbahnen beeinträchtigte spürbar die Pünktlichkeit der Fernverkehrslinien auf den nationalen Hauptachsen. Das Bahnsystem entwickelt sich dynamisch weiter: Mit steigenden Fahrgastzahlen und Zugkilometern, einem ambitionierten Bauprogramm, zunehmenden Herausforderungen durch Extremwetterereignisse und dem Einfluss der Nachbarbahnen wächst die Bedeutung einer gezielten Resilienzstärkung als Schlüssel zur langfristigen Sicherung der Betriebsstabilität. Maßnahme Maßnahmen- bündel Pünktlichkeit 4) Durch gezielte Maßnahmen – wie z. B. der Einsatz von Railjet-Resilienzgarnituren als auch übergreifende Wenden einzelner Fernverkehrslinien am Wiener Hbf – konnte der negative Einfluss auf die Pünktlichkeit verringert werden. Zusätzlich lag der Fokus im Jahr 2025 verstärkt auf der Ausgangspünktlichkeit am Wiener Hbf. Auch der Güterverkehr musste sich – aufgrund seiner internationalen Ausrichtung – auf die betrieblichen Einschränkungen einzelner Nachbarbahnen einstellen. Im Zuge der Umsetzung des nationalen Bauprogramms wurde ein besonderes Augenmerk darauf gelegt, die durch die Baustellen entstehenden Einschränkungen und Abweichungen möglichst gering zu halten. Eine bereits in den Vorjahren etablierte Maßnahme – die konsequente Erstellung von Abweichungsfahrplänen – wurde erfolgreich fortgeführt. Herausforderungen bei der Zugbereitstellung sowie wiederkehrende Fahrzeugstörungen im Nahverkehr wirkten sich negativ auf die Stabilität der Umläufe aus. In der Folge kam es vermehrt zu betrieblichen Abweichungen, die die Pünktlichkeit reduzierten. Hierzu wurde für den Bereich Nahverkehr auf der Wiener Schnellbahn die Taskforce „S-Bahn Stammstrecke“ eingerichtet, welche diesen Herausforderungen mit gezielten Maßnahmen zeitnah entgegenwirkte. Laufend 1) ESRS 2.MDR-T.80.j; ESRS 2.MDR-A.68.e. 2) ESRS 2.MDR-T.80.c. 3) ESRS 2.MDR-T.80.a, f. 4) ESRS 2.MDR-A.68.a, b, c. 5) Davon betroffen sind im Vergleich zu den Verbraucher- und Endnutzer:innen wie sie unter S4 beschrieben sind, Endkunden (im Sinne von Unternehmen) nur wenn bestellte Gütertransporte nicht rechtzeitig ans Ziel kommen. 6) Die angeführten Kennzahlen zur Pünktlichkeit werden unbereinigt im Hinblick auf die Extremwetterereignisse im Herbst 2024 berichtet. Die in diesem Kapitel dargestellten Maßnahmen umfassen solche, die positive Auswirkungen sukzessive erweitern und negative minimieren. Darüber hinaus verfügt der ÖBB Konzern über Abhilfemaßnahmen, um den ad-hoc auftretenden, negativen Auswirkungen schnell und unkompliziert zu begegnen. Kommt es z. B. zu Beeinträchtigungen im Reiseablauf oder zu Sicherheitsvorfällen, greifen festgelegte Prozesse, welche die Verbraucher- und Endnutzer:innen bestmöglich unterstützen. Diese umfassen u. a. Hilfeleistungen wie Mahlzeiten, Erfrischungen, Unterbringungen oder Erstattungen im Verzögerungs- oder Verspätungsfall sowie Haftungen im Schadensfall. 50 ESRS S4-4.31.b, c E.4. Governance Informationen G1 Unternehmensführung Die ÖBB setzen auf Transparenz, Integrität und nachhaltigen Erfolg. Sie fördern eine wertebasierte Unternehmenskultur, achten auf die Einhaltung von Gesetzen und schützen Hinweisgeber:innen. Durch Lobbying unterstützen sie faire Bedingungen für den Schienenverkehr. Außerdem pflegen sie stabile Lieferantenbeziehungen für einen reibungslosen Ablauf im Konzern. Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane sowie deren Zusammensetzung, Aufgaben und Zuständigkeiten und ihr Fachwissen in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte wie auch Aspekte der Unternehmensführung werden in Kapitel E.1. Allgemeine Angaben unter „Governance“ beim Unterthema „Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsratsorgane“ dargestellt. ESRS G1.GOV-1.5.a, b 50 Angabe in Zusammenhang mit den negative Auswirkungen S4-A-1, S4-A-2, S4-A-3. LB134 | E.4. G1 Unternehmensführung
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