ÖBB Geschäftsbericht 2025 – Gesamtbericht

Konzernlagebericht 180 E.  Nichtfinanzielle Erklärung E.1. Allgemeine Angaben E.2. Umweltinformationen E.3. Soziale Informationen E.4. Governance Informationen E.5. ESRS-Index Österreichische Bundesbahnen-Holding Aktiengesellscha ft Konzernabschluss | Konzernlage bericht 137 Seit 2018 werden Mitarbeiter:innen, die die ÖBB Unternehmenswerte besonders leben, mit dem ÖBB Mitarbeiter:innenaward in sieben Kategorien ausgezeichnet – darunter Kolleg:in des Jahres, Innovation des Jahres und Sicherheitsvorbild des Jahres. ESRS G1-1.9 Zur Stärkung der Unternehmenskultur finden regelmäßig Schulungen statt. Das E-Learning „Die Welt der ÖBB – ein kompakter Überblick über den Konzern“ vermittelt den Mitarbeiter:innen einen Überblick über Vision, Mission, Strategie und Werte des ÖBB Konzerns. Die Unternehmenswerte sind zudem Bestandteil der Führungskräfteschulungen sowie der jährlichen Vorbereitung auf die Mitarbeiter:innengespräche. ESRS G1-1.10.g Compliance Compliance ist für die Prävention, die Früherkennung sowie für die Aufklärung von Sachverhalten mit Bezug zu Wirtschaftskriminalität und Korruption zuständig. Das für die Untersuchung der Compliance-relevanten Meldungen zuständige Compliance-Office des ÖBB Konzerns ist in der ÖBB-Holding AG angesiedelt und wird vom weisungsfreien Chief Compliance Officer geleitet. Zusätzlich sind in den Teilkonzerngesellschaften ÖBB-Personenverkehr AG, ÖBB-Infrastruktur AG und Rail Cargo Austria AG weisungsfreie Compliance-Officer organisatorisch und dienstrechtlich verankert. Das Compliance-Office ist vorwiegend für die Prävention, die Früherkennung sowie für die Aufklärung von Sachverhalten mit Bezug zu Wirtschaftskriminalität und Korruption zuständig. Alle Organe und Bedienstete des ÖBB Konzerns fallen unter den Amtsträgerbegriff des Strafgesetzbuches, wodurch die verschärften Korruptionsstrafrechtsbestimmungen zur Anwendung kommen und die Definition der „risikobehafteten Funktionen” erfüllt wird. Als Kernpunkt der Compliance-Auffassung dient der Code of Conduct 51 des ÖBB Konzerns. Dieser Verhaltenskodex ist für alle Geschäftsleitungsorgane, Führungskräfte und Mitarbeiter:innen verbindlich. Er erklärt und ergänzt geltende Gesetze, beschreibt die ethischen Grundsätze und allgemeinen Prinzipien, an denen der ÖBB Konzern sein wirtschaftliches Handeln ausrichtet, und stellt die wesentlichen Elemente der Unternehmenskultur dar. Er ist sowohl im Intranet als auch öffentlich im Internet zugänglich. ESRS G1-1.10.h; ESRS G1-3.20 Schutz von Hinweisgeber:innen (Whistleblower:innen) Interne und externe Hinweisgeber:innen können Sachverhalte jederzeit an die Compliance-Organisation melden. Im ÖBB Konzern ist zu diesem Zweck ein Hinweisgeber:innensystem 52 eingerichtet. Es ermöglicht die Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen über regelwidriges Verhalten – in strukturierter und vertraulicher Form und unter Wahrung der Anonymität. Zusätzlich können Meldungen telefonisch, per Post, per Mail und persönlich (jedenfalls vertraulich) erfolgen. Compliance verantwortet die Entgegennahme, Sichtung und gegebenenfalls Verteilung der Hinweise. Das Hinweisgeber:innensystem wurde auf Basis der Vorgaben des Hinweisgeber:innenschutzgesetzes und der EU-Richtlinie 2019 / 1937 implementiert. ESRS G1-1.10.a, c, e, 11 Das Compliance-Office ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Identitäten hinweisgebender Personen sowie der im Hinweis allenfalls genannten betroffenen Personen streng vertraulich zu behandeln und zu schützen. Gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen sind jegliche nachteilige Maßnahmen, welche sich gegen die hinweisgebende Person richten, zu unterlassen. ESRS G1-1.10.c Verfahren zur Verhinderung, Aufdeckung, Untersuchung und Weiterverfolgung von Meldungen Das umfassende Compliance-Management-System des ÖBB Konzerns stellt sicher, dass die geschäftlichen Tätigkeiten des ÖBB Konzerns den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Das Compliance-Office ist verpflichtet, Compliance-relevanten Hinweisen konsequent nachzugehen, um so etwaige Missstände zu beheben. Die Untersuchungsbeauftragten handeln im Auftrag und in Abstimmung mit dem Chief Compliance Officer. Ein Einfluss anderer Führungskräfte auf die Untersuchungsbeauftragten ist ausgeschlossen. Die Ergebnisse führen zu Empfehlungen hinsichtlich Verbesserungspotenzialen sowie zu treffenden Sanktionen. Die Fallverfolgung und Dokumentation des Sachverhaltes erfolgen objektiv und unter Beachtung der Unschuldsvermutung. Die Daten aus Hinweisen und daraus folgenden Compliance-Untersuchungen werden als sensible Daten gewertet, die einem besonderen Vertrauensschutz unterliegen. Die revisionssichere Software erfüllt die rechtlich vorgegebenen Kriterien des Datenschutzes und die definierten Kriterien der Datensicherheit. Das Compliance-Office ist bestrebt, das Compliance-Management-System laufend und unter Berücksichtigung neuer rechtlicher Vorgaben zu evaluieren. Dazu nehmen Compliance-Mitarbeiter:innen an ausgewählten Veranstaltungen teil. Die Compliance-Organisation legt den Aufsichtsorganen einmal jährlich einen umfassenden Bericht über alle Compliance- Tätigkeiten und Untersuchungshandlungen im ÖBB Konzern vor. Weiters wird der berechtigte Personenkreis laufend während des Jahres entsprechend adressiert. ESRS G1-3.18 51 https://konzern.oebb.at/de/dam/jcr: 8ab3fa09-25b2-4670-87e4-0ecdc89e775e/Code_of_Conduct_D_2020_ohneVerweise_V05.pdf. 52 https://www.bkms-system.com/bkwebanon/report/clientInfo?cin=ry8sbj&c=-1&language=ger. | LB137

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