ÖBB Geschäftsbericht 2025 – Gesamtbericht

Konzernlagebericht 82 E.  Nichtfinanzielle Erklärung E.1. Allgemeine Angaben E.2. Umweltinformationen E.3. Soziale Informationen E.4. Governance Informationen E.5. ESRS-Index Österreichische Bundesbahnen-Holding Aktiengesellschaft Konzernabschluss | Konzernlagebericht 39 Funktion Aufgaben *) Nachhaltigkeitsboard Findet mehrmals jährlich statt. Es dient dem Austausch der für die Nachhaltigkeitsagenden zuständigen Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer:innen. Inhalt ist die strategische Ausrichtung des Konzerns in Bezug auf Nachhaltigkeit sowie spezifische Nachhaltigkeitsthemen. Konzernplattform Nachhaltigkeit Bausteinansprechpartner:innen und Nachhaltigkeitskoordinator:innen aus der Holding und den Gesellschaften treffen sich mehrmals jährlich. Im Fokus stehen konzernübergreifende Nachhaltigkeitsthemen, Umsetzungsmaßnahmen und deren Fortschritt zur Unterstützung der Ziele der ÖBB Nachhaltigkeitsstrategie. Die Basis bilden Entscheidungen des Nachhaltigkeitsboards. Nachhaltigkeitsteam der ÖBB Holding AG Konzernweite Steuerung, Koordination und Monitoring der Themenbereiche „Nachhaltigkeit“ und „Klimaschutz“ sowie die Erstellung und Weiterentwicklung der gesellschaftsübergreifenden ÖBB Nachhaltigkeitsstrategie. Bausteinansprechpartner:innen Fachliche Ansprechpartner:innen für die jeweiligen Themen der 16 Bausteine der Nachhaltigkeit. Nachhaltigkeitskoordinator:innen der Gesellschaften Hauptansprechpartner:innen für alle Fragen rund um Nachhaltigkeit sowie Treiber der operativen Umsetzung der ÖBB Nachhaltigkeitsstrategie in der jeweiligen Gesellschaft. *) ESRS 2.GOV-2.26.a, b. Die Aufgaben des Aufsichtsrats ergeben sich aus Gesetz sowie Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag und der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat. Das höchste Kontrollorgan (Aufsichtsrat) hält fünfmal im Jahr ordentliche Sitzungen ab und bei Bedarf zusätzliche außerordentliche Sitzungen. Im Rahmen dieser werden dem Aufsichtsrat regelmäßig standardisierte Berichte zu den Themenbereichen „Human Resources“, „Compliance“, „Revision“, „Datenschutz“, „Risikomanagement“, „Internes Kontrollsystem“, „Sicherheit“, „Nachhaltigkeit“ und „Diversity“ übermittelt. Zusätzlich zu den standardisierten Berichten sowie Finanz- und Tätigkeitsberichten erhält der Aufsichtsrat in jeder ordentlichen Aufsichtsratssitzung einen Bericht des Vorstands. Kritischen Themen wird auch mit Ad- hoc-Berichten an den Aufsichtsrat und Information an den Eigentümer begegnet. Das Management der Auswirkungen, Chancen und Risiken unterliegt weiters der Kontrolle und den Freigaben in den Vorstandssitzungen, über die die Mitglieder der Aufsichtsräte in regelmäßigen Sitzungen informiert werden. ESRS 2.GOV-1.22.c, d; ESRS 2.GOV-2.26.a, b, c Die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane befassen sich laufend mit aktuellen Themenstellungen, die sich aus den Kerntätigkeiten wie oben dargestellt ergeben und welche in direktem Zusammenhang mit wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen stehen. Im Jahr 2025 wurde nahezu in jeder ordentlichen Aufsichtsratssitzung ein Thema mit Nachhaltigkeitsbezug behandelt. ESRS 2.GOV-2.26.c Erklärung zur Sorgfaltspflicht Die wichtigsten Aspekte und Schritte der Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht werden im Folgenden mit Verweis auf die relevanten Absätze in der Nichtfinanziellen Erklärung angegeben: Kernelemente der Sorgfaltspflicht 1) Absätze in der Nichtfinanziellen Erklärung a. Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell – GOV-1 | Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane – GOV-2 | Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen – GOV-3 | Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme – SBM-3 | Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell – Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2.SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell in den Kapiteln E.2. Umweltinformationen 2) (exkl. E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft) und E.3. Soziale Informationen 3) – Weitere Informationen zu „Sozialer Mindestschutz“, „Menschenrechte“, „Privatsphäre von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen (Kund:innen)“, „Fairer Wettbewerb und Transparenz“ sowie „Verantwortung in der Besteuerung“ finden sich im Anschluss an diese Tabelle | LB39

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