ÖBB Geschäftsbericht 2025 – Gesamtbericht
83 Konzern- lagebericht Österreichische Bundesbahnen-Holding Aktiengesellschaft Konzernabschluss | Konzernlagebericht 40 Kernelemente der Sorgfaltspflicht 1) Absätze in der Nichtfinanziellen Erklärung b. Einbindung der betroffenen Interessengruppen in alle wichtigen Schritte der Due-Diligence-Prüfung – GOV-2 | Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen – SBM-2 | Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen – Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2.SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen im Kapitel E.3. Soziale Informationen 3) – IRO-1 | Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen – Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in den Kapiteln E.2. Umweltinformationen 2) und E.4. Unternehmenspolitik 4) – ESRS 2 Mindestangabepflicht im Zuge der Angabe von Konzepten in den Kapiteln E.2. Umweltinformationen 2) und E.3. Soziale Informationen 3) – Weitere Informationen zu „Sozialer Mindestschutz“, „Menschenrechte“, „Privatsphäre von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen (Kund:innen)“, „Fairer Wettbewerb und Transparenz“ sowie „Verantwortung in der Besteuerung“ finden sich im Anschluss an diese Tabelle c. Identifizierung / Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen – IRO-1 | Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen – Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2.IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in den Kapiteln E.2. Umweltinformationen 2) und E.4. Unternehmenspolitik 4) – SBM-3 | Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell – Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2.SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell in den Kapiteln E.2. Umweltinformationen 2) und E.3. Soziale Informationen 3) d. Maßnahmen gegen negative Auswirkungen – ESRS 2 Mindestangabepflichten im Zuge der Angabe von Maßnahmen in den Kapiteln E.2. Umweltinformationen 2) und E.3. Soziale Informationen 3) e. Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation – ESRS 2 Mindestangabepflichten im Zuge der Angabe von Kennzahlen in den Kapiteln E.2. Umweltinformationen 2) und E.3. Soziale Informationen 3) – ESRS 2 Mindestangabepflichten im Zuge der Angabe von Zielen in den Kapiteln E.2. Umweltinformationen 2) und E.3. Soziale Informationen 3) 1) ESRS 2.GOV-4.30, 32. 2) E1 Klimawandel, E2 Umweltverschmutzung, E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme, E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft. 3) S1 Arbeitskräfte des Unternehmens, S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, S3 Betroffene Gemeinschaften, S4 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen. 4) G1 Unternehmensführung. Weitere Informationen zu a) Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell und b) Einbindung der betroffenen Interessengruppen in alle wichtigen Schritte der Due-Diligence-Prüfung: Soziale Mindestschutzstandards Der soziale Mindestschutz umfasst die Einhaltung von Menschen- und Arbeitnehmer:innenrechten sowie Maßnahmen gegen Bestechung, Korruption, unfairen Wettbewerb und Steuervermeidung. Die Einhaltung des sozialen Mindestschutzes wird durch die Implementierung von internen Prozessen gewährleistet. Der ÖBB Konzern handelt an allen Unternehmensstandorten in Österreich, in Europa und außerhalb Europas (ein Standort) gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Es gelten die verfassungsrechtlich gewährten Grundrechte, insbesondere der Gleichheitsgrundsatz nach dem Bundesverfassungsgesetz, sowie die europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK). Über die Einhaltung dieser Rechte wachen unabhängige Gerichte. Als Mitglied der Wirtschaftskammer bekennt sich der ÖBB Konzern auch zu deren Grundsätzen „Menschenrechte, Umweltstandards, Sozialstandards“ und ist sich seiner gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Menschenrechte Der ÖBB Konzern bekennt sich zu den Menschenrechten, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und zur Einhaltung der Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (kurz „ILO“) gegenüber Mitarbeiter:innen. Insbesondere lehnt der ÖBB Konzern jedwede Form der Gewalt gegenüber Mitarbeiter:innen ab – insbesondere Folter (ILO 29), Kinderarbeit (ILO 138,182) und Zwangsarbeit (ILO 29, 105). Auch erkennt der ÖBB Konzern das Recht auf Arbeitnehmer:innenvertretung (ILO 87) und Kollektivverhandlung (ILO 98) an. Im Rahmen seiner unternehmerischen Fürsorgepflicht tritt der ÖBB Konzern für den Schutz der körperlichen Unversehrtheit seiner Mitarbeiter:innen ein. ESRS S1-1.20, 21, 22; ESRS S1-2.27.d; ESRS S4-16.b, c, 17 LB40 |
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