ÖBB Geschäftsbericht 2024 – Gesamtbericht

Konzernlagebericht 110 Exkurs Hochwasser Das Hochwasser in Wien und Niederösterreich im September 2024 hatte bis einschließlich Dezember 2024 erhebliche Auswirkungen auf den Bahnverkehr des ÖBB Konzerns. Es zeigte die Notwendigkeit, die Klimaresilienz in allen betroffenen Bereichen zu stärken. Zahlreiche Streckensperrungen und Infrastrukturschäden wie Gleisunterspülungen und beschädigte Brücken verdeutlichten die Konsequenzen extremer Wetterereignisse. Die ÖBB setzen bereits seit vielen Jahren auf umfassende Maßnahmen zur Risikominderung, um die Widerstandsfähigkeit von Infrastruktur, Fahrzeugen und Mobilitätsdienstleistungen zu gewährleisten. Ein zentraler Fokus liegt auf der Entwicklung von Präventionsmaßnahmen und der Verbesserung von Monitoring- und Frühwarnsystemen, um klimarelevante Gefahren frühzeitig zu erkennen. Im Falle des Hochwassers im Herbst 2024 konnten Notfallpläne rasch umgesetzt sowie alternative Routen und Ersatzkonzepte aktiviert werden. Um die Auswirkungen künftiger klimatischer Extremsituationen weiter zu minimieren und präventiv vorzubeugen, investieren die ÖBB nicht nur in die Beseitigung aller Schäden, sondern evaluieren auch, wie bestehende Pläne für Neu- und Ausbauten sowie bestehende Infrastruktur und Gebäude angepasst werden können, um den Klimawandel langfristig besser zu bewältigen. Gleichzeitig wird für die Zukunft ein agileres Abweichungsmanagement erarbeitet, das den Betrieb auch in Krisensituationen sicherstellen soll. Mit zielgerichteten Anpassungen soll zukünftig die Leistungsfähigkeit des Systems Bahn abgesichert werden. Resilienz der Strategie und des Geschäftsmodells im Kontext des Klimawandels In Anbetracht der zunehmenden Auswirkungen auf Grund von Extremwetterereignissen (welche in Häufigkeit und Intensität stetig zunehmen), aber auch massiv steigender Zugkilometerleistungen, wird es entscheidend sein, die Widerstandsfähigkeit des Bahnsystem zu erhöhen und zu stärken. Daher wurde Ende 2024 ein neues Konzernprogramm gestartet. In diesem sollen alle bestehenden und künftig notwendigen Initiativen zur Verbesserung der Qualität, Resilienz, Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit geordnet, abgestimmt und priorisiert werden. Dabei wird auf drei Schwerpunkte (Stabilisieren, Sanieren, Verbessern) gesetzt und ein Resilienzplan erarbeitet, der dabei unterstützen soll das Kerngeschäft des ÖBB Konzerns kurz-, mittel-, und langfristig an den Klimawandel anzupassen. In diesem sollen alle Konzernaktivitäten aber auch allfällige Handlungsbedarfe außerhalb des ÖBB Konzerns entlang vordefinierter Handlungsfelder betrachtet und auch bereits bestehende Analysen geprüft werden. ESRS E1.SBM-3.AR.8.b Die aktuell in Erarbeitung befindliche Analyse klimabedingter Übergangsrisiken und -chancen soll hierbei ebenfalls mit einbezogen werden. Sie wird den gesamten ÖBB Konzern mit sämtlichen Teilkonzerngesellschaften sowie Teile der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette einbeziehen und bildet die Grundlage. ESRS E1.IRO-1.20.b Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung können daher zu Ergebnissen bzw. konkreten Strategien, Zielen und Maßnahmen in diesem Kontext noch keine weiteren Angaben gemacht und veröffentlicht werden. ESRS E1.SBM-3.19.a, b, c, AR.7.b Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen klimabezogenen Auswirkungen, Risiken und Chancen Die allgemeine Vorgehensweise zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, finanzieller Risiken und Chancen ist umfassend in Kapitel E.1 „Allgemeine Angaben“ unter „Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen“ abgebildet und kann in diesem Abschnitt bei Bedarf nachgelesen werden. Bei der Ermittlung klimabezogene Auswirkungen, Risiken und Chancen werden sowohl klimabedingte physische Risiken als auch Übergangsrisiken und -chancen, die innerhalb des ÖBB Konzerns auftreten können, betrachtet. ESRS E1.IRO-1.20.a Die Wirkung der gesetzten Maßnahmen des ÖBB Konzerns zur Reduktion von negativen Auswirkungen auf den Klimawandel im Sinne der ESRS wird im Bericht nicht als positive Auswirkung, sondern als gesetzte Maßnahme ausgewiesen, um negative Auswirkungen zu verhindern und zu vermindern. | LB73

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