ÖBB Geschäftsbericht 2024 – Gesamtbericht

157 Konzern- lagebericht Arbeitsbedingungen Nr. Konzept 1) Beschreibung S1-K-3 Arbeitszeit- modelle 2) Durch zeitgemäße Konzepte und angepasste Rahmenbedingungen werden die Anforderungen der Mitarbeiter:innen und den jeweiligen Geschäftsmodellen in Bezug auf die Arbeitszeit laufend evaluiert und angepasst. Betriebsvereinbarungen zu Arbeitszeitmodellen sind für jene Gesellschaften gültig, welche dieser zugestimmt haben. S1-K-4 Tarifverträge 2) Die Entlohnung erfolgt gemäß den jeweiligen nationalen rechtlichen Vorschriften sowie – sofern vorhanden – den geltenden Kollektiv- bzw. Tarifverträgen. Auf Basis von Funktionsbeschreibungen der Tätigkeiten der Mitarbeiter:innen wird eine Einstufung in den entsprechenden Kollektivvertrag vorgenommen (sofern Kollektivvertragszugehörigkeit vorhanden). Die Einstufungen laut Allgemeinen Vertragsbedingungen für Dienstverträge bei den Österreichischen Bundesbahnen (AVB) werden gemäß Entgeltregelungen vorgenommen. ÖBB-Job Modell 2) Alle Funktionen wurden dem ÖBB Jobmodell für Querschnittsbereiche und Fachbereiche in der ÖBB Karrierelandkarte zugeordnet, um einheitliche Funktionen und Funktionsbeschreibungen in einem konzernweit gültigen Rahmen zu erarbeiten. Zur Darstellung von Perspektiven für Mitarbeiter:innen aller Karrierestufen werden diese Funktionen transparent zugänglich dargestellt. Gehaltsband- breiten 2) Die Funktionsbewertung auf Basis der Funktionsbeschreibung erfolgt mittels Korn-Ferry-Hay-Stellenwert- Profil-Methode. Die resultierenden Gehaltsbandbreiten sind je „Grade“ definiert und bilden einen einheitlichen konzernweiten (Ordnungs-)Rahmen für die Entlohnung. Die ÖBB Gehaltsbandbreiten schaffen ein Instrument zur Sicherstellung von gleichen Entlohnungsmöglichkeiten für gleichwertige Tätigkeiten im ÖBB Konzern. Für Führungsfunktionen gibt es zudem eigene Gehaltsbandbreiten, welche auch die variable Vergütungskomponente (MbO) beinhalten. Die Compensation-Policy für Führungsfunktionen im ÖBB Konzern regelt die Rahmenbedingungen der Vergütung für Führungsfunktionen. Die variable Vergütungskomponente ist in der MbO-Policy geregelt. S1-K-5 Sozialer Dialog Die Vertretung der Belegschaft erfolgt durch Betriebsräte sowie den Europäischen Betriebsrat. Nähere Information dazu finden sich in diesem Kapitel unter „Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmer:innen in Bezug auf Auswirkungen“. 1) ESRS S1-1.19.MDR-P.65.a. 2) Die genannten Ausführungen gelten für Österreich. Die Auslandstöchter verfügen über teils eigene Regelungen und Regelwerke, welche die jeweiligen Länderspezifika berücksichtigen. Hierfür wurden mit den genannten Ausführungen entsprechende Rahmenbedingungen und Mindeststandards geschaffen. ESRS S1-1.19.MDR-P.65.b. Gleichbehandlung und Chancengleichheit Die ÖBB treten für eine offene, respektvolle Arbeitskultur mit gleichen Chancen für alle Mitarbeiter:innen ein. Seit 1979 ist das Gleichbehandlungsgesetz in Österreich verbindlich. Die ÖBB handeln danach: Weder ethnische Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, Behinderung, Alter, Religion, politische Meinung, nationale Abstammung oder soziale Herkunft sowie andere Formen der Diskriminierung, die unter die EU-Rechtsvorschriften und nationales Recht fallen, dürfen zur Benachteiligung im ÖBB Konzern führen. In den Teilkonzerngesellschaften im Ausland werden die jeweils gültigen nationalen Gesetze eingehalten. LB120 |

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