ÖBB Geschäftsbericht 2024 – Gesamtbericht
159 Konzern- lagebericht Wie oben erwähnt, halten die Teilkonzerngesellschaften im Ausland die jeweils gültigen, nationalen Gesetze ein. Darüber hinaus nehmen die Auslandsgesellschaften ihre HR-Aufgaben selbstständig wahr. Sie tragen HR-Ergebnis- und Prozessverantwortung und sind für die Umsetzung der HR-Strategie des ÖBB Konzerns sowie für die Einhaltung der ÖBB Konzernstandards im Bereich HR in ihrem jeweiligen Wirkungsbereich zuständig. Bei der Wahrnehmung der HR-Aufgaben sind die in der Policy „Human Ressource-Policy für Auslandsgesellschaften“ beschriebenen Grundsätze (z. B. gesetzliche Vorschriften, Ingerenzen, Code of Conduct, wirtschaftliche Sorgfalt, Wahrnehmung der HR-Aufgaben) einzuhalten. ESRS S1-1.19.MDR-P.65.b Die „Gleichbehandlungspolicy“, „Diversity Charta“ sowie die „Charta der Inklusion“ bilden die Grundlage zur Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung, um Diskriminierung einzudämmen, zu bekämpfen und zu verhindern. Darüber hinaus sollen sie Vielfalt und Inklusion im Allgemeinen fördern. Erwähnte Policy und Chartas werden im Rahmen der spezifischen Verfahren der täglichen Arbeit im ÖBB Konzern berücksichtigt. ESRS S1-1.24.d Im Jahr 2024 wurde die „Gleichbehandlungspolicy” weiter verfeinert. Es wurde klargestellt, dass auch die internationalen Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation im Zusammenhang mit Gleichbehandlung betreffend Mitarbeiter:innen zu beachten sind. Mit der vorliegenden Nichtfinanziellen Erklärung werden erstmals Gehaltsscheren zwischen Führungskräften und Mitarbeiter:innen (gemäß ESR-Standards) berichtet. Zur Sicherstellung eines angemessenen Verhältnisses wird das ermittelte Ergebnis wie bereits in der Vergangenheit einer regelmäßigen Überprüfung unterzogen. Die Gesellschaften des ÖBB Konzerns verpflichten sich zu einer fairen, regelmäßigen, pünktlichen und vollständigen Entlohnung ihrer Mitarbeiter:innen sowie zur Einhaltung aller geltenden Lohn- und Vergütungsgesetze. ESRS S1-1.20, 21, 22 Informationen zum Thema „Menschenrechte“ finden sich in Kapitel E.1 „Allgemeine Angaben“ unter „Governance“ bei „Soziale Mindestschutzstandards“. ESRS S1-1.20, 21, 22 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte des Unternehmens und von Arbeitnehmer:innenvertretungen in Bezug auf Auswirkungen Die Sichtweisen der Arbeitskräfte des Unternehmens werden im ÖBB Konzern sowohl im direkten Austausch mit den Mitarbeiter:innen als auch über gewählte Vertreter:innen (Betriebsrat) und Organisationen erfasst. Diese Sichtweisen fließen in vielfältiger Weise im Rahmen von unterschiedlichen Verfahren bei Entscheidungsprozessen und Maßnahmensetzungen ein. Die Verfahren zur Einbeziehung der eigenen Belegschaft werden im Folgenden näher beschrieben. Der Austausch auf Konzernebene erfolgt durch den Vorstand mit dem Konzernpräsidium. Im strategischen HR-Management findet ein regelmäßiger Austausch mit dem Ausschussvorsitzenden statt. Die ranghöchste Person ist der Vorstand. Weiters gibt es unterschiedliche Formate zur regelmäßigen Einbindung der Arbeitnehmer:innenvertretungen in den ÖBB Einzelgesellschaften. Beispielsweise ist in der ÖBB-Infrastruktur AG ein eigenes Personalpräsidium implementiert. ESRS S1-2.27.a, b, c, d, e Betriebsrat Die Konzernvertretung bündelt die Kompetenzen aller Betriebsratskörperschaften des ÖBB Konzerns und vertritt auf Konzernebene die gemeinsamen Interessen der Beschäftigten. Der Betriebsrat ist Ansprechpartner für alle Belange, welche die Arbeitnehmer:innen gegenüber der Leitungsebene zur Sprache bringen möchten. Stellvertretend für die Betriebsratskörperschaften verhandelt der Konzernbetriebsrat im Rahmen des Arbeitsverfassungsgesetzes gesellschaftsübergreifende Themen laufend mit der Konzernleitung. Darüber hinaus bringt sich die Konzernvertretung in der Gewerkschaftsbewegung und der Politik aktiv bei allen Themen ein, die eine Relevanz für Arbeitnehmer:innen haben. ESRS S1-2.27.d Europäischer Betriebsrat (EBR) Auf internationaler Ebene ist der Europäische Betriebsrat (EBR) Ansprechpartner für die wirtschaftlichen, sozialen und gesundheitlichen Interessen der Beschäftigten des ÖBB Konzerns in Europa. Der EBR ist das Sprachrohr all jener Beschäftigten, die den ÖBB Konzern als Arbeitgeber haben, aber in verschiedenen EU und EWR Ländern arbeiten. Gleichzeitig ist der EBR ein Forum, das vom Konzernmanagement angesprochen wird, wenn es beispielsweise um das Recht der Beschäftigten geht. Es wird aber auch genützt, wenn Angelegenheiten thematisiert werden, welche die wirtschaftlichen, sozialen und gesundheitlichen Interessen der Beschäftigten in mehreren Ländern betreffen. Die Arbeitnehmer:innenvertretungen der verschiedenen Konzernstandorte (≥ 150 Mitarbeiter:innen und vollkonsolidiert) nehmen zu diesem Zweck regelmäßig an länderübergreifenden EBR-Sitzungen teil Hier stimmen sie sich in ihrer Vorgangsweise ab und nehmen ihre Rechte hinsichtlich Information und Konsultation in wesentlichen Angelegenheiten wahr. Es bestehen keine zusätzlichen Vereinbarungen zu den geltenden Menschenrechten und den entsprechenden Policies im ÖBB Konzern. Weitere Informationen zu den Policies finden Sie in Kapitel E.1 „Allgemeine Angaben“ unter „Governance“ bei „Soziale Mindestschutzstandards“. ESRS S1-2.27.d LB122 |
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