ÖBB Geschäftsbericht 2024 – Gesamtbericht
161 Konzern- lagebericht Ideenwerkstatt Zusätzlich haben die Mitarbeiter:innen (inkl. Lehrlinge, Trainees und Leasingmitarbeiter:innen) die Möglichkeit, ihre Ideen zu ÖBB-relevanten Themen in der Ideenwerkstatt einzubringen. Die eingereichten Ideen werden von den Ideenkoordinator:innen, Führungskräften und internen Fachexpert:innen (Gutachter:innen) geprüft und bewertet. Sie entscheiden, welche Ideen in die nächsten Schritte des Innovationsprozesses überführt werden. Bei erfolgreicher Umsetzung der Idee erhält die einreichende Person eine Prämie als Belohnung. ESRS S1-2.27.e Die beschriebenen Dialogformate sind wirksame Instrumente, um die Sichtweisen der eigenen Belegschaft in Entscheidungen und Tätigkeiten einfließen zu lassen. Direktes Feedback bietet die Möglichkeit, auf Rückmeldungen gezielt einzugehen und Maßnahmen ableiten zu können. Bei den beschriebenen Dialogformaten werden die Teilnahme und Akzeptanz der Mitarbeiter:innen für die Evaluierung der Zusammenarbeit beobachtet. ESRS S1-2.27.e Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können Über das in Kapitel E.4 „Governance Informationen“ unter „Unternehmensführung“ bei „Compliance“ dargestellte Hinweisgeber:innensystem sowie die angeführten Anspechpartner:innen haben die Mitarbeiter:innen jederzeit die Möglichkeit, Bedenken zu äußern. Auf diese Weise können mögliche negative Auswirkungen zeitnah erkannt und vermieden bzw. behoben werden. Die Maßnahmen zum Schutz von Einzelpersonen gegen Vergeltungsmaßnahmen sind ebenfalls in Kapitel E.4 „Governance Informationen“ unter „Unternehmensführung“ dargestellt. ESRS S1-1.20.a, b; ESRS S1- 3.32.a, b, c, d, e, 33 Die angeführten Kanäle werden vom Unternehmen selbst zur Verfügung gestellt. Nähere Informationen zu Kanälen und dahinterliegende Verfahren sind über das Intranet zugänglich. Darüber hinaus steigern Initiativen die Bekanntheit und das Vertrauen in die Kanäle. Sowohl das vertrauliche Meldewesen als auch die Gleichbehandlungsstellen (Gleichbehandlungsbeauftragte) sind über Online-Portale und individuelle Kontaktmöglichkeiten gewährleistet. Die entsprechenden inhaltlichen Verantwortungen sind im ÖBB Konzern klar geregelt und werden bei Vorfällen den Verantwortlichen zugewiesen. ESRS S1-3.32.b, d, 33 Mitarbeiter:innenbefragung Auch über die beschriebene Mitarbeiter:innenbefragung können Mitarbeiter:innen ihre Bedenken äußern. Die Befragung wird in von einem externen Partner durchgeführt und bewertet und in 14 Sprachen angeboten. Die anonymisierten Ergebnisse werden den Vorstandsmitgliedern / Geschäftsführer:innen vorgestellt, anschließend im ÖBB Intranet veröffentlicht und den jeweiligen Führungskräften der Abteilungen übermittelt. Dies hat zur Folge, dass je Abteilung individuelle Maßnahmen gesetzt werden können, um eine direkte Verbesserung zu bewirken. Eine Evaluierung der Maßnahmen findet in den jeweiligen Abteilungen selbstständig statt. Zentral erfolgt eine Bewertung zur Verbesserung erst mit der nächsten Mitarbeiter:innenbefragung. ESRS S1-2.27.b; ESRS S1-4.38, 39 Vertrauliches Meldewesen Im Rahmen des strategischen ÖBB Konzernsicherheitsprogramms bietet das vertrauliche Meldewesen eine Plattform für Mitarbeiter:innen und Führungskräfte, die sie dabei unterstützt, präventiv Unfälle zu vermeiden, Beinaheunfälle und unsichere Zustände aufzuzeigen und in weiterer Folge die Sicherheit zu erhöhen. Damit kann – falls erforderlich – auch ohne Konfrontation mit den Beteiligten auf den Verbesserungsbedarf einer Situation hingewiesen werden. Die Meldung erfolgt über elektronische Plattformen an sogenannte Lösungskoordinator:innen, die die Meldung vertraulich behandeln und einer Lösung zuführen. Eingegeben werden können eine Beschreibung, Fotos, Ortsangaben, Datum / Uhrzeit der Beobachtung sowie Vorschläge zu Lösungsmaßnahmen. Gleichbehandlungsbeauftragte nach Region Die regionalen Gleichbehandlungsbeauftragten sind vertrauliche Ansprechpersonen in allen Belangen, die mit Diskriminierung in Verbindung stehen. Die Ansprechpersonen sind für alle Mitarbeiter:innen im Intranet angeführt. Neben den persönlichen Ansprechpersonen geben Leitfäden für Führungskräfte sowie Booklets für Lehrlinge entsprechende Hilfestellungen. Durch entsprechende E-Learnings sowie durch standardisierte Onboarding Prozesse werden die Mitarbeiter:innen über die verfügbaren Kanäle informiert und entsprechend geschult. Hinweise zu Vorfällen werden an die fachlich verantwortlichen Personen innerhalb des Konzerns weitergleitet. Im Falle von Anliegen im Bereich der Diskriminierung erfolgt nach Kontaktaufnahme über die beschriebenen Kanäle die Aufnahme des Sachverhalts, eine rechtliche Information sowie die Prüfung, ob eine Diskriminierung gemäß Gleichbehandlungsgesetz vorliegt. Bei positiver Prüfung erfolgt die Bearbeitung des Falls sowie die Abstimmung mit der betroffenen Person, um Möglichkeiten zur Intervention zu definieren und gegebenenfalls einzuleiten. ESRS S1-3.32.c, e LB124 |
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