ÖBB Geschäftsbericht 2024 – Gesamtbericht
Konzernlagebericht 162 Ergreifung von Maßnahmen und Zielen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze In der nachfolgenden Tabelle werden die Ziele in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens dargestellt. Ziel ESRS 2.MDR-T.80 Zieljahr Zielniveau Einheit / KPI Basisjahr Basisjahr- wert Status 2024 Konzepte Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen 8) Verbesserung des Arbeitsfähigkeitsindex aus der Mitarbeiter:innenbefragung 1) 7) 2030 ≥ 70 Punkte 2023 75 - 1) S1-K-1 S1-A-8 Verbesserung des Arbeitssicherheitsindex (ASX) 2) um 2 Prozent pro Jahr 2030 16 Punkte 2019 20 17,2 S1-K-2 S1-A-9 S1-A-10 S1-F-2 Erhöhung des Frauenanteils 3) 2030 > 20 Prozent 2021 14,2 17,1 S1-K-1 S1-K-6 S1-A-11 Erhöhung des Anteils von Mitarbeiter:innen mit begünstigter Behinderung (Behinderungsgrad von ≥ 50 %) 4) 7) 2026 4 Prozent 2023 2,7 2,8 S1-K-1 S1-K-6 S1-A-14 Time to Hire (Fach- und Querschnittsfunktionen) 5) 7) 2030 60 Arbeits- tage 2020 56,5 47,0 S1-K-1 S1-F-1 Fluktuation im Konzern 6) 2030 < 10 Prozent 2023 7,5 6,5 S1-K-1 S1-F-3 Früh-Fluktuation 6) 7) 2030 < 15 Prozent 2021 18,8 17,5 S1-K-1 S1-F-3 1) Arbeitsfähigkeitsindex (Beurteilung der Arbeitsfähigkeit im Unternehmen): Die Kennzahl errechnet sich aus der Bewertung der Mitarbeiter:innen. Eine 6-stufige Bewertungsskala wird mittels Punktesystem in einen Index umgerechnet. Die Kennzahl wird alle 2 Jahre im Rahmen der Mitarbeiter:innen-Befragung erhoben. 2) Berechnung Arbeitsunfallrate: Arbeitsunfälle >3 Tage von ÖBB Mitarbeiter:innen in Österreich und Mitarbeiter:innen externer Unternehmen, die über Leasingverträge angestellt sind, bezogen auf 1.000 Mitarbeiter:innen (im ÖBB Konzern als Kennzahl „Arbeitssicherheitsindex ASX“ kommuniziert). Baseline für Zielniveau wurde aus Durchschnittswert der Jahre 2010-2019 berechnet. 3) Frauenanteil: Die Kennzahl errechnet sich durch die Anzahl aller weiblichen Mitarbeiter:innen geteilt durch die Gesamtanzahl der Mitarbeiter:innen. 4) Mitarbeiter:innen mit begünstigter Behinderung: Zur Berechnung der Kennzahl wird der „Disability-Zähler“ herangezogen und durch die Gesamtzahl der Mitarbeiter:innen dividiert. Der Disabiltiy-Zähler ergibt sich analog zur gesetzlichen Behindertenausgleichstaxe. 5) Time-to-Hire: Die Kennzahl errechnet sich für Fach- und Querschnittsfunktionen wie folgt: durchschnittlicher Zeitraum von Ausschreibung bis Zusage in Tagen. 6) Fluktuation im Konzern: Die Berechnung erfolgt durch Division der kündbaren Mitarbeiter:innen (sonstigen Abgänge, die aufgrund einer Kündigung, wegen Entlassung oder Tod ausscheiden) durch den durchschnittlichen Personalstand kündbarer Mitarbeiter:innen. Ausgenommen sind: Lehrlinge, Mitarbeiter:innen in Behaltefrist, Saisonlenker:innen / Saisonarbeitskräfte, Ferialarbeitnehmer:innen / -praktikant:innen, geringfügig Beschäftigte und Trainees, exkl. Pensionierungen, Ruhestandsversetzung. Zur Berechnung der Frühfluktuation erfolgt eine Einschränkung der Dienstzugehörigkeit unter 2 Jahren. 7) Unternehmensspezifische Kennzahl Inland. 8) Zu den wesentlichen Auswirkungen, finanziellen Chancen und Risiken: S1-A-1 bis S1-A-7, S1-A-12, S1-A-13, S1-A-15, wurden im Berichtsjahr keine quantitativen konzernalen Steuerungskennzahlen festgelegt. Für diese Auswirkung sind Konzepte, wie weiter oben im Kapitel „Arbeitnehmer:innen im Unternehmen“ beschrieben, vorhanden. Konkrete Zielkennzahlen sind auf einer niedrigen Steuerungsebene angesiedelt. Methodik zur Zielfindung: Das Zielniveau für die oben genannten Kennzahlen wurde auf Basis der Analyse der bereits erhobenen Werte der Vorjahre festgelegt und in regelmäßigen Abständen evaluiert. Das erfolgt durch das Management in Abstimmung mit den Fachexpert:innen der Fachbereichsverantwortlichen. Neben der Datenanalyse wurden auch gängige Marktbenchmarks und State-of-the-Art-Methoden bei der Festlegung des Zielniveaus berücksichtigt. Die Mitarbeiter:innen des ÖBB Konzerns werden über die alle zwei Jahre stattfindende Mitarbeiter:innenbefragung eingebunden. ESRS S1-5.46.MDR-T.80.f, h; ESRS S1-5.47.b, c Im Berichtsjahr wurden keine wesentlichen finanziellen Mittel für die in weiterer Folge angeführten Maßnahmen aufgewendet. ESRS S1-4.43 Maßnahmen zur Verhinderung, Milderung und Behebung von Auswirkungen Der ÖBB Konzern setzt Maßnahmen und Ziele basierend auf seinen wesentlichen Auswirkungen, finanziellen Risiken und Chancen. Die in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse identifizierten Risiken und Chancen wurden mit den bereits bestehenden Risiken und Chancen aus dem Risikomanagement abgestimmt. Dies gewährleistet eine konsistente und umfassende Analyse. Die folgenden definierten Maßnahmen und Ziele zur Verhinderung, Milderung und Behebung von Auswirkungen gelten, sofern nicht anders angeführt, für die Arbeitskräfte des Unternehmens des ÖBB Konzerns. Die Ausrollung ist je nach Betriebsvereinbarung und Zustimmung der jeweiligen Teilkonzerngesellschaft möglich. ESRS S1-4.40.a, 41, AR 47 | LB125
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