ÖBB Geschäftsbericht 2024 – Gesamtbericht
Konzernlagebericht 166 Gesundheitsschutz und Sicherheit Ziel: Verbesserung des Arbeitssicherheitsindex (ASX) um 2 % pro Jahr Status 1) Zielumfang: 2) Anwendungsbereich: Geografisch wird die Kennzahl in Österreich erhoben Als Grundlage für den Erhalt des ohnehin schon hohen Sicherheitsniveaus im ÖBB Konzern und im Sinne einer kontinuierlichen Verbesserung wurde – ausgehend von einem Referenzwert – ab 2024 ein Verbesserungsgebot mit einer Grundanspannung von 2 % pro Jahr eingeführt. Geplant Methodik zur Zielfindung: 3) Die Sicherheitsziele bis 2030 stellen die gesellschaftsspezifischen Ambitionen dar. Ihre Festlegung wurde im Jahr 2023 im ÖBB Sicherheitsrat vereinbart. Basis der Zielwertberechnung ist der Durchschnitt 2010 bis 2019 der jeweiligen Konzerngesellschaft aus dem Konzernsicherheitsbericht 2020/2021. Bei geringen Fallzahlen wird eine zweckmäßige Baseline von 10 herangezogen. Methodik zur Berechnung der Zielkennzahl: Arbeitsunfälle ≥ 3 Tage von ÖBB Mitarbeiter:innen in Österreich und Mitarbeiter:innen externer Unternehmen, die über Leasingverträge angestellt sind, bezogen auf 1.000 Mitarbeiter:innen (im ÖBB Konzern als Kennzahl „Arbeitssicherheitsindex ASX“ kommuniziert). Die Baseline für Zielniveau wurde aus Durchschnittswert der Jahre 2010 bis 2019 berechnet. Wesentliche Änderungen: 4) Keine Änderung zum Vorjahr. Maßnahmen: Die Ableitung von zielgerichteten Maßnahmen zur Reduktion der Arbeitsunfälle erfolgt unter Berücksichtigung der Handlungsfelder und Verletzungsmuster (verletzungsbewirkender Vorgang) sowie der identifizierten Verletzungsbereiche Arbeitssicherheit M16 Sicherheitsbe- wusstsein stärken, Aufmerksamkeit fördern, Regelkonformität prüfen – Sensibilisierung der Mitarbeiter:innen (Sicherheitstage / -stunde / -gespräche, E-Learning, Beispiele von Arbeitsunfällen als Unterweisungsinhalte aufgenommen (§ 14-Unterweisung), Durchführung von Safety-Walks auf Baustellen, Sicherheitskampagnen, Unterstützung durch Expert:innen der Arbeitspsychologie, Risikoworkshops) – Schulungen (E-Learning, Deeskalationsstrainings /.Verwendung von Bodycams, verhaltensorientierte Schulungen für den Umgang mit herausfordernden Situationen / Kund:innen) – Mentor:innen- / Pat:innensystem (erfahrene Mitarbeiter:innen unterstützen neue Mitarbeiter:innen bei der Verbindung von Theorie und Praxis) – Maßnahmenverfolgung und Verwaltung von Arbeitnehmer:innenschutz(ANS)-Dokumenten (Implementierung der gesamten ANS-Dokumentation auf einer eigens entwickelten Sharepoint-Plattform) – Persönliche Schutzausrüstung für Mitarbeiter:innen In Umsetzung M17 Erfassung von Beinaheunfällen – Erhöhung der Meldebereitschaft von Beinaheunfällen und unsicheren Handlungen bzw. Verbesserung des Meldezugangs und Benutzerfreundlichkeit zur Erhöhung der Meldemoral – Schwerpunktinitiativen in Regionalleiter:innenmeetings und Teamleiter:innentagungen IRO: S1-A-9, S1-A-10, S1-F-3 | Konzept: S1-K-2 1) ESRS 2.MDR-T.80.j; ESRS 2.MDR-A.68.e 2) ESRS 2.MDR-T.80.c 3) ESRS 2.MDR-T.80.a, f 4) ESRS 2.MDR-T.80.i, j. Gleichbehandlung und Chancengleichheit Im folgenden Abschnitt werden die Maßnahmen und Ziele zur Verhinderung, Milderung und Behebung von negativen Auswirkungen in Bezug auf das wesentliche Unterthema „Gleichbehandlung und Chancengleichheit“ dargestellt. Die darin angeführten Maßnahmen und Ziele werden durch die im Unterthema Arbeitsbedingungen angeführten Themen „Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben“ und „Genderneutrale Gehalts- und Entgeltpolitik“ ergänzt. | LB129
RkJQdWJsaXNoZXIy NTk5ODUz