ÖBB Geschäftsbericht 2024 – Gesamtbericht

177 Konzern- lagebericht Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung) Im ÖBB Konzern sind die Grundgehälter in beiden Geschlechterkategorien mit 4,6 % annähernd gleich. Der Unterschied von 6,0 % für 2024 ÖBB Konzern Inland ergibt sich aufgrund von Zulagen, welche beispielsweise im Bereich Verschub, Triebfahrzeugführer, Handwerker verortbar sind. Der Gender-Pay-Gap sinkt im Wesentlichen aufgrund der Veränderungen in der Demographie des ÖBB Konzerns, vor allem im Inland. Im Jahr 2024 sind von insgesamt 3.812 Abgängen 1.430 männliche Mitarbeiter mit Definitivstellung, die durchschnittlich um rund 2.000 EUR mehr Nebenbezüge als Angestellte und Arbeiter:innen beziehen (altes Dienstrecht). Die Nachbesetzungen bei den ÖBB sind im Hinblick auf das Geschlechterverhältnis deutlich ausgewogener als bei den Mitarbeiter:innen, die das Unternehmen verlassen (Austritte 2024 exkl. Lehrlinge: 3.110 Männer | 590 Frauen; externe Aufnahmen 3.436 Männer | 1.088 Frauen). Dadurch verringert sich der Gender-Pay-Gap. Die geringere Steigerung der Bruttostundenverdienste im Vergleich zur KV-Valorisierung lässt sich durch die Veränderung der Pflichtstundenleistung aufgrund der vermehrten Arbeitstage 2024 erklären (2023: 247 Arbeitstage; 2024: 251 Arbeitstage). Zusätzlich schlägt auch hier der Generationeneffekt durch, da gerade die Nebenbezüge proportional wesentlich geringer wachsen, die bei Mitarbeiter:innen ohne Definitivstellungen aufgrund der Vertragsgestaltung geringer sind. ESRS S1-16.97.a Das Verhältnis der jährlichen Gesamtvergütung der am höchsten bezahlten Einzelperson zum Median der jährlichen Gesamtvergütung im ÖBB Konzern aller Arbeitnehmer:innen beträgt 2024 11,3 (VJ: 11,3). ESRS S1-16.97.b Vergütungskennzahlen 2024 2023 ESRS S1-16.97.a, b ÖBB Konzern ÖBB Konzern (Inland) ÖBB Konzern ÖBB Konzern (Inland) Männlich in Euro pro Stunde 28,4 31,0 27,1 31,0 Weiblich in Euro pro Stunde 27,1 29,2 25,9 28,5 Geschlechterspezifisches Verdienstgefälle (Gender-Pay-Gap) in Prozent 4,6 1) 6,0 1) 5,3 1) 8,1 1) Verhältnis Vergütung bestverdienende Person zum Median aller Beschäftigten 11,3 12,1 11,3 13,9 1) Durch die Definition der Pflichtleistung variiert ihre Höhe in jedem Kalenderjahr, da z.B. ein Feiertag auf einen Wochentag fallen kann oder ein Schaltjahr zu leistende Arbeitstage erhöhen oder senken kann. 2023: 247 Arbeitstage; 2024: 251 Arbeitstage. Dieser Umstand und der Generationeneffekt, der sich bemerkbar macht, sorgen dafür, dass die Bruttostundenverdienste nicht direkt in derselben Höhe steigen wie, die KV-Valorisierungen. Der Gender-Pay-Gap ÖBB Konzern (In- und Ausland) wird wie folgt berechnet: Die Grundbezüge der Mitarbeiter:innen werden durch die Pflichtleistungen dividiert. Die Pflichtleistung (Arbeitsstunden) für ein Jahr ist die Summe der Arbeitsstunden, die im Jahr unabhängig von Urlaubsanspruch / Krankenstand zu leisten sind. Anschließend wird der durchschnittliche Bruttostundenverdienst weiblicher Beschäftigter von jenem der männlichen Beschäftigten subtrahiert und durch den durchschnittlichen Bruttostundenverdienst männlicher Beschäftigten dividiert und mit 100 multipliziert, um den Prozentsatz des Gender-Pay-Gap zu erhalten. Hinweis: bei der Kennzahl für das In- und Ausland ergibt sich eine Differenz von 0,8 %, da die Auslandsdaten pro Monat mit einem Wochenteiler berechnet wurden. ESRS S1-16.97.c, AR 99 Der Gender-Pay-Gap ÖBB Konzern (Inland) wird wie folgt berechnet: Die Grundbezüge werden mit den Nebenbezügen gemäß Einkommensbericht (Überstundenzahlungen, Zulagen, Sachbezüge, etc.) der Mitarbeiter:innen summiert und durch die Summe der Pflichtleistungen und Mehr- / Minderleistungen dividiert. Die Pflichtleistung (Arbeitsstunden) für ein Jahr ist die Summe der Arbeitsstunden, die im Jahr unabhängig von Urlaubsanspruch / Krankenstand zu leisten sind. Anschließend wird der durchschnittliche Bruttostundenverdienst weiblicher Beschäftigter von jenem der männlichen Beschäftigten subtrahiert und durch den durchschnittlichen Bruttostundenverdienst männlicher Beschäftigten dividiert und mit 100 multipliziert, um den Prozentsatz des Gender-Pay-Gap zu erhalten. ESRS S1-16.97.c, AR 99, AR 101 Die Medianberechnung ÖBB Konzern (In- und Ausland) wird wie folgt berechnet: Konsolidierung der Einkommensberichte Inland (Summe von Grundgehalt) sowie der Einkommensberichte Ausland (nur Grundgehalt – aktuell liegt für das Ausland keine detailliertere Datenlage vor). Im Nachgang wird der Median der konsolidierten Einkommensberichte für In- und Ausland mit dem Entgelt der meistverdienenden Person im Konzern (CEO) ins Verhältnis gesetzt. Das Entgelt der meistverdienenden Person ergibt sich aus dem Corporate Governance Bericht für das jeweilige Geschäftsjahr. ESRS S1- 16.97.c, AR 99, AR 101 Die Medianberechnung ÖBB Konzern (Inland) wird wie folgt berechnet: Konsolidierung der Einkommensberichte Inland (Summe von Grundgehalt und den definierten Nebenbezügen). Im Nachgang wird der Median der konsolidierten Einkommensberichte für Inland mit dem Entgelt der meistverdienenden Person im Konzern (CEO) ins Verhältnis gesetzt. Das Entgelt der meistverdienenden Person ergibt sich aus dem Corporate Governance Bericht für das jeweilige Geschäftsjahr. ESRS S1-16.97.c, AR 99, AR 101 LB140 |

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