ÖBB Geschäftsbericht 2024 – Gesamtbericht
179 Konzern- lagebericht Aus den Verfahren zur Ermittlung der wesentlichen Auswirkungen, Chancen und Risiken sind folgende Ergebnisse für den ÖBB Konzern hervorgegangen. Nr. Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen 1) 2) Art der Auswirkung bzw. Risiko / Chance 3) Zeithorizont 3) Angaben zur Wertschöpfungskette bei Auswirkungen 3) Unterthema: Arbeitsbedingungen S2-A-1 Lücken in den rechtlichen Vorgaben bzw. der Umsetzung der rechtlichen Vorgabe, können zu unethischem Verhalten, beispielsweise der Ausbeutung von Arbeitskräften in der Lieferkette des ÖBB Konzerns führen. (potenziell) Negativ Kurzfristig – Eigene Geschäftstätigkeiten – Vorgelagerte und teilweise nachgelagerte Wertschöpfungskette S2-A-2 Geringe Transparenz im Hinblick auf den konkreten Fragenkatalog von externen Nachhaltigkeitsbeurteilungen sowie die gegebenen Antworten der Lieferant führen zu unzureichender Nachvollziehbarkeit und dadurch zu weniger wirkungsvollen Maßnahmen, die der ÖBB Konzern in der Lieferkette umsetzen kann. Negativ Kurzfristig – Eigene Geschäftstätigkeiten – Vorgelagerte und teilweise nachgelagerte Wertschöpfungskette S2-A-3 Durch einheitliche soziale Standards mit hohen Anforderungen an die gesamte Wertschöpfungskette erhöht sich der Standard der Arbeitsbedingungen in der Wertschöpfungskette. Positiv Kurzfristig – Eigene Geschäftstätigkeiten – Vorgelagerte und teilweise nachgelagerte Wertschöpfungskette S2-F-1 Ab 2028 durch die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) könnten Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten in der Wertschöpfungskette zu hohen Kosten (Haftung, Schadenersatz) führen (potenziell). Risiko Mittelfristig S2-F-2 Durch die Feststellung eines unethischen Verhaltens (z. B. Verstoß gegen die Menschenrechte) in der Lieferkette kann es zu Lieferengpässen und einem Imageschaden für den ÖBB Konzern kommen. (potenziell) Risiko Mittelfristig 1) Wesentliche Auswirkungen sind als tatsächlich zu erachten, außer es wird explizit auf Gegenteiliges hingewiesen. ESRS 2.SBM-3.48.c. 2) Aufgrund der Erstanwendung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse gemäß ESRS gibt es keine Änderungen zum vorangegangenen Berichtszeitraum. ESRS 2.SBM- 3.48.g. 3) ESRS 2.SBM-3.48.c. Unter die Angaben nach ESRS S2 fallen alle Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, die wahrscheinlich von wesentlichen Auswirkungen des Unternehmens betroffen sein können, insbesondere Arbeitskräfte der vorgelagerten und teilweise der nachgelagerten Wertschöpfungskette. Folgende Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette sind potenziell oder tatsächlich von den genannten wesentlichen Auswirkungen des Unternehmens im Zusammenhang mit seinen eigenen Geschäftstätigkeiten und seiner Wertschöpfungskette betroffen. Art der Arbeitskräfte 1) Wesentliche Auswirkung Arbeitskräfte, die am Standort des Unternehmens arbeiten, aber nicht zur eigenen Belegschaft gehören S2-A-1, S2-A-3 Arbeitskräfte, die für das Unternehmen in der vorgelagerten Wertschöpfungskette des Unternehmens tätig sind S2-A-1, S2-A-2, S2-A-3 Arbeitskräfte, die für das Unternehmen in der nachgelagerten Wertschöpfungskette tätig sind S2-A-1, S2-A-3 Arbeitskräfte, die im Betrieb eines Gemeinschaftsunternehmens oder einer Zweckgesellschaft mit Beteiligung des berichterstattenden Unternehmens tätig sind S2-A-1 Arbeitskräfte (aus den genannten oder sonstigen Kategorien), die aufgrund ihrer inhärenten Merkmale oder besonderer Umstände besonders anfällig für negative Auswirkungen sind, wie Mitglieder einer Gewerkschaft, Wanderarbeitnehmende, Heimarbeitskräfte, Frauen oder junge Arbeitskräfte S2-A-1, S2-A-2, S2-A-3 1) ESRS S2.SBM-3.11.a. LB142 |
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