ÖBB Geschäftsbericht 2024 – Gesamtbericht
Konzernlagebericht 182 Der ÖBB Konzern nimmt seine unternehmerische Verantwortung im Zusammenhang mit den Menschenrechten an und erwartet von seinen Lieferanten dies in gleicher Weise zu tun. Der ÖBB Konzern bekennt sich zu den Menschenrechten, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und zur Einhaltung der internationalen Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Der ÖBB Konzern erwartet dieses Bekenntnis zu den Menschenrechten und zur Einhaltung dieser internationalen Leitrahmen auch von seinen Lieferanten. Die Tabelle Konzepte veranschaulicht die relevanten Konzepte, auf denen die Zusammenarbeit mit wesentlichen Lieferanten beruht. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zentrale Anforderungen wie Arbeitnehmersicherheit, Datenschutz, Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping sowie geregelte Arbeitszeiten und gelten auch für Sub-Unternehmen. Der Supplier Code of Conduct regelt wichtige ethische Grundsätze in der Zusammenarbeit mit den ÖBB und fordert außerdem das Bekenntnis zur Einhaltung der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie die Einhaltung der internationalen Arbeitsnormen der ILO. Der Kodex muss vor der Zusammenarbeit von den Lieferanten im ÖBB-eigenen Einkaufssystem ProVia akzeptiert werden und gilt auch für die Wertschöpfungskette der Lieferanten. Generell gelten diese Bestimmungen für alle Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, wobei einige Themenschwerpunkte im Besonderen spezifische Gruppen betreffen. Die Handlungsanleitung sowie die Toolbox nachhaltige Beschaffung adressieren in erster Linie die Einkäufer:innen des ÖBB Konzerns. Die Handlungsanleitung erklärt die Rahmenbedingungen und das Vorgehen zur Einhaltung von Nachhaltigkeitsprinzipien im Einkauf, die Toolbox beinhaltet eine Sammlung von geprüften Nachhaltigkeitskriterien, welche in Ausschreibungen verwendet werden können. Die Themen „ Moderne Sklaverei“, „Zwangsarbeit“, „Kinderarbeit“, „Menschenhandel“ sowie die Einschränkung der persönlichen Bewegungsfreiheit von Mitarbeiter:innen werden ebenfalls im Supplier Code of Conduct adressiert. ESRS S2-1.16, 17.a, 18, 19; ESRS S2-2.22.d Darüber hinaus wird bei relevanten Lieferanten eine externe Nachhaltigkeitsbeurteilung eingefordert, welche auch die Themen „Menschenrechte“ sowie das „Management der Nachhaltigkeit in der Lieferkette“ umfasst, um etwaige Schwachstellen aufzuzeigen. Die ÖBB nutzen außerdem ein externes Tool zur Nachhaltigkeitsbeurteilung, welche eine kontinuierliche Beobachtung der Medienberichterstattung rund um Verletzungen von Nachhaltigkeitsanforderungen beinhaltet. Onsite-Audits werden fallweise direkt von den Teilkonzernen des ÖBB Konzerns durchgeführt. Des Weiteren werden mögliche Verstöße oder Verdachtsmomente in der Wertschöpfungskette direkt bei den ÖBB gemeldet. ESRS S2-1.17.a Die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette haben dabei mehrere Kontaktpunkte zur ÖBB, wie beispielsweise direkte Beziehungen zu den Einkäufer:innen, Projektmitarbeiter:innen oder Bedarfsträger:innen. Darüber hinaus werden die Arbeitnehmer:innenvertretung hinzugezogen, beispielsweise für die Analyse wesentlicher Risiken in der Wertschöpfungskette. Bei relevanten Vergaben wird die Gewerkschaft und weitere Sozialpartner:innen wie zum Beispiel Vertreter:innen für Menschen mit Behinderung zur entsprechenden Berücksichtigung von Bedürfnissen besonders vulnerabler Gruppen in die Definition und Bewertung von Leistungen miteinbezogen. ESRS S2-1.17.b; ESRS S2-2.23, 22.d Bei potenziellen Verstößen gegen Sorgfaltspflichten durch Unternehmen in der Wertschöpfungskette richtet sich die Art der Reaktion nach der Art des Verstoßes. Die ÖBB haben in ihrem Verhaltenskodex für Lieferant umfangreiche Sorgfaltspflichten normiert. Verstöße ein Lieferant gegen diesen Verhaltenskodex beziehungsweise die allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt dies in der Regel eine Vertragsverletzung dar, die je nach Schwere bis hin zur Vertragsbeendigung führen kann. Im Berichtsjahr hat es keine Meldungen im Zusammenhang mit Menschrechtsverstößen beim ÖBB Konzern gegeben. ESRS S2-1.17.c, 19 Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen Der ÖBB Konzern verfolgt verschiedene Ansätze zum Einbezug der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette. Die Perspektiven von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sind die Basis für die künftigen Zielsetzungen sowie die Erfolgskontrolle der ÖBB zur Förderung der Menschenrechte in der Wertschöpfungskette. Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden offizielle Vertreter:innen von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette eingebunden, welche die Grundlage für die Gewichtung der Wesentlichkeit darstellt. Sie wurden unter anderem auch nach Risiken für vulnerable Gruppen befragt. Um nähere Auskünfte zu erhalten, sind weitere Stakeholder:innen-Round Tables im kommenden Berichtsjahr geplant. Die Wesentlichkeitsanalyse wird künftig regelmäßig aktualisiert. Darüber hinaus gibt es verschiedene Plattformen aus dem Eisenbahnsektor. Darin werden sowohl Branchenvertretungen als auch direkte Unternehmensvertreter:innen teilnehmen, Erfahrungen ausgetauscht und an Vorschlägen und Empfehlungen zur Förderung der Nachhaltigkeit und der Reduktion von Risiken gearbeitet. Dieser laufende Austausch findet für beteiligte Branchenvertreter:innen je nach Initiative wöchentlich, monatlich oder quartalsweise statt. Einige der bestehenden Plattformen sind die Community of European Railway and Infrastructure Companies (CER) sowie der Internationale Eisenbahnverband (UIC) und die Railsponsible Initiative, die Sustainable Rail Initiative (SRI) sowie über den Bahnsektor hinaus bautechnische Initiativen, wie die österreichische Bautechnikvereinigung welche sich u. a. auch mit sozialer Nachhaltigkeit im Baugeschehen und deren Verbesserung befassen. Derzeit wird die Stakeholder:inneneinbindung dezentral nach Verantwortungsbereich organisiert. Die ÖBB werden in den kommenden Jahren an einer weiteren konzernweiten Harmonisierung sowie Klärung der Prozesse und Verantwortlichkeiten arbeiten. Eine Erfolgskontrolle wird zukünftig basierend auf den Ergebnissen der weiteren Stakeholder-Round Tables und den daraus resultierenden Erkenntnissen entwickelt. ESRS S2-2.22.a, b, c, e, 23 | LB145
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