ÖBB Geschäftsbericht 2024 – Gesamtbericht

183 Konzern- lagebericht Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können Als Kommunikationskanäle für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette für Beschwerden und Bedürfnisse dienen, neben dem persönlichen Kontakt, Kanäle der Kommunikationsabteilung, welche über einen hohen öffentlichen Bekanntheitsgrad verfügen, Kanäle des direkten Bedarfsträgers und des Einkaufs, die in erster Linie bei einer bestehenden Zusammenarbeit genutzt werden sowie für einen Teil der Themen das ÖBB Whistleblower:innen-System. Durch die genannte Vielfalt der Kanäle wird eine breite Verfügbarkeit und niederschwellige Möglichkeit zur Meldung von Vorfällen für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette oder durch Interessensvertretungen ermöglicht. Das ÖBB Whistleblower:innen-System verfügt über ein Konzept zum Schutz von Einzelpersonen gegen Vergeltungsmaßnahmen. Der Schutz von Einzelpersonen und deren Anonymität im Meldeverfahren wird in Kapitel E.4 „Governance Informationen“ unter „Unternehmensführung“ bei „Compliance“ im Abschnitt „Schutz von Hinweisgeber:innen“ beschrieben. Derzeit arbeitet der ÖBB Konzern an der konzernweiten Harmonisierung der Kommunikationskanäle, in dem ein Konzept zur Bekanntmachung des Kanals für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette entworfen wird. ESRS S2-3.27.b, c, 28, 33.c Für den Umgang mit Meldungen innerhalb des ÖBB Whistleblower:innen-Systems wird der in Kapitel E.4 „Governance Informationen“ unter „Unternehmensführung“ bei „Compliance“ beschriebene Prozess zum Einsatz gebracht. Verstöße von Lieferanten gegen den Verhaltenskodex beziehungsweise die allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen in der Regel eine Vertragsverletzung dar, die je nach Schwere bis hin zur Vertragsbeendigung führen kann. Der ÖBB Konzern arbeitet fortlaufend an einer Weiterentwicklung der Prozesse. Im Jahr 2024 wurden keine die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette betreffenden Meldungen abgegeben, weshalb keine Abhilfemaßnahmen geplant oder durchgeführt werden mussten. ESRS S2-3.27.a, d Ergreifen von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden Stakeholder:innen nach den wesentlichen Nachhaltigkeitsrisiken für die ÖBB im Bereich der Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette befragt. Im nächsten Schritt sollen genauere Informationen bei Stakeholder:innen-Round Tables eingeholt werden, um die Informationsgrundlage für das weitere Vorgehen zu verbessern. Bei diesen Veranstaltungen werden tiefergehende Informationen zu den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette gewonnen sowie zusätzliche Handlungsansätze identifiziert. Darauf aufbauend werden die entsprechenden Aktionspläne, Mittel sowie Kriterien zur Wirksamkeit dieser Maßnahmen festgelegt. Maßnahmen in schwarzer Farbe, bedeutet, dass diese wie geplant verlaufen. Zusätzliche, bereits bestehende Maßnahmen, wurden in den vorangegangenen Kapiteln erläutert. ESRS S2-4.31, 32.a, b LB146 |

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