ÖBB Geschäftsbericht 2024 – Gesamtbericht

Konzernlagebericht 188 Aus den Verfahren zur Ermittlung der wesentlichen Auswirkungen, Chancen und Risiken sind folgende Ergebnisse für den ÖBB Konzern hervorgegangen. Nr. Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen 1) 2) Art der Auswirkung bzw. Risiko / Chance 3) Zeithorizont 3) Angaben zur Wertschöpfungskette bei Auswirkungen 3) Unterthema: Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von Gemeinschaften S3-A-1 Schall und Erschütterungen von Personen- und Gütertransporten (auf der Straße und Schiene) oder die durch den Bau oder den Betrieb von Infrastrukturanlagen und Werkstätten entstehen, beeinträchtigen die Umwelt (Mensch und Tier). Negativ Kurzfristig – Vorgelagerte Wertschöpfungskette – Nachgelagerte Wertschöpfungskette S3-F-1 Rechtsbescheide durch Anstieg von Beschwerden oder verschärfte Auflagen zum Thema „Lärmschutz“ führen zu erhöhten Kosten und Reputationsschäden. Risiko Mittelfristig 1) Wesentliche Auswirkungen sind als tatsächlich zu erachten, außer es wird explizit auf Gegenteiliges hingewiesen. ESRS 2.SBM-3.48.c. 2) Aufgrund der Erstanwendung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse gemäß ESRS gibt es keine Änderungen zum vorangegangenen Berichtszeitraum ESRS 2.SBM- 3.48.g. 3) ESRS 2.SBM-3.48.c. Strategie Interessen und Standpunkte der Interessensträger:innen Die Einbeziehung der Interessen, Standpunkte und Rechte der betroffenen Gemeinschaften wird in Kapitel E.1 „Allgemeine Angaben“ unter „Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen“ dargestellt. Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Die Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen sind in Kapitel E.1 „Allgemeine Angaben“ unter „Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen“ abgebildet und können in diesem Abschnitt bei Bedarf nachgelesen werden. Zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, finanziellen Risiken und Chancen in Bezug auf betroffene Gemeinschaften wurden im Jahr 2024 neben den ÖBB Expert:innen auch Stakeholder:innen wie Repräsentant:innen aus Ministerin / Behörden sowie Ländervertreter:innen über einen Onlinefragebogen zu möglichen Auswirkungen rund um die Geschäftstätigkeit des ÖBB Konzerns auf betroffene Gemeinschaften befragt. Die Auswahl der Stakeholder:innen erfolgte themenspezifisch zu S3 Betroffene Gemeinschaften. Die ÖBB Expert:innen analysierten die potenziellen und tatsächlichen Auswirkungen der Geschäftstätigkeiten, mit Fokus auf Schall. Die Schallemissionen des Eisenbahnbetriebs folgen physikalischen Gesetzmäßigkeiten, die nicht außer Kraft gesetzt werden können. Der von Zügen ausgehende Schall breitet sich in der Atmosphäre aus und wird in der Umgebung als Immission wahrgenommen, wobei insbesondere Anrainer:innen betroffen sind. Daher werden die Anrainer:innen der Schienenverkehrsinfrastruktur als betroffene Gemeinschaften definiert. Wesentliche Risiken, die sich daraus abbilden können, umfassen vermehrte Beschwerden und verschärfte gesetzliche Auflagen, die zu Rechtsbescheiden, erhöhten Kosten und Reputationsschäden führen können. ESRS S3.SBM-3.9.a, b, d Grundlage für allfällige Verschärfungen gesetzlicher Anforderungen sind Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Die WHO fasste im Jahre 2009 die verfügbaren wissenschaftlichen Untersuchungen zu den gesundheitlichen Auswirkungen nächtlicher Lärmbelastung in Europa zusammen („Night noise guidelines for future“ – NNG) und leitet daraus mittel- und langfristige Empfehlungen ab. Diese Empfehlungen umfassen: – als langfristiges Ziel den Richtwert für den Nachtlärmindex L night,outside von 40 dB; – als mittelfristiges Zwischenziel einen Nachtlärmindex L night,outside von 55 dB, da gemäß NNG die Senkung auf 40 dB in kürzerer Zeit realistisch nicht erreichbar ist. | LB151

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