ÖBB Geschäftsbericht 2024 – Gesamtbericht

189 Konzern- lagebericht Der ermittelte Wert des Nachtlärmindex von 40 dB wird als jener untere Grenzwert angesehen, der den Schutz empfindlicher Gruppen, wie Kinder, chronisch Kranke und ältere Menschen vor den negativen Wirkungen gewährleistet. Die im Herbst 2018 publizierte Aktualisierung „Environmental Noise Guidelines for the European Region“ der WHO empfiehlt für den Schienenverkehrslärm die durchschnittliche Lärmbelastung L DEN auf kleiner al 54 dB zu verringern, um „schädliche gesundheitliche Auswirkungen“ zu verhindern. Für die nächtliche Lärmbelastung wird ein Nachtlärmindex L night,outside von weniger als 44 dB zur Vermeidung von „negativen Auswirkungen auf den Schlaf“ empfohlen. Während in der Studie die Qualität der Nachweise (quality of evidence) im Fall des Schienenverkehrslärms als „niedrige“ (low) bis „mäßige“ (moderate) Qualität klassifiziert wurden, erfolgte die Einstufung des Empfehlungsgrades (recommendation strength) als „stark“ (strong). Diese Empfehlungswerte basieren auf ausschließlich medizinischen Grundlagen, während bei der Grenzwert-Gesetzgebung allgemeine Rahmenbedingungen, wie z. B. volkswirtschaftliche, ebenfalls Berücksichtigung finden. Risiken, die sich für die ÖBB-Infrastruktur AG im Zusammenhang mit Lärmemissionen ergeben, betreffen keine bestimmte Gruppe innerhalb der betroffenen Gemeinschaften, sondern die gesamten Anrainer:innen. ESRS S3.SBM-3.10, 11 Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen Konzepte im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften Die folgenden Konzepte spielen für den ÖBB Konzern im Bezug auf die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen eine entscheidende Rolle. Nr. Konzepte 1) Beschreibung 2) S3-K-1 Aktionsplan Umgebungslärm 2024 Der Aktionsplan Umgebungslärm 2024 für Schienenstrecken außerhalb und innerhalb von Ballungsräumen bildet die strategische Grundlage für das Management der wesentlichen Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften für die ÖBB-Infrastruktur AG. Das Ziel des Aktionsplan Umgebungslärm ist, die negativen Auswirkungen auf Anrainer:innen durch Schallemissionen zu reduzieren. Die Aktionsplanung umfasst Maßnahmen im Bereich der Neu- und Ausbaustrecken, Eisenbahn-Bestandsstrecken, Reinvestition von Schallschutzwänden an Eisenbahn-Bestandsstrecken, Leise Güterwägen, Bahnlärmforschung sowie das Monitoring an der Lärmmessstelle Lind ob Velden. Der Aktionsplan betrifft Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Kalenderjahr und darüber hinaus alle weiteren Eisenbahnstrecken der ÖBB-Infrastruktur AG in den Ballungsräumen Wien, Linz, Graz, Salzburg und Innsbruck gemäß Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung BGBl. II, Nr. 144/2006. Der Aktionsplan Umgebungslärm ist ein strategisches Instrument der Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, gegenüber der Europäischen Kommission und stellt eine Grundlage für weitere Planungen dar. Durch die Teil- Aktionspläne, wie z.B. für Schienenstrecken, werden zwar keine direkten subjektiv- öffentlichen Rechte begründet, jedoch unterstützt die ÖBB-Infrastruktur AG im Rahmen der Möglichkeiten die Maßnahmen der Aktionsplanung zum Schutz vor Umgebungslärm durch die Eisenbahn. 1) Die Konzepte werden, sofern nicht für den gesamten ÖBB Konzern verabschiedet, vom jeweils zuständigen Vorstand beschlossen und gelten für die darin definierte Gesellschaft. 2) ESRS 2.MDR-P.65.a, b, c. Die wichtigsten Inhalte des Aktionsplan Umgebungslärm 2024 (TSI-Noise, Environmental Noise Directive und Schienenfahrzeug-Lärmzulässigkeitsverordnung) werden in den folgenden Absätzen genauer erläutert. In der TSI-Noise wird das Teilsystem „Fahrzeuge – Lärm“ behandelt; es ist zwingend für die Zulassung von neuen Schienenfahrzeugen anzuwenden. Darin werden maximal zulässige Grenzwerte für das Standgeräusch, Anfahrgeräusch, Vorbeifahrgeräusch und Innengeräusch im Führerstand vorgegeben. Mit der Überarbeitung im Jahr 2019 ist das Konzept der „quieter routes“ – das sind Streckenabschnitte mit mehr als zwölf Güterzügen im Nachtzeitraum – umgesetzt, auf denen ab 8. Dezember 2024 entsprechend den Vorgaben nur noch „leise“ Güterwagen eingesetzt werden dürfen – das sind entweder neu zugelassene Güterwagen oder mit „leisen“ Bremssohlen umgerüstete Bestands-Güterwagen. Für die Identifikation der „quieter routes“ ist der Mitgliedsstaat zuständig und muss diese alle fünf Jahre aktualisieren (Europäische Kommission 2023). Die END (Environmental Noise Directive, Europäische Umgebungslärmrichtlinie 2002 / 49 / EG) umfasst die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm im Gebiet der Europäischen Union und stellt den Rahmen dar, welcher in das jeweilige nationale Recht übernommen werden muss. Die Umgebungslärmrichtlinie beinhaltet als Anhang I die Definition der Lärmindizes (L DEN und L Night ), als Anhang II die gemeinsamen EU-Methoden zur Berechnung des Umgebungslärms mittels Lärmindizes und als Anhang III die Methoden zur Berechnung der Gesundheitsbelastung, welche durch bestimmte Lärmindizes-Klassen verursacht wird (Europäische Kommission 2020). LB152 |

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