ÖBB Geschäftsbericht 2024 – Gesamtbericht
Konzernlagebericht 190 In der END sind keine Grenzwerte angegeben. Diese müssen vom Mitgliedstaat mit einem festgelegten Wert für die vorgegebenen Lärmindizes bekannt gegeben werden (vgl. END, Art. 3.s und Art. 5 (4)). Die nationale Umsetzung der Lärmindizes und die Angabe der Schwellenwerte erfolgt in Österreich mittels der Bundes- Umgebungslärmschutzverordnung (Bundes-LärmV). Die Schwellenwerte für diese strategischen Umgebungslärmkarten werden nach Art des Verursachers (Straße, Eisenbahn, Flughafen, Industrie) unterschieden und betragen für durch Verkehr auf Eisenbahnstrecken verursachten Lärm einen L DEN von 70 dB und L Night von 60 dB. Die europäische Umgebungslärmrichtlinie schreibt alle fünf Jahre die Durchführung einer Lärmkartierung und darauf aufbauend eine Aktionsplanung vor. Entsprechend den Vorgaben werden Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr sowie Ballungsräume hinsichtlich Lärmimmissionen kartiert. Die Lärmkarten, welchen die tatsächlichen Verkehrszahlen von 2019 zugrunde liegen, wurden 2022 auf „Lärminfo“ 43 veröffentlicht. Gemäß der Lärmkartierung 2022 sind in Österreich 24.000 Einwohner:innen im Tag-Abend-Nachtzeitraum und 55.900 Einwohner:innen im Nachtzeitraum über dem Schwellenwert für die Umgebungslärm-Aktionsplanung auf Haupteisenbahnstrecken und Eisenbahnen in Ballungsräumen durch Schienenverkehrslärm betroffen. 44 Auf der Grundlage der Kartierung und Betroffenenauswertung wurde 2024 der aktualisierte Aktionsplan Umgebungslärm auf der Webseite „Lärminfo“ veröffentlicht. Der nationale Aktionsplan betreffend Eisenbahnstrecken wurde ebenfalls auf „Lärminfo“ publiziert. In Österreich gilt bereits seit 1993 die SchLV – Schienenfahrzeug-Lärmzulässigkeitsverordnung in dem Fall, wenn nicht TSI NOISE anzuwenden ist. Dies gilt vor allem für Schienenfahrzeuge auf nicht vernetzten Eisenbahnen (z. B. Straßen- und U- Bahnen, Schmalspurbahnen etc.). Für neue Schienenfahrzeuge auf vernetzten Eisenbahnen, wie es das Netz der ÖBB- Infrastruktur AG darstellt, ist generell die TSI NOISE anzuwenden. Zum Schutz von Anrainer:innen schreibt die Schienenverkehrslärm-Immissionsschutzverordnung (SchIV) Lärmschutzmaßnahmen bei Neubau oder wesentlichen Umbauten von Eisenbahnstrecken vor, sofern festgelegte Immissionsgrenzwerte überschritten werden. Die zulässigen Werte liegen je nach bereits vorhandener Lärmbelastung zwischen 60 bis 65 dB (Tag, 06:00 – 22:00 Uhr) und 50 bis 55 dB (Nacht, 22:00 – 06:00 Uhr).“ ESRS S3.SBM-39.a; ESRS S3-1.14; ESRS 2.MDR-P.65.a, b Ab 2025 werden Lärmschutzmaßnahmen jährlich in einem Tätigkeitsbericht dokumentiert. Zudem erstellt die ÖBB-Infrastruktur AG jährliche Fortschrittsberichte zur Bestandslärmsanierung für den Eigentümer. An neuralgischen Punkten des Streckennetzes befinden sich Forschungs-Lärmmessstellen, die den Bahnlärm (Vorbeifahrtspegel) messen. Diese liefern eine verlässliche Datengrundlage, um Lärmminderungsmaßnahmen an Schienenfahrzeugen nachzuweisen und Durchschnittspegel zu ermitteln (z. B. im „Wörtherseebericht“). Die erhobenen Daten werden zudem für Forschungsprojekte und Normenarbeit genutzt. Weiters betreibt die ÖBB-Infrastruktur AG ein zentrales B2C-Kund:innenservice für Fahrgäste, Anrainer:innen und Bahnhofsbesucher:innen. Anfragen und Beschwerden zu Infrastrukturthemen wie „Bahnausstattung“, „Bauarbeiten“ und „Lärm“ werden systematisch erfasst, dokumentiert und analysiert. Die Auswertung erfolgt in regelmäßigen Jahres-, Monats- und Spezialberichten als Entscheidungsgrundlage für das Management. ESRS S3-1.14; ESRS 2.MDR-P.65.a Verfahren zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften in Bezug auf Auswirkungen Gemäß § 10 Bundes-Lärm-G wurde der Entwurf des Umgebungslärm-Aktionsplans vom 9. März bis 22. April 2024 online veröffentlicht. Innerhalb der sechswöchigen Auflegungsfrist konnten Stellungnahmen von Privatpersonen, Gemeinden, Interessensgemeinschaften und -vertretungen sowie universitären Einrichtungen abgegeben werden. Nach Prüfung durch das BMK und die ÖBB-Infrastruktur AG wurden relevante Aspekte in die Endfassung des Aktionsplans Umgebungslärm entsprechend gewürdigt und berücksichtigt. Bei Bestandslärmsanierungen erfolgt die Einbindung von Gemeinden über Gremien wie die Jahrestagung, Lärmschutz- Lenkungsausschüsse oder projektbegleitende Arbeitsgruppen. Interessierte Gemeinden melden ihr Anliegen beim Bundesland, BMK oder der ÖBB-Infrastruktur AG. Anschließend werden Untersuchungsgebiet, Planungsvertrag und lärmtechnische Analyse festgelegt. Falls die Gemeinde basierend auf dem schalltechnischen Planungsprojekt eine Umsetzung wünscht, erfolgt eine Grobkostenschätzung. Darauf aufbauend wird ein Vertrag über die Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen aufgesetzt. Die Einbeziehung von Gemeinden bei Lärmschutzmaßnahmen im Zuge von Neu- und Ausbauvorhaben wird im entsprechenden Projekt abgewickelt. Insgesamt wurden rd. 45 % der erfassten Gemeinden des Bestandslärmsanierungsprogramms bereits saniert, rd. 10 % der Gemeinden haben kein Interesse an der Durchführung von Schallschutzmaßnahmen im betroffenen Gemeindegebiet. In rd. 10 % der Gemeinden ist eine Sanierung nicht erforderlich, da bereits durch Großprojekte Schallschutzmaßnahmen errichtet wurden. Rd. 5 % befinden sich aktuell in Planung bzw. Umsetzung – in einigen Gemeinden wurden bereits entsprechende Verträge unterzeichnet, in anderen sind sie gerade in Abstimmung. Die Governance-Struktur wird in Kapitel E.1 „Allgemeine Angaben“ unter „Governance“ beschrieben. In Summe werden jährlich Millionen in den Bestandslärmschutz und Lärmschutz bei Neubauprojekten seitens ÖBB investiert. Innerhalb des Teilkonzerns Infrastruktur ist das Thema „Schall“ in der 43 www.laerminfo.at . 44 Betroffene über dem Schwellenwert für die Aktionsplanung zur Lärmkartierung 2022, lärminfo.at (laerminfo.at) , abgerufen am 14.05.2024. | LB153
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