ÖBB Geschäftsbericht 2024 – Gesamtbericht

Konzernlagebericht 192 Ziel: Bis Ende des Geschäftsjahrs 2030 beträgt die Länge der Schallschutzwände 1.000 km. Status 1) Zielumfang 2) Streckennetz der ÖBB-Infrastruktur AG In Umsetzung Methodik 3) Die Planung und Durchführung von Neuerrichtungen und Reinvestitionen von Schallschutzwänden im Bestand erfolgt im Rahmen des Programms Bestandslärmsanierung. Die Planung und Durchführung von Schallschutzwänden bei Neu- und Ausbauvorhaben erfolgt direkt in den jeweiligen Projekten. Im Geschäftsjahr 2024 wurden weitere 9 km Schallschutzwände gebaut. Die Kennzahl entwickelt sich daher planmäßig in Richtung des definierten Ziels. Wesentliche Änderungen 4) Keine Änderung zum Vorjahr. Maßnahme Ausbau der Schallschutzwände 5) 6) Die Maßnahmen betreffen sowohl Neu- und Ausbaustrecken, Eisenbahn-Bestandsstrecken sowie Reinvestitionen von Schallschutzwänden an Eisenbahn-Bestandsstrecken. Der weitere Ausbau der Schallschutzwände ist ein laufender Prozess, der eng mit den jährlichen Bauvorhaben verknüpft ist. In Umsetzung – zeitlich unbegrenzt 1) ESRS 2.MDR-T.80.j; ESRS 2.MDR-A.68.e 2) ESRS 2.MDR-T.80.c 3) ESRS 2.MDR-T.80.a, f 4) ESRS 2.MDR-T.80.i, j 5) ESRS 2.MDR-A.68.a, b, c. 6) Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im Inland auf Ebene der ÖBB-Infrastruktur AG. Die Umsetzung von Maßnahmen zur Reduktion von Lärmemissionen leiten sich aus dem Aktionsplan Umgebungslärm sowie rechtlichen Vorschriften ab. Fahrzeugseitig bilden die EU-Verordnung TSI Noise und nationale Lärmschutzmaßnahmen die rechtliche Grundlage. Die wesentlichen rechtlichen Grundlagen für infrastrukturseitigen Lärmschutz im Zuge von Neu- und Ausbauvorhaben bilden eisenbahnrechtliche Baugenehmigungsbescheide, die Schienenverkehrslärm-Immissionsschutzverordnung (SchIV) sowie die Durchführungsbestimmungen zur Schienen- verkehrslärm-Immissionsschutzverordnung (DB-SchIV). Im Rahmen des Programms „Bestandlärmsanierung“ werden alle Lärmschutzmaßnahmen an Eisenbahnbestandsstrecken sowie jene bei Neu- und Ausbauvorhaben, welche nicht per Bescheid behördlich vorgeschrieben sind, abgewickelt. Die wesentlichen rechtlichen Grundlagen für die Bestands- streckenlärmsanierung bilden die „Richtlinie für die schalltechnische Sanierung der Eisenbahn-Bestandsstrecken der Österreichischen Bundesbahnen“ des Eigentümers, das jeweilige „Übereinkommen über die Planung, Durchführung, Erhaltung und Finanzierung von Lärmschutzmaßnahmen an Eisenbahn-Bestandsstrecken der Österreichischen Bundesbahnen“ mit dem Bundesland sowie die gesondert mit der jeweiligen Gemeinde abzuschließenden zivilrechtlichen Einzelverträge. ESRS S3-4.33.a Wie Maßnahmen bzw. Abhilfemaßnahmen zur infrastrukturseitigen Reduktion von Lärmemissionen umzusetzen sind, ist in einer eigenen Verfahrensanweisung Lärmschutz festgelegt. Durch die Berücksichtigung von Lärmschutzmaßnahmen im Budget bzw. dem Rahmenplan der ÖBB-Infrastruktur AG, wird sichergestellt, dass diese auch tatsächlich umgesetzt werden, um die negativen Auswirkungen für die Anrainer:innen zu reduzieren. Er ist eine Darstellung der geplanten Projekte und deren Investitionssummen im Teilkonzern ÖBB Infrastruktur, die innerhalb des jeweils 6-jährigen Zeitraums zur Umsetzung vorgesehen sind. Der aktuelle Rahmenplan ist auf der Homepage des Teilkonzerns Infrastruktur öffentlich abrufbar 45 . Schienenfahrzeuge müssen bereits bei der Konstruktion und dem Bau die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich Lärmemissionen einhalten, da sie sonst keine Zulassung erhalten. ESRS S3-4.33.b, c; ESRS S3-4.38; ESRS 2.MDR-A.69.a-c Im Rahmen des Aktionsplans Umgebungslärm 2024 werden in den nächsten fünf Jahren gezielte Maßnahmen bzw. Abhilfemaßnahmen zur Lärmminderung entlang des Streckennetzes umgesetzt. Die Maßnahmen betreffen sowohl Neu- und Ausbaustrecken, Eisenbahn-Bestandsstrecken sowie Reinvestitionen von Schallschutzwänden an Eisenbahn- Bestandsstrecken. ESRS S3-4.32.a, b Des Weiteren wird im Rahmen von Forschungsprojekten der ÖBB-Infrastruktur AG an Zukunftsthemen zur Verringerung von Bahnlärm gearbeitet. Die Schwerpunkte liegen weiterhin bei – der Entwicklung von innovativen Maßnahmen zur Lärmminderung, von Modellen zur Vorhersage der Lärmausbreitung, Empfehlung geeigneter Lärmminderungsmaßnahmen und zur Bewertung der Auswirkungen von Lärmminderungs- maßnahmen sowie – der Erläuterung der Lärmauswirkungen der komplexen Rad-Schiene Interaktion, und wie diese reduziert werden können. Aktuelle Forschungsprojekte sind beispielsweise die laufenden Projekte „Bahnlärmforschung 2023 – 2025“ oder „LEWE2 – lärm- und erschütterungsarme Weiche 2“. Prognosen zur Lärmentwicklung berücksichtigen zukünftige Verkehrsentwicklungen, wie Verkehrsprognosen (z. B. VPÖ 2040+) und verkehrspolitische Pläne (z. B. Mobilitätsmasterplan), um rechtzeitig geeignete Lärmschutzmaßnahmen zu planen und umzusetzen. ESRS S3-4.32.d; ESRS S3-4.35 45 Rahmenplan 2024-2029 - ÖBB-Infrastruktur AG | LB155

RkJQdWJsaXNoZXIy NTk5ODUz