ÖBB Geschäftsbericht 2024 – Gesamtbericht

Konzernlagebericht 198 Nr. Konzepte 1) Beschreibung 2) S4-K-2 Konzern- Sicherheitsstrategie Betriebliche Sicherheit Die betriebliche Sicherheit ist ebenfalls ein Teilbereich der Sicherheitsstrategie des ÖBB Konzerns. Die betriebliche Sicherheit umfasst die Steuerung und Maßnahmensetzung zur Erreichung eines sicheren Eisenbahnbetriebes in der eigenen Wertschöpfungskette. Die Anlagensicherheit, Fahrzeugsicherheit sowie betriebstechnische Sicherheit stellen wesentliche Bestandteile der betrieblichen Sicherheit dar. Für die Koordination und die strategische Ausrichtung der Betriebliche Sicherheit ist gemäß Konzernrichtlinie 17 die Organisationseinheit Systemtechnik und Konzernproduktion zuständig. Der betriebliche Sicherheitsindex (BSX) bildet die langfristige Entwicklung der betrieblichen Sicherheitsperformance des ÖBB Konzerns in Österreich ab. Der BSX des ÖBB Konzerns setzt sich aus den BSX der ÖBB-Infrastruktur AG, ÖBB-Personenverkehr AG, Rail Cargo Austria AG, ÖBB-Produktion GmbH und ÖBB-Technische Services-Gesellschaft mbH zusammen. Berücksichtigt werden betriebliche Vorfälle (z. B. Zugzusammenstöße, Zugentgleisungen, Brände an Fahrzeugen, Personenschäden aus dem Betriebsablauf) sowie Gefährdungen, die zu Unfällen führen können (z. B. Signalüberfahrungen, verlorene Wagenteile aufgrund technischer Ursachen, schwere Mängel). Die berücksichtigten Ereignisarten sind entsprechend des möglichen Schadenspotenzials, ausgehend vom schwerwiegendsten Ereignis (= Zugzusammenstoß), abgestuft gewichtet. Wenn eine Gefährdung zu einem Unfall führt (z. B. Zugzusammenstoß aufgrund einer Signalüberfahrung), dann wird das höher gewichtete Ereignis gewertet. Der betriebliche Sicherheitsindex berechnet sich aus der Anzahl der definierten Vorfälle / Ereignisse multipliziert mit einer vom jeweiligen Schadenspotenzial abgeleiteten Gewichtung und wird mit den gefahrenen Zugkilometern normiert. Zur gezielten Steuerung der Sicherheit liegt der Fokus verstärkt auf Vorläufern – also jene Ereignisse, die Unfälle begünstigen beziehungsweise als Risiko die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Unfalls deutlich erhöhen. Solche Risikoakzeptanzkriterien im Bereich betriebliche Sicherheit sind u.a. Signalüberfahrungen, Vorfälle an Eisenbahnkreuzungen. S4-K-3 Umsetzungsplan Barrierefreiheit 2022 bis 2025+ Bis zum Jahr 2027 sollen alle Verkehrsstationen mit mehr als 1.000 Reisenden pro Tag sowie die wichtigsten Verkehrsstationen in Bezirksund Landeshauptstädten baulich barrierefrei gestaltet sein. Das bedeutet, dass bis 2027 zusätzliche Bahnhöfe barrierefrei werden. Die Planung und Umsetzung des Mobilitätsangebots orientiert sich an § 19 des Behindertengleichstellung-sgesetzes. Auf dieser Grundlage wurde im Jahr 2006 ein Etappenplan erstellt, der wiederum die Grundlage für den Umsetzungsplan 2022 bis 2025+ bildet. Dieser Umsetzungsplan entspricht der EU-weiten, verbindlichen Verordnung TSI-PRM, die die Interoperabilität des Bahnverkehrs in Europa sowie die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität sicherstellt. Der Umsetzungsplan wird derzeit evaluiert und für die kommenden Jahre weiterentwickelt. S4-K-4 Teilkonzernstrategie Personenverkehr (PV) In der Teilkonzernstrategie des Personenverkehrs für das Geschäftsfeld „Wettbewerbsfähiges Bahnunternehmen” steht das Ziel „Begeisternde Angebote und moderne Kund:innenbindungsinstrumente für den Erhalt der Qualitätsführerschaft” an erster Stelle. Die Messung und Überprüfung der Erreichung dieses Ziels erfolgt einerseits über die Kund:innenzufriedenheitsanalyse und andererseits u. a. über die Umsatzzahlen. Darüber hinaus legt die Strategie auch konkrete Wachstumsziele für weitere Geschäftsmodelle im Bereich „Wettbewerbsfähiges Busunternehmen” und „Mobility as a Service” (u. a. für ÖBB 360° – Frist und Last Mile Angebote) fest. Die Teilkonzernstrategie orientiert sich an den Wachstumszielen und legt Zielzustände und Beurteilungskriterien auch für weitere Dimensionen (z. B. Kostenstrukturen, Qualität, Personenkilometer) fest. Insgesamt wird dadurch sichergestellt, dass das Mobilitätsangebot der ÖBB von immer mehr Menschen zu einem guten Preis- / Leistungsverhältnis genutzt werden kann und die Erreichung des übergeordneten Ziels näher rückt – nämlich den Anteil des Öffentlichen Verkehrs am Modal Split zu erhöhen. 1) Die Strategien / Konzepte werden, sofern nicht für den gesamten ÖBB Konzern verabschiedet, vom jeweils zuständigen Vorstand beschlossen und gelten für die darin definierte Gesellschaft. ESRS 2.MDR-P.65.b, c. 2) ESRS 2.MDR-P.65.a, b, c. | LB161

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