ÖBB Geschäftsbericht 2024 – Gesamtbericht
Konzernlagebericht 206 Ziel: Steigerung der Kund:innenzufriedenheit auf 76 Punkte im Jahr 2030 (Teilkonzern ÖBB Infrastruktur) Status 1) Maßnahme Bewusstseinsbildung zu Gefahren an Bahnanlagen 5) 6) Auch das Thema „Sicherheit auf Bahnanlagen” ist von besonderer Bedeutung, weswegen die Bewusstseinsbildung zu Gefahren an Bahnanlagen notwendig ist. Jedes Jahr verunglücken in Österreich Menschen infolge von unüberlegtem Handeln, Unwissenheit und Leichtsinn an Gleisanlagen, einige mit tödlichem Ausgang. Um diese Unfälle zu vermeiden, gilt es, vor allem Jugendliche zu informieren und entsprechend aufzuklären. Daher startet jedes Jahr zu Schulbeginn eine Sicherheitskampagne, um das sichere Verhalten in der Nähe von Bahnanlagen zu fördern. Somit wird eine der wichtigsten und potenziell gefährdetsten Stakeholder:innengruppen direkt eingebunden. Zusätzlich werden Schulen im Inland Sicherheitsvorträge zur Bewusstseinsbildung für Gefahren an Bahnanlagen angeboten. Diese dauern eine Schulstunde und werden von speziell geschulten ÖBB Sicherheitsvortragenden gehalten. Dem Thema „Bewusstseinsbildung für das richtige Verhalten vor Eisenbahnkreuzungen” wird jedes Jahr rund um den „International Level Crossing Awareness Day” (ILCAD) Anfang Juni besondere Aufmerksamkeit gewidmet. 2024 fand aus diesem Anlass eine Sonderzugfahrt der ÖBB-Infrastruktur AG für Fahrschulen auf der Strecke St. Pölten – Scheibbs statt. In Umsetzung – zeitlich unbegrenzt Maßnahme Sicherheitsaktionsplan 5) 6) Bei allen Aktivitäten in der ÖBB-Infrastruktur AG steht Sicherheit immer an oberster Stelle. Erkenntnisse aus Vorfällen, Unfalluntersuchungen, internen Prüfungen (Sicherheitskontrollen, Audits etc.) sowie dem Trendmonitoring münden in den Sicherheitsaktionsplan. Folgende Schwerpunkte aus dem Sicherheitsaktionsplan sind auch für Verbraucher:innen und Endnutzer:innen relevant: – Vorbeugung der Unfälle auf Eisenbahnkreuzungen durch Auflassungen von Eisenbahnkreuzungen, Über- oder Unterführungen von Eisenbahnkreuzungen und Ausbau von technisch gesicherte Eisenbahnkreuzungen. – Reduktion des Entgleisungsrisikos durch die Installation von Zuglaufcheckpoints. ² Reduktion des Kollisionsrisikos durch den Einbau von Gleisfreimeldeanlagen, Einführung von Nachrüstprogramm PZB – Indusimagnete (Induktive Zugsicherung) und durch den ETCS-Ausbau. In Umsetzung – zeitlich unbegrenzt Maßnahme Park & Ride 5) 6) Die intelligente Verknüpfung von Verkehrsträgern ist essenziell für ein nachhaltiges und effizientes Verkehrssystem. Um die Schnittstelle zwischen dem motorisierten Individualverkehr (MIV) und dem System Eisenbahn möglichst einfach zu gestalten, hat die ÖBB-Infrastruktur AG in den vergangenen Jahren bereits verstärkt Park & Ride-Anlagen errichtet. Die ÖBB-Infrastruktur AG plant daher auch in den nächsten Jahren jährlich rd. 1.000 Pkw-Stellplätze neu in Betrieb zu nehmen bzw. instand zu setzen. Zudem werden vermehrt Zufahrtssysteme installiert, welche sicherstellen, dass die Park & Ride-Anlagen tatsächlich Nutzer:innen des öffentlichen Verkehrs zur Verfügung stehen. Die Anzahl der zu errichtenden barrierefreien Pkw-Stellplätze richtet sich an die einschlägigen Normen und Regelwerke. In Umsetzung – zeitlich unbegrenzt Maßnahme Bike & Ride 5) 6) Der Neu- / Ausbau von Bike & Ride-Anlagen soll den Zugang zur Bahn erleichtern. Das Fahrrad ist ein wichtiger Teil der Mobilitätskette und das Anbieten von Bike & Ride-Anlagen an Verkehrsstationen im Netz der ÖBB-Infrastruktur AG leistet einen wesentlichen Beitrag hinsichtlich nachhaltiger Mobilität. Bei der Errichtung von neuen bzw. zusätzlichen Bike & Ride-Stellplätzen sind Kooperationen zwischen der ÖBB-Infrastruktur AG mit den involvierten Gemeinden und Ländern (siehe Richtlinie Park & Ride-Anlagen des BMK) zwingend nötig. Pro Jahr sollen laut aktuellem Rahmenplan 2024 bis 2029 im Schnitt etwa 2.000 Stellplätze hinzukommen bzw. bestehende Anlagen erneuert werden. Aktuell setzt die ÖBB-Infrastruktur AG sehr stark auf die Erhöhung der Qualität der Fahrradabstellplätze wie der Überdachung und Doppelstockparkanlagen. In Umsetzung – zeitlich unbegrenzt 1) ESRS 2.MDR-T.80.j; ESRS 2.MDR-A.68.e 2) ESRS 2.MDR-T.80.c 3) ESRS 2.MDR-T.80.a, f 4) ESRS 2.MDR-T.80.i, j 5 ESRS 2.MDR-A.68.a, b, c. 6) Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im Inland auf Ebene des Teilkonzern ÖBB Infrastruktur. | LB169
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