ÖBB Geschäftsbericht 2024 – Gesamtbericht
207 Konzern- lagebericht Ziel: Ausbau barrierefreier Bahn- und Busfuhrpark für B2C Kund:innen Status 1) Zielumfang 2) Das Ziel betrifft den Bahn- und Busverkehr für B2C Kund:innen der ÖBB im In- und Ausland. In Umsetzung Methodik 3) Um die Zugänglichkeit des Systems Eisenbahn für alle Menschen gleichermaßen zu gewährleisten – also auch für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität – will der ÖBB Konzern das barrierefreie Angebot bis hin zu einer vollständigen Barrierefreiheit erweitern. Die Kennzahl entwickelt sich planmäßig in Richtung des definierten Ziels. Wesentliche Änderungen 4) Keine Änderung zum Vorjahr. Maßnahme struktureller Ausbau 5) 6) Um die Barrierefreiheit für alle Kund:innen des ÖBB Konzerns zu verbessern, unterliegt die gesamte Fahrzeugflotte einem laufenden Modernisierungsprozess. Im Fokus stehen dabei die Herstellung der Rollstuhltauglichkeit, die Erfüllung der EU-Vorgaben zum barrierefreien Reisen sowie das optische und akustische Fahrgastinformationssystem. Auch der Ticketerwerb soll barrierefrei werden. Dazu erfolgte 2022 die Ausschreibung einer neuen Generation von Ticketautomaten mit barrierefreier Bedienbarkeit, welche nun seit Mitte 2024 kontinuierlich an Bahnhöfen in Österreich aufgestellt und getestet werden. Damit erfolgt eine schrittweise Ablöse der bestehenden Automaten, bis dahin sorgen folgende weitere Maßnahmen für eine verbesserte Barrierefreiheit: – Ausstattung mit niedrigeren Sockeln für ein leichteres Erreichen der Bedienelemente – Der Kund:innenservice ist via RemoteVerbindung mit den Ticketautomaten verknüpft und kann bei Fragen unterstützen – Modus für „Einfache Bedienung”, damit Kund:innen ein Ticket für eine Fahrt in leichter und einfacher Sprache erwerben können. In Umsetzung – zeitlich unbegrenzt 1) ESRS 2.MDR-T.80.j; ESRS 2.MDR-A.68.e 2) ESRS 2.MDR-T.80.c 3) ESRS 2.MDR-T.80.a, f 4) ESRS 2.MDR-T.80.i, j 5) ESRS 2.MDR-A.68.a, b, c. 6) Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im Inland auf Ebene der betreffenden Teilkonzerngesellschaft(en). Ziel: Erhöhung der Barrierefreiheit: Bis 2027 können 90 % der Reisenden barrierefrei unterwegs sein (Teilkonzern ÖBB Infrastruktur) Status 1) Zielumfang 2) Ziel der Barrierefreiheit ist es, die Zugänglichkeit des Systems Eisenbahn gleichermaßen für alle Menschen zu ermöglichen – inklusive Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität. In Umsetzung Methodik 3) Das Ziel wurde im Rahmen des Netzentwicklungsplans (NEP 2020) festgelegt und von den Vorstandsmitgliedern beschlossen. Der NEP ist ein wesentliches Steuerungsinstrument, welcher Markt- und Stakeholder:innen-Anforderungen in Relation zum Anlagenbestand sowie zu den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen setzt und daraus konkrete Ziele und Maßnahmen ableitet. Im Jahr 2024 profitierten Nutzer:innen von 481 (Vergleich Vj: 452) modernen, barrierefreien Bahnhöfen und Haltestellen. Dementsprechend entwickelt sich die Kennzahl planmäßig in Richtung des definierten Ziels. Wesentliche Änderungen 4) Keine Änderung zum Vorjahr. Maßnahme Mehr-Sinne-Prinzip 5) 6) Mit der Berücksichtigung der barrierefreien Planungsgrundsätze wird ein ganzheitliches und nachhaltiges Mobilitätsangebot im gesamten Netz der ÖBB. Dabei ist die Umsetzung des Mehr-Sinne-Prinzips – das heißt, dass zumindest immer zwei der drei Sinne: Sehen, Hören und Tasten angesprochen werden müssen – bei der Information- / Wegeleitung bzw. baulichen Gestaltung wesentlich. In Umsetzung – zeitlich unbegrenzt Maßnahme moderne und barrierefreie Verkehrsstationen 5) 6) Laufende Investitionen in moderne, barrierefreie Verkehrsstationen des Personenverkehrs (VKS-P), die als Mobilitätsdrehscheiben zwischen den einzelnen Systemen (wie Umsteigerelation innerhalb des öffentlichen Verkehrs z. B. Schiene – Bus oder auch mit Individualverkehr, wie Schiene – Pkw) und innerhalb des Systems Bahn fungieren. In Umsetzung – zeitlich unbegrenzt 1) ESRS 2.MDR-T.80.j; ESRS 2.MDR-A.68.e 2) ESRS 2.MDR-T.80.c 3) ESRS 2.MDR-T.80.a, f 4) ESRS 2.MDR-T.80.i, j 5) ESRS 2.MDR-A.68.a, b, c. 6) Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt im Inland und konzernweit. LB170 |
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