ÖBB Geschäftsbericht 2024 – Gesamtbericht
77 Konzern- lagebericht Ad-hoc-Berichten an den Aufsichtsrat und Information an den Eigentümer begegnet. Das Management der Auswirkungen, Chancen und Risiken unterliegt weiters der Kontrolle und den Freigaben in den Vorstandssitzungen, über die die Mitglieder der Aufsichtsräte in regelmäßigen Sitzungen informiert werden. ESRS 2.GOV-1.22.c, d; ESRS 2.GOV-2.26.a, b, c Die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane befassen sich laufend mit aktuellen Themenstellungen, die sich aus den Kerntätigkeiten wie oben dargestellt ergeben und welche in direktem Zusammenhang mit wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen stehen. Im Juni 2024 fand eine Klausur des Aufsichtsrats der ÖBB-Holding AG zum Schwerpunktthema „Nachhaltigkeit“ statt. Weiters wurde im Jahr 2024 nahezu in jeder ordentlichen Aufsichtsratssitzung ein Thema mit Nachhaltigkeitsbezug behandelt. ESRS 2.GOV-2.26.c Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme Die Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands setzt sich aus einer fixen und einer variablen Komponente sowie Sachbezügen zusammen. Die variable Komponente ist leistungsabhängig und basiert auf jährlich zu Beginn des Geschäftsjahres mit dem Präsidium des Aufsichtsrats vereinbarten Zielen. Eine leistungsorientierte Komponente ist auch in den Anstellungsverträgen der Topführungskräfte (Vorstände und Geschäftsführer:innen der Tochterunternehmen) enthalten. Diese erhalten eine erfolgsabhängige Vergütung in der Höhe von 25 bis 50 % zusätzlich zum Fixum. Die Festlegung der Anreizsysteme erfolgt jährlich neu auf Ebene des Aufsichtsrats der ÖBB-Holding AG, der die jeweiligen Zielvereinbarungen genehmigt. ESRS 2.GOV-3.29.a, e Die Zieldefinition für die variable Vergütung erfolgt über eine Score-Card, die jährlich individuell für jede ÖBB Gesellschaft erstellt wird. Diese enthält klar vereinbarte, hauptsächlich quantitative ökonomische, soziale und ökologische Zielgrößen, wodurch nachhaltigkeitsbezogene Leistungsparameter in die Vergütungspolitik integriert sind. Die Zielgrößen orientieren sich am Gesamtkonzernerfolg, an der Konzernstrategie und an deren Schwerpunkten. Im ÖBB Konzern hatten rund 37 % der variablen Vergütung einen Bezug zu nachhaltigkeitsbezogenen Leistungsparametern. Diese Leistungsparameter beziehen sich auf die Sicherheit, Pünktlichkeit, Kund:innenzufriedenheit, Frauenanteil und Fluktuationsrate sowie den Aufbau eines integrierten und automatisierten Nachhaltigkeitskennzahlensystems. ESRS 2.GOV-1.22.d; ESRS 2.GOV-3.29.b, c, d Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats enthält keine an nachhaltigkeitsbezogene Leistungskennzahlen geknüpfte Anreize. Darüberhinausgehende Informationen zur Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstandes, der Topführungskräfte sowie der Aufsichtsratsmitglieder finden sich in der Erläuterung 32 zum Lagebericht sowie dem Corporate Governance Bericht des ÖBB Konzerns. ESRS 2.GOV-3.29.b Erklärung zur Sorgfaltspflicht Die wichtigsten Aspekte und Schritte der Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht werden im Folgenden mit Verweis auf die relevanten Absätze in der Nichtfinanziellen Erklärung angegeben: Kernelemente der Sorgfaltspflicht 1) Absätze in der Nichfinanziellen Erklärung a. Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell – GOV-1 | Die Rolle der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane – GOV-2 | Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen – GOV-3 | Einbeziehung der nachhaltigkeitsbezogenen Leistung in Anreizsysteme – SBM-3 | Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell – Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2.SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell in den Kapiteln: E.2 Umweltinformationen – E1 „Klimawandel“, E2 „Umweltverschmutzung“, E4 „Biologische Vielfalt und Ökosysteme“; E.3 Sozialinformationen – S1 „Arbeitskräfte des Unternehmens“, S2 „Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“, S3 „Betroffene Gemeinschaften“ und S4 „Verbraucher:innen und Endnutzer:innen“ – Weitere Informationen zu „Sozialer Mindestschutz“, „Menschenrechte“, „Privatsphäre von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen (Kund:innen)“, „Fairer Wettbewerb und Transparenz“ sowie „Verantwortung in der Besteuerung“ befinden sich im Anschluss an diese Tabelle 1) ESRS 2.GOV-4.30, 32. LB40 |
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