ÖBB Geschäftsbericht 2024 – Gesamtbericht
Konzernlagebericht 78 Kernelemente der Sorgfaltspflicht 1) Absätze in der Nichfinanziellen Erklärung b. Einbindung der betroffenen Interessengruppen in alle wichtigen Schritte der Due- Diligence-Prüfung – GOV-2 | Informationen und Nachhaltigkeitsaspekte, mit denen sich die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane des Unternehmens befassen – SBM-2 | Interessen und Standpunkte der Interessenträger:innen – Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2.SBM-2 Interessen und Standpunkte der Interessenträger in den Kapiteln: E.3 Sozialinformationen – S1 „Arbeitskräfte des Unternehmens“, S2 „Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“, S3 „Betroffene Gemeinschaften“ und S4 „Verbraucher:innen und Endnutzer:innen“ – IRO-1 | Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen – Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2 IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in den Kapiteln: E.2 Umweltinformationen – E1 „Klimawandel”, E2 „Umweltverschmutzung“, E4 „Biologische Vielfalt und Ökosysteme“, E5 „Kreislaufwirtschaft“ und E.4 Unternehmenspolitik – G1 „Unternehmensführung“ – ESRS 2 Mindestangabepflicht im Zuge der Angabe von Konzepten in den Kapiteln: E.2 Umweltinformationen – E1 „Klimawandel“, E2 „Umweltverschmutzung“, E4 „Biologische Vielfalt und Ökosysteme“, E5 „Kreislaufwirtschaft“; E.3 Sozialinformationen – S1 „Arbeitskräfte des Unternehmens“, S2 „Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“, S3 „Betroffene Gemeinschaften“ und S4 „Verbraucher:innen und Endnutzer:innen“ – Weitere Informationen zu „Sozialer Mindestschutz“, „Menschenrechte“, „Privatsphäre von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen (Kund:innen)“, „Fairer Wettbewerb und Transparenz“ sowie „Verantwortung in der Besteuerung“ befinden sich im Anschluss an diese Tabelle c. Identifizierung / Ermittlung und Bewertung negativer Auswirkungen – IRO-1 | Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen – Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2.IRO-1 Beschreibung der Verfahren zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in den Kapiteln: E.2 Umweltinformationen – E1 „Klimawandel”, E2 „Umweltverschmutzung“, E4 „Biologische Vielfalt und Ökosysteme“, E5 „Kreislaufwirtschaft“ und E.4 Unternehmenspolitik – G1 „Unternehmensführung“ – SBM-3 | Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell – Angabepflicht im Zusammenhang mit ESRS 2.SBM-3: Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell in den Kapiteln: G.2 Umweltinformationen – E1 „Klimawandel“, E2 „Umweltverschmutzung“, E4 „Biologische Vielfalt und Ökosysteme“; G.3 Sozialinformationen – S1 „Arbeitskräfte des Unternehmens“, S2 „Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“, S3 „Betroffene Gemeinschaften“ und S4 „Verbraucher:innen und Endnutzer:innen“ d. Maßnahmen gegen diese negativen Auswirkungen – ESRS 2 Mindestangabepflichten im Zuge der Angabe von Maßnahmen in den Kapiteln: E.2 Umweltinformationen – E1 „Klimawandel“, E4 „Biologische Vielfalt und Ökosysteme“, E5 „Kreislaufwirtschaft“; E.3 Sozialinformationen – S1 „Arbeitskräfte des Unternehmens“, S2 „Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“, S3 „Betroffene Gemeinschaften“ und S4 „Verbraucher:innen und Endnutzer:innen“ e. Nachverfolgung der Wirksamkeit dieser Bemühungen und Kommunikation – ESRS 2 Mindestangabepflichten im Zuge der Angabe von Kennzahlen in den Kapiteln: E.2 Umweltinformationen – E1 „Klimawandel“, E2 „Umweltverschmutzung“, E4 „Biologische Vielfalt und Ökosysteme“, E5 „Kreislaufwirtschaft“; E.3 Sozialinformationen – S1 „Arbeitskräfte des Unternehmens“, S2 „Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“, S3 „Betroffene Gemeinschaften“ und S4 „Verbraucher:innen und Endnutzer:innen“ – ESRS 2 Mindestangabepflichten im Zuge der Angabe von Zielen in den Kapiteln: E.2 Umweltinformationen – E1 „Klimawandel“, E4 „Biologische Vielfalt und Ökosysteme“, E5 „Kreislaufwirtschaft“; E.3 Sozialinformationen – S1 „Arbeitskräfte des Unternehmens“, S2 „Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“, S3 „Betroffene Gemeinschaften“ und S4 „Verbraucher:innen und Endnutzer:innen“ 1) ESRS 2.GOV-4.30, 32. | LB41
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