ÖBB Geschäftsbericht 2024 – Gesamtbericht
79 Konzern- lagebericht Weitere Informationen zu a) Einbindung der Sorgfaltspflicht in Governance, Strategie und Geschäftsmodell und b) Einbindung der betroffenen Interessensgruppen in alle wichtigen Schritte der Due-Diligence-Prüfung: Soziale Mindestschutzstandards Der soziale Mindestschutz umfasst die Einhaltung von Menschenrechten und Arbeitnehmer:innenrechten, sowie Maßnahmen gegen Bestechung, Korruption, unfairen Wettbewerb und Steuervermeidung. Die Einhaltung des sozialen Mindestschutzes wird durch die Implementierung von internen Prozessen gewährleistet. Der ÖBB Konzern handelt in allen Unternehmensstandorte in Österreich, in Europa und außerhalb Europas (ein Standort) gemäß der gesetzlichen Vorschriften. Es gelten die verfassungsrechtlich gewährten Grundrechte, insbesondere der Gleichheitsgrundsatz nach dem Bundesverfassungsgesetz, sowie die europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK). Über die Einhaltung dieser Rechte wachen unabhängige Gerichte. Als Mitglied der Wirtschaftskammer bekennt sich der ÖBB Konzern auch zu deren Grundsätzen „Menschenrechte, Umweltstandards, Sozialstandards“ und ist sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Menschenrechte Der ÖBB Konzern bekennt sich zu den Menschenrechten, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und zur Einhaltung der Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (kurz „ILO“) gegenüber Mitarbeiter:innen. Insbesondere lehnt der ÖBB Konzern jedwede Form der Gewalt gegenüber Mitarbeiter:innen, insbesondere Folter (ILO 29), Kinderarbeit (ILO 138,182) und Zwangsarbeit (ILO 29, 105) ab. Auch erkennt der ÖBB Konzern das Recht auf Arbeitnehmer:innenvertretung (ILO 87) und Kollektivverhandlung (ILO 98) an. Im Rahmen seiner unternehmerischen Fürsorgepflicht tritt der ÖBB Konzern für den Schutz der körperlichen Unversehrtheit seiner Mitarbeiter:innen ein. ESRS S1-1.20, 21, 22; ESRS S1-2.27.d; ESRS S4-16.b, c, 17 Um die eigenen Richtlinien an den aktuellen Stand der internationalen Vorgaben anzupassen, wurden bestehende Polices (Code of Conduct, Supplier Code of Conduct, ÖBB interne Gleichstellungspolicy) im Jahr 2024 auf Grundlage einer Marktumfeldanalyse sowie einer Überprüfung der oben genannten internationalen Rahmenwerke überarbeitet. – Ergänzungen zum Bereich „Menschenrechte” finden sich in folgenden Kapiteln Informationen zur Gleichstellung sowie konkrete Vorgaben, Maßnahmen und Beschwerdemechanismen hinsichtlich Chancengleichheit, Vielfalt und Inklusion im ÖBB Konzern finden sich in Kapitel E.3. „Soziale Informationen“ unter „Arbeitskräfte im Unternehmen“. – Informationen zum Compliance-Management und dem Schutz von Hinweisgeber:innen finden sich in Kapitel E.4 „Governance Informationen“ – Informationen zu Kontroll- und Beschwerdemechanismen finden sich in den jeweiligen Kapiteln bei E.3. „Soziale Informationen“ sowie E.4 „Governance Informationen“ Außerhalb Österreichs betrifft das Thema vor allem die Rail Cargo Group, international sind rd. 4.200 Mitarbeiter:innen in 15 Ländern für die Group tätig. Bereits im Jahr 2019 haben die Vorstände der Rail Cargo Group sowie die jeweiligen Geschäftsführer:innen die „Children´s Rights, Human Rights and Forced Labour Policy“ unterschrieben. Die eingeführte Menschenrechtspolitik soll die Menschenrechte aller Mitarbeiter:innen an allen Standorten sicherstellen und menschenrechtswidrige Arbeitspraktiken wie beispielsweise Kinderarbeit, Zwangsarbeit, aber auch Menschenhandel und Ausbeutung ausschließen. Im gesamten ÖBB Konzern gab es bei Mitarbeiter:innen, Dienstleiter:innen und Lieferanten sowie Verbraucher:innen und Endnutzer:innen in der Vergangenheit keinen menschenrechtsbezogenen Anlassfall, um über die beschriebenen Maßnahmen, Policies und Prozesse hinausgehend weitere spezifische Abhilfemaßnahmen bzw. zusätzliche Maßnahmen zu implementieren. ESRS S1-20.c, 21, 22; ESRS S4-16.b, c, 17 Privatsphäre von Verbraucher:innen und Endnutzer:innen (Kund:innen) Der Schutz der Privatsphäre von Kund:innen sowie die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch eine rechtmäßige, transparente und zweckgebundene Verarbeitung personenbezogener Daten hat hohe Priorität im ÖBB Konzern. Strikte Maßnahmen zur Datenminimierung, Vertraulichkeit und Sicherheit stellen den verantwortungsvollen Umgang mit sensiblen Informationen sicher. Zudem werden die Rechte betroffener Personen (wie Auskunft, Berichtigung und Löschung) umfassend gewahrt. ESRS S4.16.b, c, 17 Fairer Wettbewerb und Transparenz Der ÖBB Konzern bekennt sich ohne Einschränkung zum fairen Wettbewerb und achtet die rechtlichen Rahmenbedingungen des freien Wettbewerbs. Die ÖBB Gesellschaften haben bei ihrer Geschäftstätigkeit im jeweiligen Land das nationale und bei Mitgliedschaft in der EU oder dem EWR ebenso das europäische Kartellrecht sowie das nationale Sonderwettbewerbsrecht zu beachten. Unlautere Geschäftspraktiken, Preisabsprachen oder Marktmanipulation werden nicht toleriert. Die Einhaltung dieser Standards wird durch interne Compliance-Systeme, regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter:innen sowie durch externe Prüfungen sichergestellt. LB42 |
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