ÖBB Geschäftsbericht 2024 – Gesamtbericht

87 Konzern- lagebericht Die Stakeholder:innen des ÖBB Konzerns umfassen eine breite Vielfalt: – Interne Stakeholder:innen: Mitarbeiter:innen, Führungskräfte und Betriebsrät:innen – Externe Stakeholder:innen: Kund:innen, Investor:innen, Lieferanten, Sozialpartner, politische Akteur:innen und Interessenvertretungen Ein transparenter Austausch mit diesen Stakeholder:innen und Interssensgruppen ist essenziell für die strategische Planung, insbesondere bei der Umsetzung von Maßnahmen. Im Zuge der Erstellung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse spielt die Identifikation und Einbindung relevanter Stakeholder:innen und Interessengruppen eine bedeutende Rolle. Nach den ESRS 1 „Allgemeine Anforderungen“, Abschnitt 3.1 wird dabei in zwei Hauptgruppen unterschieden: ESRS 2.SBM-2.45.a, b – Betroffene Interessengruppen sind jene, deren Interessen von den Tätigkeiten des Unternehmens und seinen direkten und indirekten Geschäftsbeziehungen in seiner gesamten Wertschöpfungskette betroffen sind oder betroffen sein könnten – Nutzer:innen von Nichtfinanziellen Nachhaltigkeitserklärungen, sind jene juristische Personen, die auch Hauptnutzer:innen der allgemeinen Finanzberichterstattung sind (z. B. Investor:innen, Kreditgeber:innen etc.). Durch den aktiven Einsatz von Dialogplattformen, Befragungen und weiteren Initiativen stellt der ÖBB Konzern sicher, dass die Anliegen und Erwartungen der Stakeholder:innen frühzeitig berücksichtigt und in die Unternehmensstrategie integriert werden. Dieser Austausch bildet die Grundlage für ein nachhaltiges und strategisches Handeln. Mit Abschluss des Berichtsjahres 2024 gab es keine Änderungen der Strategie oder des Geschäftsmodells. ESRS 2.SBM-2.45.c Die Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane werden regelmäßig über die Standpunkte der Stakeholder:innen informiert. Die wichtigsten Informationen der diversen Stakeholder:innen-Gruppen erlangt der Konzern über die vielfach vorhandenen Kommunikationskanäle, wie z. B. Stakeholder:innen-Round-Table, Kund:innenumfragen, Mitarbeiter:innen- umfragen oder Austauschrunden mit Interessenvertreter:innen (Umwelt-NGOs, Fahrradlobby, Politik). ESRS 2.SBM-2.45.d Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Die Befragung interner Expert:innen sowie die Einbindung von internen und externen Stakeholder:innen ergaben, dass folgende Themen den ÖBB Konzern wesentlich betreffen: „E1 – Klimawandel“, „E2 – Umweltverschmutzung“, „E4 – Biologische Vielfalt und Ökosysteme“, „E5 – Kreislaufwirtschaft“, „S1 – Arbeitskräfte des Unternehmens“, „S2 – Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“, „S3 – Betroffene Gemeinschaften“, „S4 – Verbraucher:innen und Endnutzer:innen“, „G1 – Unternehmenspolitik“. Die Ergebnisse der Befragung und Einbindung bestätigten bereits bekannte und im Fokus stehende Schwerpunkte. In jedem themenspezifischen Kapitel findet sich eine Übersicht der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen mit weiteren Informationen (unter anderem zur vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, Zeithorizont und unternehmensspezifischen Angaben). ESRS 2.SBM-3.48.a, c, h Aufgrund der Erstanwendung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse gemäß ESRS gibt es keine Änderungen bei den wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Vergleich zum vorangegangenen Berichtszeitraum. ESRS 2.SBM-3.48.g Das Ergebnis der doppelten Wesentlichkeitsanalyse bzw. die gewonnenen Erkenntnisse zu wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen fließen in das geplante Update der konzernweiten ÖBB Nachhaltigkeitsstrategie im Jahr 2025 ein. ESRS 2.SBM-3.48.b Informationen, die konkret mit der Anforderung aus ESRS 2 SBM-3 „Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell“ in Verbindung stehen, finden sich in dem gleichnamigen Unterkapiteln der folgenden Topics / Kapitel: – E1 Klimawandel – E4 Biologische Vielfalt und Ökosysteme – S1 Arbeitskräfte des Unternehmens – S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette – S3 Betroffene Gemeinschaften – S4 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen Der ÖBB Konzern nimmt im Zuge der Offenlegung der erwarteten finanziellen Effekte die Übergangsbestimmung gemäß ESRS 1 „Allgemeine Anforderungen“, Anlage C „Liste der schrittweise eingeführten Angabepflichten“ in Anspruch. ESRS 2.SBM-3.48.e LB50 |

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