ÖBB Geschäftsbericht 2024 – Gesamtbericht

Konzernlagebericht 90 Das Kernteam evaluiert und plausibilisiert die Inhalte (sofern möglich auf Konzernebene aggregiert), teilkonzernspezifische Besonderheiten werden gesondert ausgewiesen. Liegt eine Auswirkung, ein Risiko bzw. eine Chance innerhalb eines Unter-(Unter-)Themas über dem Schwellenwert, ist der gesamte Nachhaltigkeitsaspekt als wesentlich zu betrachten. ESRS 2.IRO-1.53.b Die kontinuierliche Einbindung von Kolleg:innen aus dem Risikomanagement während des gesamten Prozesses der doppelte Wesentlichkeitsanalyse, insbesondere bei der Identifikation von Risiken und Chancen, trägt maßgeblich zum Verständnis der spezifischen Anforderungen in Bezug auf die finanzielle Wesentlichkeit bei. Darüber hinaus wird eine Abstimmung mit den bereits bestehenden Risiken und Chancen aus dem Risikomanagement vorgenommen, um eine konsistente und umfassende Analyse zu gewährleisten. ESRS 2.IRO-1.53.e Nach Abgleich mit dem Enterprise-Risk-Management (ERM)-Bestandsportfolio sollen weiterhin bestehende Nettorisiken ebenfalls in das ERM aufgenommen werden. Eine wesentliche Unterscheidung der Priorisierung zwischen Nachhaltigkeitsrisiken und anderen Arten von Risiken gibt es dabei grundsätzlich nicht. ERSR 2.IRO-1.53.c Für das kommende Berichtsjahr ist eine direkte Einbindung (Zusatzmodul) der doppelten Wesentlichkeitsanalyse in das Risiko Management Tool des ÖBB Konzerns geplant, um so zu gewährleisten, dass nachhaltigkeitsbezogene Nettorisiken gleich direkt betrachtet und aktiv gemanagt werden. Stakeholder:inneneinbindung Im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung erstellen die Verantwortlichen in Zusammenarbeit mit einem externen Beratungsunternehmen einen umfangreichen Fragebogen (Onlinebefragung). Dieser enthält themenspezifische ESRS Fragestellungen, die maßgeschneidert den folgenden Stakeholder:innen und Interessensgruppen zur Beantwortung zur Verfügung gestellt wird ÖBB Mitarbeiter:innen, Interessensvertretungen von Arbeitnehmer:innen, Vertreter:innen von Ministerien, Behörden, Ländern und Kommunen, Wissenschaft und Forschung, Schutzgebietsverwaltungen, NGOs / NPOs mit Fachwissen zum Thema „Umwelt“, Lieferanten und „B2C-Kund:innen“. Bei der Umfrage 2024 wurden rund 800 Personen direkt kontaktiert. Um die Stakeholder:innengruppe der Kund:innen (B2C) ebenfalls einzubinden, konnten alle Reisenden, die zwischen August und Anfang September 2024 im Railjet unterwegs waren, über das Railnet (zug- eigenes WLAN) an der Umfrage teilnehmen. ESRS E2.IRO-1.11b; ESRS E4.IRO-1.11.b Die gewonnenen Erkenntnisse dienen als Ergänzung zur Expert:innenanalyse. Ein zusätzlicher Stakeholder:innen- Round Table ermöglichte ausgewählten Lieferanten, Kund:innen sowie internen ÖBB Expert:innen eine vertiefende Diskussion. ESRS 2.IRO-1.53.b; ESRS E5.IRO-1.11.b Im Anschluss an die Einbindung der Stakeholder:innen erfolgte eine Überlagerung mit den Erkenntnissen aus der internen Expert:innensicht. Dem folgt eine nochmalige Plausibilisierung durch die für Nachhaltigkeit zuständigen Vertreter:innen aus dem Top-Management der ÖBB-Holding AG und der Teilkonzerngesellschaften. Dabei hat sich gezeigt, dass sich die Außenwahrnehmung der Stakeholder:innen vor allem im Bereich der S-Themen mit der Sicht innerhalb des ÖBB Konzerns deckt. ESRS 2.IRO-1.53.b, f Das finale Ergebnis der doppelten Wesentlichkeitsanalyse 2024 liefert schließlich Erkenntnisse über wesentliche finanzielle Chancen und Risiken sowie Auswirkungen. Es definiert, welche Themen entsprechend der Mindestanforderungen gemäß ESRS offenzulegen sind sowie prioritär behandelt und überwacht werden. ESRS 2.IRO-1.53.b Die Wirkung der gesetzten Maßnahmen des ÖBB Konzerns zur Reduktion von negativen Auswirkungen auf ESG-Themen im Sinne der ESRS wird nicht als positive Auswirkung im Bericht ausgewiesen, sondern als gesetzte Maßnahme, um negative Auswirkungen zu verhindern und zu vermindern. | LB53

RkJQdWJsaXNoZXIy NTk5ODUz