Geschäftsbericht 2024 – ÖBB-Infrastruktur AG

ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss 6 Politische und regulatorische Rahmenbedingungen Die ÖBB analysieren laufend die gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, um für das Unternehmen relevante Entwicklungen zu identifizieren und mitzugestalten. Themenmanagement auf nationaler Ebene Um die laufende Suche nach qualifizierten Mitarbeiter:innen für den öffentlichen Verkehr auch außerhalb der EU zu unterstützen, wurden nach intensiver Diskussion Berufe des öffentlichen Verkehrs, z. B. Buslenker:in und Verschieber:in durch das Arbeitsministerium auf die Mangelberufsliste gesetzt. Angesichts der ab 2026 bevorstehenden Sperren von Hochleistungskorridoren in Deutschland, die für den österreichischen Personen- und Güterverkehr hohe Relevanz haben, galt es 2024, die rechtlichen Voraussetzungen für eine maximale Kapazitätsausschöpfung im österreichischen Bahnnetz zu schaffen. Mit der Novelle des Eisenbahngesetzes im Juli 2024 wurde erstmals eine Rechtsgrundlage für ein Kapazitätsmodel mit systematisierter Fahrwegkapazität geschaffen. Zusätzlich ermöglicht das Gesetz den Probebetrieb von neuen digitalen Betriebsanwendungen auf bestehenden Eisenbahnstrecken. Im Bereich Energie waren die ÖBB 2024 weiterhin mit schwierigen Marktgegebenheiten konfrontiert. Die bestehende Strategie zum Ausbau erneuerbarer Energieträger für Bahnstromerzeugung wird intensiv weiterverfolgt. In diesem Bereich konnten keine wesentlichen Verbesserungen der rechtlichen Rahmenbedingungen erreicht werden. Das Erneuerbaren- Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) wurde zu keinem erfolgreichen Abschluss gebracht. Eine laufende Herausforderung im Lobbying stellt die nationale Umsetzung des EU-Lieferkettengesetzes für Österreich dar. Es gilt dabei, die seitens der EU gesetzten unklaren Rahmenbedingungen zu präzisieren, die Verpflichtungen für österreichische Unternehmen und Konzerne klar zu fassen und damit den Reportingaufwand überschaubar und klar zu gestalten. Für die langfristige Weiterentwicklung der Schieneninfrastruktur in Österreich war die Entwicklung und Präsentation des Zielnetz 2040 ein wichtiger Meilenstein. Dieser entstand in Zusammenarbeit von ÖBB-Infrastruktur AG und BMK und wurde im 1. Quartal 2024 der Öffentlichkeit präsentiert. Der breite Konsultationsprozess rund um das Zielnetz 2040 wurde durch einen Dialog auf Bundes- und Landesebene sowie mit den Sozialpartnern intensiv begleitet. Im Gegensatz zum Zielnetz 2025, das stark auf den Personenverkehr fokussierte, setzt das neue Zielnetz einen Schwerpunkt auf die Verbindung der für Österreich wichtigsten nationalen und internationalen Wirtschaftsräume und den Ausbau des Güterverkehrs. Themenmanagement auf internationaler Ebene ÖBB CEO Andreas Matthä führte 2024 bereits in seiner dritten Amtszeit den Vorsitz des Europäischen Eisenbahnverbandes CER. Ein Arbeitsschwerpunkt lag demnach wie auch im letzten Jahr auf der Steuerung der inhaltlichen Arbeit des Verbandes sowie der Koordination der Positionen der rd. 70 europäischen Mitgliedsunternehmen. Im Juni 2024 wurde seitens der Europäischen Kommission der Entwurf der neuen Beihilfeleitlinien für den Landverkehr mit Fokus auf den Güterverkehr präsentiert. Die Europäische Kommission bekennt sich darin zur Notwendigkeit von Investitionsbeihilfen. Sie schlägt gleichzeitig aber neue, für die Schienengüterverkehrsunternehmen problematische Einschränkungen bei den Vorgaben für operative Beihilfen vor. Die ÖBB engagieren sich gemeinsam mit anderen Partnern im CER daher für wesentliche Nachschärfungen hinsichtlich Förderintensität und Administrierbarkeit. Abgeschlossen werden konnte 2024 das Lobbying zum Vorschlag der Kommission „über die Wiederherstellung der Natur“ (Nature Restoration). Vorschläge, die zusätzliche Hürden für den Ausbau von Infrastrukturen gebracht hätten, konnten abgewendet werden. Sowohl der Ausbau der Bahninfrastruktur als auch der von erneuerbaren Energien wurden als Ausnahmen („Projekte im überwiegenden öffentlichen Interesse“) von strikteren Regelungen definiert. Ebenfalls revidiert wurde 2024 die EU-Verordnung zu den transeuropäischen Verkehrsnetzen (TEN-T). Aus Sicht der ÖBB ist dabei sowohl die Einführung einer neuen Netzkategorie „erweitertes Kernnetz” für die europäischen Transportkorridore in diese neue Kategorie als auch die Aufnahme der Pyhrn- und Tauernstrecke positiv hervorzuheben.

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