Geschäftsbericht 2025 – ÖBB-Infrastruktur AG
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss 130 SBM-3 Wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen und ihr Zusammenspiel mit Strategie und Geschäftsmodell Die Emission von Schall aufgrund des Eisenbahnbetriebs folgt physikalischen Gesetzmäßigkeiten, die sich nicht außer Kraft setzen lassen. Der von Zügen abgestrahlte Schall breitet sich in der Atmosphäre aus und wird in der Umwelt als Immission wahrgenommen, wobei Anrainer:innen in besonderem Maße betroffen sind. Daher werden Anrainer:innen der Schienenverkehrsinfrastruktur als betroffene Gemeinschaften definiert. Die wesentliche negative Auswirkung ist in der Tabelle im Unterkapitel „S3 Übersicht“ dargestellt. Rechtsbescheide durch Anstieg von Beschwerden oder verschärfte Auflagen können zu erhöhten Kosten und Reputationsschäden für den ÖBB Infrastruktur-Konzern führen. Im Rahmen der „Night noise guidelines for Europe“ (NNGL) fasste die Weltgesundheitsorganisation (WHO) 2009 wissenschaftliche Untersuchungen zu den gesundheitlichen Auswirkungen nächtlicher Lärmbelastung in Europa zusammen und leitete den langfristigen Zielwert des Nachtlärmindex von L night,outside von 40 dB ab. Dieser wird als unterer Grenzwert angesehen, der den Schutz empfindlicher Gruppen (etwa Kinder, chronisch Kranke und ältere Menschen) vor den negativen Auswirkungen gewährleistet. Die 2018 publizierte Aktualisierung „Environmental Noise Guidelines for the European Region“ der WHO empfiehlt für den Schienenverkehrslärm die durchschnittliche Lärmbelastung L DEN auf kleiner als 54 dB zu verringern, um „schädliche gesundheitliche Auswirkungen“ zu verhindern. Für die nächtliche Lärmbelastung wird auf Basis medizinischer Grundlagen ein Nachtlärmindex L night,outside von weniger als 44 dB zur Vermeidung von „negativen Auswirkungen auf den Schlaf“ empfohlen. Bei der Grenzwert-Gesetzgebung finden darüber hinaus allgemeine Rahmenbedingungen, wie z. B. volkswirtschaftliche, ebenfalls Berücksichtigung. Diese Quellen unterstützen den ÖBB Infrastruktur-Konzern dabei, ein besseres Verständnis zu entwickeln, dass betroffene Gemeinschaften mit bestimmten Merkmalen von den Auswirkungen stärker gefährdet sein könnten. Risiken, die sich für den ÖBB Infrastruktur-Konzern im Zusammenhang mit Schallemissionen ergeben, betreffen keine bestimmte Gruppe innerhalb der betroffenen Gemeinschaften, sondern alle Anrainer:innen. S3-1 Konzepte im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften Die folgenden Konzepte spielen für den ÖBB Infrastruktur-Konzern in Bezug auf die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen eine entscheidende Rolle. Nr. Konzept Beschreibung S3-K-1 #INFRA.Nachhaltigkeitsstrategie *) #INFRA.Nachhaltigkeitsstrategie enthält Stoßrichtungen sowie operative Ziele u. a. im sozialen Bereich und ist eine Ergänzung zur #INFRA.Mobilitätswende. Für Themen der betroffenen Gemeinschaften ist folgende Stoßrichtung in der Strategie formuliert: – Wir arbeiten daran, Schallemissionen entlang des Streckennetzes zu reduzieren und dadurch negative Auswirkungen für Anrainer:innen zu minimieren. So nehmen wir unsere gesellschaftliche Verantwortung wahr. S3-K-2 Aktionsplan Umgebungslärm 2024 47 Der Aktionsplan Umgebungslärm 2024 für Schienenstrecken außerhalb und innerhalb von Ballungsräumen bildet die strategische Grundlage für das Management der wesentlichen Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften für die ÖBB- Infrastruktur AG. Ziel des Aktionsplan Umgebungslärm 2024 ist es, die negativen Auswirkungen auf Anrainer:innen durch Schallemissionen zu reduzieren; er umfasst dabei Maßnahmen im Bereich der Neu- und Ausbaustrecken, Eisenbahnbestandsstrecken, Reinvestition von Schallschutzwänden an Eisenbahnbestandsstrecken, „leise“ Güterwagen, Bahnlärmforschung sowie das Monitoring an der Lärmmessstelle Lind ob Velden. Alle Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Kalenderjahr und darüber hinaus alle weiteren Eisenbahnstrecken der ÖBB- Infrastruktur AG in den Ballungsräumen Wien, Linz, Graz, Salzburg und Innsbruck gemäß Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung BGBl. II, Nr. 144 / 2006 sind umfasst. Das Konzept deckt alle Anrainer:innen entlang dieser Strecken ab. Der Aktionsplan Umgebungslärm 2024 ist ein strategisches Instrument der Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI), gegenüber der Europäischen Kommission und stellt eine Grundlage für weitere Planungen dar. Durch die Teil-Aktionspläne, wie z. B. für Schienenstrecken, werden zwar keine direkten subjektiv-öffentlichen Rechte begründet, jedoch unterstützt die ÖBB-Infrastruktur AG im Rahmen der Möglichkeiten die Maßnahmen der Aktionsplanung zum Schutz vor Umgebungslärm durch die Eisenbahn. *) Strategien werden vom Vorstand der ÖBB-Infrastruktur AG beschlossen und finden Anwendung für den ÖBB Infrastruktur-Konzern. 47 https://www.laerminfo.at/dam/jcr: 3fbfc3ce-032a-4107-944d-6ea600821b81/Aktionsplan_Umgebungslaerm_2024_Eisenbahnen.pdf.
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