Geschäftsbericht 2025 – ÖBB-Infrastruktur AG

ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss 131 S3-2 S3-3 Verfahren zur Einbeziehung betroffener Gemeinschaften in Bezug auf Auswirkungen und Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und Kanäle über die betroffene Gemeinschaften Bedenken äußern können Die Einbeziehung von Gemeinden bei Bestandslärmsanierungen erfolgt anlassbezogen durch folgende Gremien: Jahrestagung, Lärmschutz-Lenkungsausschuss je Bundesland und projektbegleitende Arbeitsgruppen. Interessierte Gemeinden melden ihr Anliegen beim jeweiligen Bundesland, dem BMIMI oder dem ÖBB Infrastruktur-Konzern. Anschließend werden Untersuchungsgebiet, Planungsvertrag und lärmtechnische Untersuchung festgelegt, die in weiterer Folge zu einer Grobkostenschätzung und einem Vertrag zur Durchführung von Schallschutzmaßnahmen führen. Die Einbeziehung von Gemeinden bei Schallschutzmaßnahmen im Zuge von Neu- und Ausbauvorhaben wird im entsprechenden Projekt abgewickelt. Ein beachtlicher Anteil der im Bestandslärmsanierungsprogramm erfassten Maßnahmen in den betroffenen Gemeinden wurde bereits saniert. In einem kleineren Teil der Gemeinden ist eine Sanierung nicht erforderlich, da bereits durch Großprojekte Schallschutzmaßnahmen umgesetzt wurden oder kein Interesse an der Durchführung von Schallschutzmaßnahmen im Gemeindegebiet besteht. Aktuell befinden sich auch Sanierungen in Planung bzw. Umsetzung, in einigen Gemeinden wurden bereits entsprechende Verträge unterzeichnet, in anderen sind diese gerade in Abstimmung. Da das Thema „Schall“ in den Organisationseinheiten „Asset Management und Strategische Planung“ strategisch sowie „Streckenmanagement und Anlagenentwicklung“ operativ angesiedelt ist, ist die Vorständin des Ressorts Netzausbau und Infrastrukturbereitstellung die ranghöchste Position im ÖBB Infrastruktur- Konzern, welche für die Einbeziehung betroffener Gemeinschaften verantwortlich ist. Das Einhalten der in Unterkapitel „SBM-3“ beschriebenen Regulatorien gewährleistet, dass auch die Bedürfnisse der besonders vulnerablen Gruppen abgedeckt sind. Der ÖBB Infrastruktur-Konzern hat ein zentrales Kund:innenservice im Bereich „B2C“ für Stakeholder:innen wie z. B. Fahrgäste, Anrainer:innen, Bahnhofsbesucher:innen etc. implementiert. Dort werden Anfragen und Beschwerden zu Infrastrukturthemen wie Ausstattung der Bahnhöfe, Kund:inneninformation am Bahnhof, Sauberkeit der Bahnhöfe, Bauarbeiten etc. bearbeitet. Anliegen, die den ÖBB Personenverkehr betreffen, werden direkt vom Kund:innenservice des ÖBB Personenverkehrs bearbeitet. In der Anrainer:innen- und Stakeholder:innenkommunikation wird auf zwei Säulen gesetzt: einerseits auf eine möglichst transparente Informationspolitik auf Augenhöhe und andererseits auf die möglichst frühe Information und Einbindung aller Akteur:innen. Dazu gehört beispielsweise eine klare Kommunikation, die darauf hinweist, dass Bauarbeiten für einen begrenzten Zeitraum lärmintensiv sein und zu Einschränkungen führen könnten. Die niederschwelligste Form der Partizipation ist die Information: Maßnahmen umfassen hier etwa Postwurfsendungen, Informationsfolder, Ausstellungen, Informationsveranstaltungen oder Online-Informationsangebote. In der Planung und Umsetzung von Bahninfrastrukturvorhaben kommen bewährte Modelle der Stakeholder:innen- und Bürger:innenbeteiligung zum Einsatz: Mit „Runden Tischen“, Dialogforen oder begleiteten Trassenauswahlverfahren werden die notwendigen Akteur:innen frühzeitig involviert. Damit werden akzeptable Lösungen für alle Stakeholder:innen angestrebt. Der allgemeine Ansatz für die Durchführung von Abhilfemaßnahmen erfolgt in erster Linie über das Beschwerdemanagement des ÖBB Infrastruktur-Konzerns. Anfragen und Beschwerden können im ÖBB Infrastruktur-Konzern via Brief, E-Mail ( infra.kundenservice@oebb.at) , Kontaktformular (https://infrastruktur.oebb.at/de/kontakt/kontaktformular) oder Social Media eingemeldet werden. Diese Kontaktmöglichkeiten werden in allen Korrespondenzen, Informationsmaterialien, Webauftritten etc. mitkommuniziert. Während des Ablaufs der Bearbeitung von Anfragen und Beschwerden werden Aktionspunkte sowie Anlagen in einem digitalen Verwaltungssystem erfasst und gespeichert. Periodische Auswertungen sind die Grundlage für das Management. Dadurch wird auch die Beantwortungsdauer und die Behebung der negativen Auswirkungen überwacht. Eine (Erst-)Antwort an die Kund:innen soll innerhalb von 48 Stunden (an Werktagen) erfolgen. Eingehende Anfragen werden an die zuständige Organisationseinheit zugewiesen. Die hohe Anzahl an täglichen Anfragen aus allen Bevölkerungsschichten und Regionen verdeutlicht, dass die Kontaktaufnahmemöglichkeiten bekannt bzw. leicht auffindbar sind. Die Kontaktaufnahmen als direkte Reaktionen auf Veranstaltungen, Postwurfsendungen usw. zeigen auch, dass die kommunizierten Kanäle wahr- und angenommen werden. Sofern nach der Bearbeitung der Kontaktaufnahmen Abhilfemaßnahmen eingeleitet werden müssen, erfolgt dies individuell und fallspezifisch durch die zuständige Organisationseinheit. Bisher wurden dem ÖBB Infrastruktur-Konzern keine Probleme der Stakeholder:innen mit der Auffindbarkeit der Kanäle kommuniziert (medial, mündlich etc.).

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