Geschäftsbericht 2025 – ÖBB-Infrastruktur AG

ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss 132 S3-4 S3-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen und Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf betroffene Gemeinschaften und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit betroffenen Gemeinschaften sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen Um die Schallemissionen entlang des ÖBB Streckennetzes zu reduzieren und dem Aktionsplan Umgebungslärm 2024 sowie diversen rechtlichen Vorschriften gerecht zu werden, hat der ÖBB Infrastruktur-Konzern das folgende Ziel gesetzt: Ziel Zieljahr Zielniveau Einheit/ KPI Basisjahr Basisjahr- wert Wert 2025 Wert 2024 Konzepte Wesent- liche IRO Bis Ende des Geschäftsjahres 2030 beträgt die Länge der Schallschutzwände 1.000 km. 2030 1.000,0 km 2023 971 990,5 979,8 S3-K-1 S3-K-2 S3-A-1 S3-F-1 Anrainer:innen und weitere Interessenträger:innen wurden über die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse eingebunden, nicht jedoch gezielt bei der Festlegung des Ziels. Ist das Ziel oder eine Maßnahme in Verzug, wird explizit darauf hingewiesen. Falls im Berichtsjahr eine wesentliche Änderung einer Zielsetzung vorgenommen wurde, wird dies in der Methodikbeschreibung erläutert. Ziel Bis Ende des Geschäftsjahres 2030 beträgt die Länge der Schallschutzwände 1.000 km. Status Zielumfang Das Ziel umfasst das gesamte Streckennetz der ÖBB-Infrastruktur AG. In Umsetzung Methodik Für die Zieldefinition wurden interne Fachexpert:innen und Stakeholder:innen einbezogen. Maßnahme Ausbau der Schallschutzwände Im Geschäftsjahr 2025 wurden weitere 10,7 km Schallschutzwände gebaut. Diese Maßnahme betrifft sowohl Neu- und Ausbaustrecken, als auch Eisenbahn-Bestandsstrecken. Der weitere Ausbau der Schallschutzwände ist ein laufender Prozess, welcher eng mit den jährlichen Bauvorhaben verknüpft ist. Laufend Asset-Strategie „Maßnahmen gegen Eisenbahnlärm“ Die Asset-Strategie „Maßnahmen gegen Eisenbahnlärm“ wurde am 23.10.2024 vom Vorstand beschlossen und gibt Vorgaben von netzweiten Zielen für infrastrukturseitige Maßnahmen gegen Eisenbahnlärm. Die infrastrukturseitigen Maßnahmen sind als Umsetzungsziele mit Zeithorizont 2025 bzw. 2030 verknüpft Laufend Die Umsetzung von Maßnahmen zur Reduktion von Schallemissionen leiten sich aus dem Aktionsplan Umgebungslärm 2024 sowie rechtlichen Vorschriften ab. Die wesentlichen rechtlichen Grundlagen für Lärmschutz im Zuge von Neu- und Ausbauvorhaben bilden eisenbahnrechtliche Baugenehmigungsbescheide, die Schienenverkehrslärm- Immissionsschutzverordnung (SchIV) sowie die Durchführungsbestimmungen zur Schienenverkehrslärm- Immissionsschutzverordnung (DB-SchIV). Im Rahmen des Programms „Bestandlärmsanierung“ werden alle Schallschutzmaßnahmen an Eisenbahnbestandsstrecken sowie jene bei Neu- und Ausbauvorhaben, welche nicht per Bescheid behördlich vorgeschrieben sind, abgewickelt. Die wesentlichen rechtlichen Grundlagen für die Bestandsstreckenlärmsanierung bilden die „Richtlinie für die schalltechnische Sanierung der Eisenbahn-Bestandsstrecken der Österreichischen Bundesbahnen“ des Eigentümers, das jeweilige „Übereinkommen über die Planung, Durchführung, Erhaltung und Finanzierung von Schallschutzmaßnahmen an Eisenbahn-Bestandsstrecken der Österreichischen Bundesbahnen“ mit dem Bundesland sowie die gesondert mit der jeweiligen Gemeinde abzuschließenden zivilrechtlichen Einzelverträge.

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