Geschäftsbericht 2025 – ÖBB-Infrastruktur AG
ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft Konzernlagebericht | Konzernabschluss 133 Wie Maßnahmen zur infrastrukturseitigen Reduktion von Schallemissionen umzusetzen sind, ist in einer eigenen Verfahrensanweisung Lärmschutz festgelegt. Durch die Berücksichtigung von Schallschutzmaßnahmen im Budget bzw. Rahmenplan wird sichergestellt, dass diese auch tatsächlich umgesetzt werden und so die negativen Auswirkungen für Anrainer:innen reduzieren. Der Rahmenplan 48 ist eine Darstellung der geplanten Projekte und deren Investitionssummen in der ÖBB-Infrastruktur AG, die innerhalb des jeweils sechsjährigen Zeitraums zur Umsetzung vorgesehen sind. Im Rahmen des Aktionsplans Umgebungslärm 2024 werden in den nächsten fünf Jahren gezielte Maßnahmen zur Lärmminderung entlang des Streckennetzes umgesetzt. Die Maßnahmen betreffen sowohl Neu- und Ausbaustrecken, Eisenbahn-Bestandsstrecken sowie Reinvestitionen von Schallschutzwänden an Eisenbahn-Bestandsstrecken. Der Rahmenplan ist auf der Website des ÖBB Infrastruktur-Konzerns öffentlich abrufbar. Sofern diese Maßnahmen nicht ausreichen, können Anrainer:innen über die in Unterkapitel „S3-2 S3-3“ beschriebenen Kanäle Beschwerde beim ÖBB Infrastruktur-Konzern einreichen. Diese werden individuell evaluiert und sofern notwendig, werden entsprechende Abhilfemaßnahmen eingeleitet. Des Weiteren wird im Rahmen von Forschungsprojekten des ÖBB Infrastruktur-Konzerns an Zukunftsthemen zur Verringerung von Bahnlärm gearbeitet. Die Schwerpunkte liegen auf – Entwicklung von innovativen Maßnahmen zur Lärmminderung und von Modellen zur Vorhersage der Lärmausbreitung, der Empfehlung geeigneter Lärmminderungsmaßnahmen und der Bewertung der Auswirkungen von Lärmminderungsmaßnahmen sowie – Erläuterung der Lärmauswirkungen der komplexen Rad-Schiene-Interaktion und wie diese reduziert werden können. Aktuelle Forschungsprojekte sind beispielsweise die Projekte „Bahnlärmforschung 2023–2025“ und „LEWE2 – lärm- und erschütterungsarme Weiche 2“. Bei der Verringerung der zusätzlichen Lärmabstrahlung bei Stahlbrücken konnten sowohl Messungen an modernen Bestandsbrücken deren geringe zusätzliche Lärmabstrahlung nachweisen (je nach Bautyp unterschiedlich, von keiner zusätzlichen Lärmabstrahlung bei Stahlverbundbrücken bis zur Reduktion der Brückentransferfunktion „+10 dB Klasse“ um 6 dB bei Stahlbrücken mit Schotterbett) sowie eine lärmtechnische Sanierung bei einer älteren Bestandsbrücke ein signifikantes Reduktionspotenzial von bis zu 6 dB (abhängig von Messposition und Zeitraum) aufzeigen. Prognosen in lärmtechnischer Hinsicht betreffend künftige verkehrliche Entwicklungen wie beispielsweise Verkehrsprognosen (vgl. VPÖ 2040+) bzw. verkehrspolitische Pläne (vgl. Mobilitätsmasterplan) sollen zeitgerechte Maßnahmensetzungen ermöglichen. Potenzielle Reputationsrisiken werden durch die Implementierung transparenter Beschwerdemechanismen sowie proaktive und offene Kommunikation effektiv reduziert. Diese Maßnahmen ermöglichen es, frühzeitig auf Anliegen und potenzielle Probleme zu reagieren, bevor sich diese negativ auf die öffentliche Wahrnehmung auswirken. Detaillierte Informationen zu den Beschwerdeverfahren des Unternehmens sind im Unterkapitel „S3-2 S3-3“ zu finden. S4 Verbraucher:innen und Endnutzer:innen S4 Übersicht Im Folgenden findet sich eine Übersicht der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen. 48 https://infrastruktur.oebb.at/de/projekte-fuer-oesterreich/rahmenplan.
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